Die Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeit in den Kantonen ist stark durch das übergeordnete Bundesrecht geprägt. Umgekehrt sind die Kantone für den Bund meist die zentralen Ansprechpartner beim Erlass und bei der Umsetzung von Bundesrecht. Dieses wichtige Mehrebenenverhältnis der Rechtsetzung verursacht sowohl in theoretischer wie auch in praktischer Hinsicht Schwierigkeiten. Die 12. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre hat sich unter dem Titel «Die Rolle von Bund und Kantonen beim Erlass und bei der Umsetzung von Bundesrecht» einiger dieser Problemstellungen angenommen. Der vorliegende Band präsentiert die Ergebnisse der Tagung.
Die Verfügungspflicht der Verwaltungsbehörden setzt sich zusammen aus den Verfahrenspflichten und den Eröffnungsregeln. Die Autorin beschreibt die Entstehung der Verfügungspflicht anhand des Sozialversicherungsrechts und weist nach, dass die Legaldefinition der Verwaltungsverfügung der 1960er Jahre aus den Eröffnungsvorschriften des (älteren) besonderen Verwaltungsrechts entwickelt worden ist.
Die Etablierung des materiellen Verfügungsbegriffs ist Ausdruck der dogmatischen Trennung des rechtsgeschäftlichen Verwaltungshandelns (Rechtsakt) vom schlichten Verwaltungshandeln (Realakt). Die Unterscheidung ist bahnbrechend, weil damit erstmals festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Person Adressat einer behördlichen Handlung sein muss. Die Autorin sieht darin die Überwindung einer staatszentrierten zugunsten einer androzentrischen Ordnung des öffentlichen Rechts: Die Privatperson rückt als Trägerin von Rechten und Pflichten in den Fokus staatlicher Tätigkeit.
Als Garantie rechtsstaatlichen Handelns steht die Verfügungspflicht der Verwaltungsbehörden im Dienst der modernen, androzentrischen Rechtsordnung. Tendenzen in der Gesetzgebung, welche in neuerer Zeit zu einer Lockerung der Eröffnungsregeln geführt haben, werden kritisch gewürdigt, weil sich dadurch das Risiko, den Rechtsschutz zu «verpassen», für die rechtsuchende Partei erhöht. Die Autorin plädiert daher für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Schutzes der schwächeren Partei im Verwaltungsverfahren.
Niemand, der fliegt, wünscht sich übermüdete Besatzungsmitglieder. Arbeitszeitvorschriften sollen dies verhindern. Andererseits
will die grosse Mehrheit der Flugpassagiere günstige Beförderungs-tarife. Die Personalkosten steigen aber mit strengen Arbeitszeitvorschriften. Dieser Widerspruch bildet die spannende Ausgangslage für den vorliegenden CFAC-Band. Das Thema ist nicht nur wichtig, sondern auch dringend. Eine aktuelle Studie hat aufgezeigt, dass die geltenden Flugdienstzeitregelungen zu so massiver Übermüdung führen, dass mehr als ein Drittel der befragten Piloten schon einmal im Cockpit vor Erschöpfung unbeabsichtigt eingeschlafen sind und ganze 88 % nach getanem Dienst schon mindestens einmal vor Müdigkeit nicht mehr in der Lage gewesen sind, noch mit dem eigenen Auto nach Hause zu fahren...
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Im September 2012 fand der 12. Österreichische Europarechtstag veranstaltet vom Institut für Europarecht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien statt.
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The export industry is of great importance to Switzerland. The country has a long-standing tradition of international transactions and business relations. Against this background, private international law plays a major role in Switzerland.
Altough private international law applies within an international context, it is predominantly national (civil) law. With this book, the authors aim to provide a practical introduction to Swiss private international law and an overview of the relevant rules governing the international jrusidistion, the applicabale law and the recognition and enforcement of foreign judgements in Switzerland.
Die fünf Beiträge von Marcel Senn, Zürcher Ordinarius für Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie sowie vormaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, wurden in den Jahren 2010 bis 2012 in verschiedenen internationalen Fachzeitschriften und Festschriften publiziert. Da sie thematisch sowie durch wechselseitige Bezugnahme aufeinander zusammengehören, werden sie nunmehr in einer Monografie wieder veröffentlicht. Die Rechtswissenschaft und Juristenausbildung nach Einführung der Bologna-Reform im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts bilden ihr Kernthema.
Diese Thematik wird in Bezug auf die zentralen Grundwerte der civitas humana (Menschliche Bürgerrechtsgesellschaft) und der libertas philosophandi (Freiheit des Denkens) entfaltet. Beide Grundwerte beziehen sich auf die Idee der Gerechtigkeit und Würde im Sinne des Menschseins. Folgerichtig hat die Rechtswissenschaft ihre normative Gesellschaftskonzeption auf ein Leben miteinander statt gegeneinander auszurichten, da die Menschen seit je aufeinander angewiesen sind. Daran hat sich auch ein Studium des Rechts zu orientieren.
Studierende der Rechtswissenschaft haben während ihres Studiums verschiedene schriftliche Arbeiten (Seminararbeiten, Fallbearbeitungen etc.) zu verfassen. Die Qualität solcher Arbeiten hängt massgeblich von der Fertigkeit ab, die relevanten Quellen innert nützlicher Frist aufzufinden und zu verarbeiten. Unentbehrlich sind zudem fundierte Kenntnisse der formellen Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit, beispielsweise der Regeln zum Aufbau einer Arbeit oder zur korrekten Zitierweise. Der Leitfaden vermittelt die zum Verfassen einer juristischen Arbeit notwendigen Grundlagen: Wie schreibe ich eine juristische Arbeit? Wie und wo finde ich die dafür relevanten Quellen? Welche formellen Grundsätze muss ich einhalten?...