Das Europarecht befindet sich in einem steten und raschen Wandel. Dies zeigt sich unter anderem in der zunehmenden Abfolge von Änderungsverträgen, die mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1986) sowie den Verträgen von Maastricht (1992), Amsterdam (1997), Nizza (2001) und Lissabon (2007) zu einem immer engeren Zusammenschluss der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) geführt haben.
Angesichts der weder gradlinig noch automatisch ablaufenden europäischen Integration ist die Rückbesinnung auf die allgemeinen Grundlagen und Grundsätze, auf denen die EU aufbaut, umso wichtiger. Diese bilden denn auch das Schwergewicht des vorliegenden Buchs. Neben den institutionellen Grundlagen der EU und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des EU-Rechts umfasst das Buch auch das Binnenwirtschaftsrecht mit den Grundfreiheiten, das auswärtige Handeln der EU sowie den Schutz der Grund- und Menschenrechte in der EU. Weitere Kapitel bilden das Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht der Mitgliedstaaten, der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Die vielfältigen sektoriellen vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bilden Gegenstand eines besonderen Kapitels, das die Entwicklung und die wichtigsten Themenbereiche des anspruchsvollen bilateralen Verhältnisses aufzeigt.
«… Sie erfüllen ihr im Vorwort deklariertes Ziel, die „allgemeinen Grundlagen und Grundsätze“ der EU aufzuzeigen, und soweit ihr Werk folglich überwiegend beschreibend vorgeht, tut es dies im besten Sinn: Auch komplexe Zusammenhänge werden in leicht verständlicher Sprache dargelegt, und der Detaillierungsrad ist so gewählt, dass der Gesamtüberblick nie verloren geht, damit den Blick Wesentliche schärfend. Die zahlreichen Bezüge zu aktuellen Entwicklungen tragen zur lebendigen, anregenden Lektüre bei...»
—Dr. Christian Linsi, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW), Heft 22/2012, Seite 880
Teil des vorliegenden Werks sind demgegenüber mehrere Erlasse wie insbesondere das Gewässerschutzrecht, der Natur- und Heimatschutz, Tierschutz und die Waldgesetzgebung, die alle ebenfalls zum weiteren Themenbereich des Umweltrechts gehören. Ein eigenes Kapitel ist dem Energierecht gewidmet. Darin werden neben den gesetzlichen Grundlagen des Energie- und des CO2-Gesetzes rechtliche Fragen aufgeworfen, die sich bei den neuen erneuerbaren Energien stellen. Erhebliche Auswirkungen auf die natürliche Umwelt gehen ferner von den Verkehrsanlagen aus. Eingegangen wird u.a. auf den Sanierungsbedarf von Strassen, Bahnlinien und Flughäfen sowie auf den Transport von Gefahrgut auf diesen Verkehrswegen. Schliesslich werden die in den Erlassen des Umweltrechts enthaltenen privatrechtlichen Haftungsregelungen sowie die strafrechtlichen Sanktionen erörtert.
Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Erkenntnisziel: Zum einen wird eine Stärkung des Verfahrensgedankens in jenen Bereichen des Verwaltungshandelns bezweckt, denen diesbezüglich bislang weder vom Gesetzgeber noch von der Judikatur oder der Verwaltungsrechtswissenschaft hinreichende Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Zum anderen erfolgt eine rechtsstaatliche Fundierung dieser weitgehend ignorierten Erscheinungsformen des (in einem umfassenden Sinne verstandenen) Verwaltungsverfahrens.
Die im September 2012 von AXA-ARAG in Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität Zürich durchgeführte Veranstaltung vertiefte Themen zur Stellung des Versicherungsbrokers, zu ausgewählten Fragen in der Sozialversicherung und zur Bedeutung der Rechtsschutzversicherung.
Der Jahresband 2012/13 berücksichtigt die relevanten Entwicklungen in folgenden Rechtsgebieten: Banken- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kommunikation und Medien, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Personenfreizügigkeit, Öffentliches Auftragswesen, Technische Vorschriften, Energie, Steuerrecht, Immaterialgüterrecht, Vertragsrecht, Verbraucherrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht/Internationales Privatrecht.
Keine Zeit für Utopien? Diese Frage drängt sich angesichts der in unserer Rechtsordnung implizierten Lebensformenpolitik auf. Denn nach wie vor wird der Vielfalt der Beziehungs-, Familien- und Lebensformen im Recht nicht genügend Rechnung getragen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen führen nicht selten zu einer Prekarisierung der Lage der betroffenen Kinder und Erwachsenen, zu Benachteiligungen oder jedenfalls zu begründungsbedürftigen Einschränkungen ihrer Wahlmöglichkeiten. Die rechtliche Anerkennung und die Gleichberechtigung der verschiedenen Lebensformen erscheinen bislang als utopisch. Gleichzeitig bleibt die Diskussion oftmals bei der Feststellung dieser Defizite des Rechts stehen und über Visionen und Utopien wird wenig nachgedacht. Der Band befasst sich sowohl aus grundlegend-theoretischer als auch praxisorientierter Sichtweise mit der Lebensformenpolitik im Recht. Anlass zur Diskussion sind die rechtlichen Bedingungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, für die gleichgeschlechtliche Partner- und Elternschaft, für queere Lebens- und Familienformen sowie für Menschen in der Migration...