Hauptthemen des Staatsrechts sind die grundlegenden Ziele, Aufgaben und Strukturprinzipien des Staates, die Organisation und das Handeln der obersten Staatsorgane (Verfassungsgeber, Gesetzgeber, Regierung, Justiz) sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger. Das vorliegende Werk stellt das Staatsrechts des schweizerischen Bundesstaates gesamthaft dar. Ein zentrales Anliegen des Buches ist es, die für das Verständnis des geltenden Rechts und der heutigen Praxis sehr wichtigen historischen und internationalen Zusammenhänge aufzuzeigen. In einem ersten Teil werden die allgemeinen Grundlagen und Grundbegriffe des Staatsrechts in ihren geschichtlichen, philosophischen und gesellschaftlichen Bezügen vorgestellt. Die Verfassung als das zentrale Rechtsdokument moderner Demokratien steht im Mittelpunkt des zweiten Teils. Allgemeine sowie spezifisch schweizerische Fragen der Bundesstaatlichkeit sind Gegenstand des dritten Teils. Grundfragen der Staatsorganisation sowie die spezifisch schweizerische Ausgestaltung der Gewaltenteilung und der obersten Behörden werden im vierten Teil behandelt. Den demokratisch-rechtsstaatlichen Prozessen und Kontrollen ist der fünfte Teil gewidmet, der die Dynamik der Rechtsverwirklichung in einem von ausgebauten Mitwirkungsrechten des Volkes geprägten Bundesstaat veranschaulichen soll. Im Zentrum des sechsten Teils stehen die Grundrechte des Individuums. Zahlreiche rechtsvergleichende und verfassungshistorische Hinweise veranschaulichen die Gemeinsamkeiten mit anderen Verfassungsordnungen und lassen zugleich schweizerische Besonderheiten deutlich hervortreten. Verfasst wurde das Buch von zehn Professorinnen und Professoren, die an der Universität Zürich Staatsrecht lehren. Es richtet sich an Studierende sowie an weitere Interessierte, die sich anhand einer kompakten Darstellung mit dem schweizerischen Staatsrecht vertraut machen oder sich mit staatsrechtlichen Einzelfragen auseinandersetzen möchten.
Teil des vorliegenden Werks sind demgegenüber mehrere Erlasse wie insbesondere das Gewässerschutzrecht, der Natur- und Heimatschutz, Tierschutz und die Waldgesetzgebung, die alle ebenfalls zum weiteren Themenbereich des Umweltrechts gehören. Ein eigenes Kapitel ist dem Energierecht gewidmet. Darin werden neben den gesetzlichen Grundlagen des Energie- und des CO2-Gesetzes rechtliche Fragen aufgeworfen, die sich bei den neuen erneuerbaren Energien stellen. Erhebliche Auswirkungen auf die natürliche Umwelt gehen ferner von den Verkehrsanlagen aus. Eingegangen wird u.a. auf den Sanierungsbedarf von Strassen, Bahnlinien und Flughäfen sowie auf den Transport von Gefahrgut auf diesen Verkehrswegen. Schliesslich werden die in den Erlassen des Umweltrechts enthaltenen privatrechtlichen Haftungsregelungen sowie die strafrechtlichen Sanktionen erörtert.
Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Erkenntnisziel: Zum einen wird eine Stärkung des Verfahrensgedankens in jenen Bereichen des Verwaltungshandelns bezweckt, denen diesbezüglich bislang weder vom Gesetzgeber noch von der Judikatur oder der Verwaltungsrechtswissenschaft hinreichende Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Zum anderen erfolgt eine rechtsstaatliche Fundierung dieser weitgehend ignorierten Erscheinungsformen des (in einem umfassenden Sinne verstandenen) Verwaltungsverfahrens.
Die im September 2012 von AXA-ARAG in Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität Zürich durchgeführte Veranstaltung vertiefte Themen zur Stellung des Versicherungsbrokers, zu ausgewählten Fragen in der Sozialversicherung und zur Bedeutung der Rechtsschutzversicherung.
Der Jahresband 2012/13 berücksichtigt die relevanten Entwicklungen in folgenden Rechtsgebieten: Banken- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kommunikation und Medien, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Personenfreizügigkeit, Öffentliches Auftragswesen, Technische Vorschriften, Energie, Steuerrecht, Immaterialgüterrecht, Vertragsrecht, Verbraucherrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht/Internationales Privatrecht.
Keine Zeit für Utopien? Diese Frage drängt sich angesichts der in unserer Rechtsordnung implizierten Lebensformenpolitik auf. Denn nach wie vor wird der Vielfalt der Beziehungs-, Familien- und Lebensformen im Recht nicht genügend Rechnung getragen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen führen nicht selten zu einer Prekarisierung der Lage der betroffenen Kinder und Erwachsenen, zu Benachteiligungen oder jedenfalls zu begründungsbedürftigen Einschränkungen ihrer Wahlmöglichkeiten. Die rechtliche Anerkennung und die Gleichberechtigung der verschiedenen Lebensformen erscheinen bislang als utopisch. Gleichzeitig bleibt die Diskussion oftmals bei der Feststellung dieser Defizite des Rechts stehen und über Visionen und Utopien wird wenig nachgedacht. Der Band befasst sich sowohl aus grundlegend-theoretischer als auch praxisorientierter Sichtweise mit der Lebensformenpolitik im Recht. Anlass zur Diskussion sind die rechtlichen Bedingungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, für die gleichgeschlechtliche Partner- und Elternschaft, für queere Lebens- und Familienformen sowie für Menschen in der Migration...