Am 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich weitreichende Rechtsentwicklungen, indem die bisherigen, sehr unterschiedlichen kantonalen Familienzulagenordnungen durch das neue Rahmengesetz des Bundes weitgehend vereinheitlicht wurden. Das Familienzulagengesetz ordnet nun alle wesentlichen Aspekte dieses Sozialversicherungszweiges. Es geht um die Anspruchsberechtigung, die Anspruchskonkurrenz, die Zulassung der Familienausgleichskassen, die Finanzierung, die Rechtspflege und um das Verhältnis zum europäischen Recht. Familienzulagen haben eine grosse praktische Bedeutung, doch ist das nun vorliegende Familienzulagengesetz nicht immer einfach umzusetzen. Deshalb drängte sich die Ausarbeitung eines Gesetzeskommentars auf. Die beiden Autoren stützen sich in ihrer Kommentierung auf die Gesetzesmaterialien (insbesondere auch auf die umfangreichen Kommissionsprotokolle) und beziehen Rechtsprechung und Literatur umfassend ein. Berücksichtigt werden auch die Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Die Autoren zeigen die Unterschiede und Entwicklungen im Vergleich zum bisherigen Recht genau auf. Beispiele illustrieren die Ergebnisse der Gesetzesauslegung. Der klare Aufbau der Kommentierung erleichtert die Suche nach Antworten. Dem Buch ist ein umfangreiches Stichwortregister beigefügt. Es liegt damit erstmals ein umfassender, gründlicher und hilfreicher Kommentar zum neuen Familienzulagengesetz vor.
«…Der vorliegende Kommentar erweist sich durch seine äussere Form wie auch seinen übersichtlichen und konzentrierten Inhalt als sehr handlich und kann dem Anwender wie dem Theoretiker gleichsam empfohlen werden. Die gute Lesbarkeit wird u.a. durch die konzise Sprache und den Abdruck der dem jeweiligen Gesetzesartikel entsprechenden Verordnungsbestimmungen gewährleistet. Als hilfreich erweisen sich die Ausführungen zu den kantonalen Bestimmungen, die vielen Fallbeispiele, Lösungsvorschläge bei dargelegten Rechtsproblemen, Hinweise auf die neusten gesetzgeberischen Vorhaben sowie nicht zuletzt auch das Sachregister am Ende des Kommentars. Durch die Möglichkeit, die zukünftigen Entwicklungen im Bereich des Familienzulagenrechts über eine besondere Rubrik auf der Website des Dike Verlags mitzuverfolgen, wird dieses Werk noch lange seinen Stellenwert beibehalten. »
—Dr. Patricia Usinger-Egger, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge (SZS), 54. Jahrgang 5/2010, S. 465 ff.
Teil des vorliegenden Werks sind demgegenüber mehrere Erlasse wie insbesondere das Gewässerschutzrecht, der Natur- und Heimatschutz, Tierschutz und die Waldgesetzgebung, die alle ebenfalls zum weiteren Themenbereich des Umweltrechts gehören. Ein eigenes Kapitel ist dem Energierecht gewidmet. Darin werden neben den gesetzlichen Grundlagen des Energie- und des CO2-Gesetzes rechtliche Fragen aufgeworfen, die sich bei den neuen erneuerbaren Energien stellen. Erhebliche Auswirkungen auf die natürliche Umwelt gehen ferner von den Verkehrsanlagen aus. Eingegangen wird u.a. auf den Sanierungsbedarf von Strassen, Bahnlinien und Flughäfen sowie auf den Transport von Gefahrgut auf diesen Verkehrswegen. Schliesslich werden die in den Erlassen des Umweltrechts enthaltenen privatrechtlichen Haftungsregelungen sowie die strafrechtlichen Sanktionen erörtert.
Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Erkenntnisziel: Zum einen wird eine Stärkung des Verfahrensgedankens in jenen Bereichen des Verwaltungshandelns bezweckt, denen diesbezüglich bislang weder vom Gesetzgeber noch von der Judikatur oder der Verwaltungsrechtswissenschaft hinreichende Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Zum anderen erfolgt eine rechtsstaatliche Fundierung dieser weitgehend ignorierten Erscheinungsformen des (in einem umfassenden Sinne verstandenen) Verwaltungsverfahrens.
Die im September 2012 von AXA-ARAG in Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität Zürich durchgeführte Veranstaltung vertiefte Themen zur Stellung des Versicherungsbrokers, zu ausgewählten Fragen in der Sozialversicherung und zur Bedeutung der Rechtsschutzversicherung.
Der Jahresband 2012/13 berücksichtigt die relevanten Entwicklungen in folgenden Rechtsgebieten: Banken- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kommunikation und Medien, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Personenfreizügigkeit, Öffentliches Auftragswesen, Technische Vorschriften, Energie, Steuerrecht, Immaterialgüterrecht, Vertragsrecht, Verbraucherrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht/Internationales Privatrecht.
Keine Zeit für Utopien? Diese Frage drängt sich angesichts der in unserer Rechtsordnung implizierten Lebensformenpolitik auf. Denn nach wie vor wird der Vielfalt der Beziehungs-, Familien- und Lebensformen im Recht nicht genügend Rechnung getragen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen führen nicht selten zu einer Prekarisierung der Lage der betroffenen Kinder und Erwachsenen, zu Benachteiligungen oder jedenfalls zu begründungsbedürftigen Einschränkungen ihrer Wahlmöglichkeiten. Die rechtliche Anerkennung und die Gleichberechtigung der verschiedenen Lebensformen erscheinen bislang als utopisch. Gleichzeitig bleibt die Diskussion oftmals bei der Feststellung dieser Defizite des Rechts stehen und über Visionen und Utopien wird wenig nachgedacht. Der Band befasst sich sowohl aus grundlegend-theoretischer als auch praxisorientierter Sichtweise mit der Lebensformenpolitik im Recht. Anlass zur Diskussion sind die rechtlichen Bedingungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, für die gleichgeschlechtliche Partner- und Elternschaft, für queere Lebens- und Familienformen sowie für Menschen in der Migration...