Seit einigen Jahren wird kaum ein Thema in der Kunstwelt derart kontrovers diskutiert wie die Zusammenarbeit öffentlicher Museen und privater Kunstsammler. Einerseits werden die Sammler als Retter der durch geschrumpfte Kulturetats belasteten Museen gefeiert. Andererseits wird ihnen vorgeworfen, die Zusammenarbeit mit den Museen für ihre finanziellen Eigeninteressen auszunutzen. Das vorliegende Werk stellt die zivil-, öffentlich- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte derartiger Kooperationen umfassend dar. So werden die (leih-)vertraglichen Rechte und Pflichten von Museen und Kunstsammlern genauso erörtert wie die Frage, ob die Einräumung von Entscheidungsbefugnissen an private Kunstsammler mit der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit vereinbar ist. Praxisbezogen thematisiert die Untersuchung die typischen Konfliktfälle im Verhältnis zwischen Museen und Kunstsammlern und deren rechtliche Lösung. Mit diesem breiten Untersuchungsansatz wendet sich die Arbeit an Juristen und sonstige Praktiker in Museen, Kulturbehörden und Stiftungen, an Kunstsammler sowie alle kunstrechtlich interessierten Akteure in Wissenschaft und Kunstpraxis.
Teil des vorliegenden Werks sind demgegenüber mehrere Erlasse wie insbesondere das Gewässerschutzrecht, der Natur- und Heimatschutz, Tierschutz und die Waldgesetzgebung, die alle ebenfalls zum weiteren Themenbereich des Umweltrechts gehören. Ein eigenes Kapitel ist dem Energierecht gewidmet. Darin werden neben den gesetzlichen Grundlagen des Energie- und des CO2-Gesetzes rechtliche Fragen aufgeworfen, die sich bei den neuen erneuerbaren Energien stellen. Erhebliche Auswirkungen auf die natürliche Umwelt gehen ferner von den Verkehrsanlagen aus. Eingegangen wird u.a. auf den Sanierungsbedarf von Strassen, Bahnlinien und Flughäfen sowie auf den Transport von Gefahrgut auf diesen Verkehrswegen. Schliesslich werden die in den Erlassen des Umweltrechts enthaltenen privatrechtlichen Haftungsregelungen sowie die strafrechtlichen Sanktionen erörtert.
Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Erkenntnisziel: Zum einen wird eine Stärkung des Verfahrensgedankens in jenen Bereichen des Verwaltungshandelns bezweckt, denen diesbezüglich bislang weder vom Gesetzgeber noch von der Judikatur oder der Verwaltungsrechtswissenschaft hinreichende Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Zum anderen erfolgt eine rechtsstaatliche Fundierung dieser weitgehend ignorierten Erscheinungsformen des (in einem umfassenden Sinne verstandenen) Verwaltungsverfahrens.
Die im September 2012 von AXA-ARAG in Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität Zürich durchgeführte Veranstaltung vertiefte Themen zur Stellung des Versicherungsbrokers, zu ausgewählten Fragen in der Sozialversicherung und zur Bedeutung der Rechtsschutzversicherung.
Der Jahresband 2012/13 berücksichtigt die relevanten Entwicklungen in folgenden Rechtsgebieten: Banken- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kommunikation und Medien, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Personenfreizügigkeit, Öffentliches Auftragswesen, Technische Vorschriften, Energie, Steuerrecht, Immaterialgüterrecht, Vertragsrecht, Verbraucherrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht/Internationales Privatrecht.
Keine Zeit für Utopien? Diese Frage drängt sich angesichts der in unserer Rechtsordnung implizierten Lebensformenpolitik auf. Denn nach wie vor wird der Vielfalt der Beziehungs-, Familien- und Lebensformen im Recht nicht genügend Rechnung getragen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen führen nicht selten zu einer Prekarisierung der Lage der betroffenen Kinder und Erwachsenen, zu Benachteiligungen oder jedenfalls zu begründungsbedürftigen Einschränkungen ihrer Wahlmöglichkeiten. Die rechtliche Anerkennung und die Gleichberechtigung der verschiedenen Lebensformen erscheinen bislang als utopisch. Gleichzeitig bleibt die Diskussion oftmals bei der Feststellung dieser Defizite des Rechts stehen und über Visionen und Utopien wird wenig nachgedacht. Der Band befasst sich sowohl aus grundlegend-theoretischer als auch praxisorientierter Sichtweise mit der Lebensformenpolitik im Recht. Anlass zur Diskussion sind die rechtlichen Bedingungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, für die gleichgeschlechtliche Partner- und Elternschaft, für queere Lebens- und Familienformen sowie für Menschen in der Migration...