Die Einrichtung sogenannter gentechnikfreier Zonen wird gerade in jüngerer Zeit immer wieder diskutiert, wobei eine solche Massnahme durchaus unterschiedliche Zielsetzungen (insbesondere Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft und/oder Schutz des ökologischen Gleichgewichts, bestimmter Arten oder einer «ursprünglichen» Arten- und Landschaftsvielfalt) verfolgen kann. Die vorliegende, auf ein Gutachten im Auftrag des Bundesamts für Umwelt zurückgehende Untersuchung zeigt zunächst den rechtlichen Rahmen auf, der de lege lata bei einer allfälligen Ausscheidung GVO-freier Zonen zu beachten ist bzw. wäre, wobei neben dem nationalen (schweizerischen) Recht auch die Rechtslage im EU-Recht sowie die möglicherweise einschlägigen völkerrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden und die Analyse des geltenden Rechts durch einen Blick auf ausgewählte ausländische Rechtsordnungen abgerundet wird. Auf dieser Grundlage werden die Möglichkeiten der Ausgestaltung einer bundesrechtlichen Regelung zur Ausscheidung GVO-freier Gebiete in der Schweiz erörtert. Insgesamt zeigt die vorliegende Untersuchung damit die Möglichkeiten und Schranken, die aus rechtlicher Sicht bei der Einrichtung GVO-freier Zonen zu beachten bzw. in die Betrachtungen einzubeziehen sind, auf und leistet damit einen Beitrag zu der aktuellen (politischen und rechtlichen) Diskussion über diese Problematik.
«… Die Studie zeigt für die Schweiz erstmals – im Gegensatz etwa zu Österreich und Deutschland – die Möglichkeiten und Grenzen der Ausscheidung von gentechnikfreien Gebieten. Die Publikation stellt überaus kenntnisreich, lesbar und vor allem lesenswert das Schweizerische Gentechnikrecht und dessen Rahmenbedingungen dar. Wer sich mit dem Gentechnologierecht befasst, kommt daher nicht darum herum, diese ausgezeichnete Publikation zu studieren. Nunmehr wird es an der Bundesverwaltung, am Bundesrat und am Parlament sein, diese Erkenntnisse umzusetzen. Nach Ablauf des Moratoriums im November 2013 (vgl. Art. 37a GTG) muss die Schweiz bereit sein, die gesetzlich zwar festgeschriebene, aber noch wenig konkretisierte Koexistenz umsetzen zu können.»
— PD Dr. iur. Christoph Errass, Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht (ZBl), Nr. 04/April 2012, S. 217 ff.
Teil des vorliegenden Werks sind demgegenüber mehrere Erlasse wie insbesondere das Gewässerschutzrecht, der Natur- und Heimatschutz, Tierschutz und die Waldgesetzgebung, die alle ebenfalls zum weiteren Themenbereich des Umweltrechts gehören. Ein eigenes Kapitel ist dem Energierecht gewidmet. Darin werden neben den gesetzlichen Grundlagen des Energie- und des CO2-Gesetzes rechtliche Fragen aufgeworfen, die sich bei den neuen erneuerbaren Energien stellen. Erhebliche Auswirkungen auf die natürliche Umwelt gehen ferner von den Verkehrsanlagen aus. Eingegangen wird u.a. auf den Sanierungsbedarf von Strassen, Bahnlinien und Flughäfen sowie auf den Transport von Gefahrgut auf diesen Verkehrswegen. Schliesslich werden die in den Erlassen des Umweltrechts enthaltenen privatrechtlichen Haftungsregelungen sowie die strafrechtlichen Sanktionen erörtert.
Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Erkenntnisziel: Zum einen wird eine Stärkung des Verfahrensgedankens in jenen Bereichen des Verwaltungshandelns bezweckt, denen diesbezüglich bislang weder vom Gesetzgeber noch von der Judikatur oder der Verwaltungsrechtswissenschaft hinreichende Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Zum anderen erfolgt eine rechtsstaatliche Fundierung dieser weitgehend ignorierten Erscheinungsformen des (in einem umfassenden Sinne verstandenen) Verwaltungsverfahrens.
Die im September 2012 von AXA-ARAG in Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität Zürich durchgeführte Veranstaltung vertiefte Themen zur Stellung des Versicherungsbrokers, zu ausgewählten Fragen in der Sozialversicherung und zur Bedeutung der Rechtsschutzversicherung.
Der Jahresband 2012/13 berücksichtigt die relevanten Entwicklungen in folgenden Rechtsgebieten: Banken- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kommunikation und Medien, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Personenfreizügigkeit, Öffentliches Auftragswesen, Technische Vorschriften, Energie, Steuerrecht, Immaterialgüterrecht, Vertragsrecht, Verbraucherrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht/Internationales Privatrecht.
Keine Zeit für Utopien? Diese Frage drängt sich angesichts der in unserer Rechtsordnung implizierten Lebensformenpolitik auf. Denn nach wie vor wird der Vielfalt der Beziehungs-, Familien- und Lebensformen im Recht nicht genügend Rechnung getragen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen führen nicht selten zu einer Prekarisierung der Lage der betroffenen Kinder und Erwachsenen, zu Benachteiligungen oder jedenfalls zu begründungsbedürftigen Einschränkungen ihrer Wahlmöglichkeiten. Die rechtliche Anerkennung und die Gleichberechtigung der verschiedenen Lebensformen erscheinen bislang als utopisch. Gleichzeitig bleibt die Diskussion oftmals bei der Feststellung dieser Defizite des Rechts stehen und über Visionen und Utopien wird wenig nachgedacht. Der Band befasst sich sowohl aus grundlegend-theoretischer als auch praxisorientierter Sichtweise mit der Lebensformenpolitik im Recht. Anlass zur Diskussion sind die rechtlichen Bedingungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, für die gleichgeschlechtliche Partner- und Elternschaft, für queere Lebens- und Familienformen sowie für Menschen in der Migration...