Das totalrevidierte Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (Opferhilfegesetz) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Primäres Ziel der Gesetzesrevision war es, die formalen und materiellen Mängel des bisherigen Opferhilferechts zu beseitigen. Gleichzeitig sollten notwendige Neuerungen aufgenommen und Kosten eingedämmt werden. Beibehalten worden ist das Drei-Pfeiler-Konzept des geltenden Rechts (Beratung der betroffenen Personen, finanzielle Hilfe und Schutzrechte im Strafverfahren). • Das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St. Gallen (IRP-HSG) und das Centre de recherche sur les modes amiables et juridictionnels de gestion des conflits de l'Université de Neuchâtel (CEMAJ) haben diese Gesetzesrevision zum Anlass genommen, eine deutsch- und eine französischsprachige Weiterbildungstagung zu den Neuerungen der Gesetzgebung zu veranstalten. Dabei sind auch die Rolle des Anwaltes und der Opferhilfestellen wie auch psychologische Aspekte im Opferhilfeverfahren zur Sprache gekommen. Der vorliegende zweisprachige Tagungsband vereinigt die Referate, die von den Autorinnen und Autoren bereinigt, teilweise ergänzt und auch wissenschaftlich vertieft worden sind. • La nouvelle loi fédérale sur l'aide aux victimes d'infractions du 23 mars 2007 (loi sur l'aide aux victimes) est entrée en vigueur le 1er janvier 2009. Faisant suite à une évaluation législative complète du droit actuel de l'aide aux victimes, cette révision avait pour but d'en corriger les défauts matériels et formels, d'y intégrer des innovations importantes et d'endiguer les dépenses. Le concept en trois volets du droit en vigueur (conseils, aide financière et droits de la victime dans la procédure pénale) n'a en revanche pas été touché. • L'Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis de l'Université de St-Gall (IRP-HSG) et le Centre de recherche sur les modes amiables et juridictionnels de gestion des conflits de l'Université de Neuchâtel (CEMAJ) ont profité de cette révision pour organiser deux journées de formation continue, l'une en allemand et l'autre en français, sur le thème des nouveautés législatives, où le rôle de l’avocat aussi que les centres LAVI et des aspects psychologiques en procédure d’aide aux victimes d’infraction ont aussi été discuté. Cette publication bilingue réunit les contributions des différents intervenants, qui ont parfois partiellement corrigé, enrichi ou amélioré leur texte d'un point de vue scientifique.
Die Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeit in den Kantonen ist stark durch das übergeordnete Bundesrecht geprägt. Umgekehrt sind die Kantone für den Bund meist die zentralen Ansprechpartner beim Erlass und bei der Umsetzung von Bundesrecht. Dieses wichtige Mehrebenenverhältnis der Rechtsetzung verursacht sowohl in theoretischer wie auch in praktischer Hinsicht Schwierigkeiten. Die 12. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre hat sich unter dem Titel «Die Rolle von Bund und Kantonen beim Erlass und bei der Umsetzung von Bundesrecht» einiger dieser Problemstellungen angenommen. Der vorliegende Band präsentiert die Ergebnisse der Tagung.
Die Verfügungspflicht der Verwaltungsbehörden setzt sich zusammen aus den Verfahrenspflichten und den Eröffnungsregeln. Die Autorin beschreibt die Entstehung der Verfügungspflicht anhand des Sozialversicherungsrechts und weist nach, dass die Legaldefinition der Verwaltungsverfügung der 1960er Jahre aus den Eröffnungsvorschriften des (älteren) besonderen Verwaltungsrechts entwickelt worden ist.
Die Etablierung des materiellen Verfügungsbegriffs ist Ausdruck der dogmatischen Trennung des rechtsgeschäftlichen Verwaltungshandelns (Rechtsakt) vom schlichten Verwaltungshandeln (Realakt). Die Unterscheidung ist bahnbrechend, weil damit erstmals festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Person Adressat einer behördlichen Handlung sein muss. Die Autorin sieht darin die Überwindung einer staatszentrierten zugunsten einer androzentrischen Ordnung des öffentlichen Rechts: Die Privatperson rückt als Trägerin von Rechten und Pflichten in den Fokus staatlicher Tätigkeit.
Als Garantie rechtsstaatlichen Handelns steht die Verfügungspflicht der Verwaltungsbehörden im Dienst der modernen, androzentrischen Rechtsordnung. Tendenzen in der Gesetzgebung, welche in neuerer Zeit zu einer Lockerung der Eröffnungsregeln geführt haben, werden kritisch gewürdigt, weil sich dadurch das Risiko, den Rechtsschutz zu «verpassen», für die rechtsuchende Partei erhöht. Die Autorin plädiert daher für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Schutzes der schwächeren Partei im Verwaltungsverfahren.
Niemand, der fliegt, wünscht sich übermüdete Besatzungsmitglieder. Arbeitszeitvorschriften sollen dies verhindern. Andererseits
will die grosse Mehrheit der Flugpassagiere günstige Beförderungs-tarife. Die Personalkosten steigen aber mit strengen Arbeitszeitvorschriften. Dieser Widerspruch bildet die spannende Ausgangslage für den vorliegenden CFAC-Band. Das Thema ist nicht nur wichtig, sondern auch dringend. Eine aktuelle Studie hat aufgezeigt, dass die geltenden Flugdienstzeitregelungen zu so massiver Übermüdung führen, dass mehr als ein Drittel der befragten Piloten schon einmal im Cockpit vor Erschöpfung unbeabsichtigt eingeschlafen sind und ganze 88 % nach getanem Dienst schon mindestens einmal vor Müdigkeit nicht mehr in der Lage gewesen sind, noch mit dem eigenen Auto nach Hause zu fahren...
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Im September 2012 fand der 12. Österreichische Europarechtstag veranstaltet vom Institut für Europarecht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien statt.
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The export industry is of great importance to Switzerland. The country has a long-standing tradition of international transactions and business relations. Against this background, private international law plays a major role in Switzerland.
Altough private international law applies within an international context, it is predominantly national (civil) law. With this book, the authors aim to provide a practical introduction to Swiss private international law and an overview of the relevant rules governing the international jrusidistion, the applicabale law and the recognition and enforcement of foreign judgements in Switzerland.