Die Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeit in den Kantonen ist stark durch das übergeordnete Bundesrecht geprägt. Umgekehrt sind die Kantone für den Bund meist die zentralen Ansprechpartner beim Erlass und bei der Umsetzung von Bundesrecht. Dieses wichtige Mehrebenenverhältnis der Rechtsetzung verursacht sowohl in theoretischer wie auch in praktischer Hinsicht Schwierigkeiten. Die 12. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre hat sich unter dem Titel «Die Rolle von Bund und Kantonen beim Erlass und bei der Umsetzung von Bundesrecht» einiger dieser Problemstellungen angenommen. Der vorliegende Band präsentiert die Ergebnisse der Tagung.
Die Verfügungspflicht der Verwaltungsbehörden setzt sich zusammen aus den Verfahrenspflichten und den Eröffnungsregeln. Die Autorin beschreibt die Entstehung der Verfügungspflicht anhand des Sozialversicherungsrechts und weist nach, dass die Legaldefinition der Verwaltungsverfügung der 1960er Jahre aus den Eröffnungsvorschriften des (älteren) besonderen Verwaltungsrechts entwickelt worden ist.
Die Etablierung des materiellen Verfügungsbegriffs ist Ausdruck der dogmatischen Trennung des rechtsgeschäftlichen Verwaltungshandelns (Rechtsakt) vom schlichten Verwaltungshandeln (Realakt). Die Unterscheidung ist bahnbrechend, weil damit erstmals festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Person Adressat einer behördlichen Handlung sein muss. Die Autorin sieht darin die Überwindung einer staatszentrierten zugunsten einer androzentrischen Ordnung des öffentlichen Rechts: Die Privatperson rückt als Trägerin von Rechten und Pflichten in den Fokus staatlicher Tätigkeit.
Als Garantie rechtsstaatlichen Handelns steht die Verfügungspflicht der Verwaltungsbehörden im Dienst der modernen, androzentrischen Rechtsordnung. Tendenzen in der Gesetzgebung, welche in neuerer Zeit zu einer Lockerung der Eröffnungsregeln geführt haben, werden kritisch gewürdigt, weil sich dadurch das Risiko, den Rechtsschutz zu «verpassen», für die rechtsuchende Partei erhöht. Die Autorin plädiert daher für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Schutzes der schwächeren Partei im Verwaltungsverfahren.
Niemand, der fliegt, wünscht sich übermüdete Besatzungsmitglieder. Arbeitszeitvorschriften sollen dies verhindern. Andererseits
will die grosse Mehrheit der Flugpassagiere günstige Beförderungs-tarife. Die Personalkosten steigen aber mit strengen Arbeitszeitvorschriften. Dieser Widerspruch bildet die spannende Ausgangslage für den vorliegenden CFAC-Band. Das Thema ist nicht nur wichtig, sondern auch dringend. Eine aktuelle Studie hat aufgezeigt, dass die geltenden Flugdienstzeitregelungen zu so massiver Übermüdung führen, dass mehr als ein Drittel der befragten Piloten schon einmal im Cockpit vor Erschöpfung unbeabsichtigt eingeschlafen sind und ganze 88 % nach getanem Dienst schon mindestens einmal vor Müdigkeit nicht mehr in der Lage gewesen sind, noch mit dem eigenen Auto nach Hause zu fahren...
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Im September 2012 fand der 12. Österreichische Europarechtstag veranstaltet vom Institut für Europarecht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien statt.
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The export industry is of great importance to Switzerland. The country has a long-standing tradition of international transactions and business relations. Against this background, private international law plays a major role in Switzerland.
Altough private international law applies within an international context, it is predominantly national (civil) law. With this book, the authors aim to provide a practical introduction to Swiss private international law and an overview of the relevant rules governing the international jrusidistion, the applicabale law and the recognition and enforcement of foreign judgements in Switzerland.
Die ungenügende Qualität der baulichen Umwelt wird viel beklagt und macht eine Korrektur des raumwirksamen Rechts notwendig: Nur eine kulturell geprägte Regulierung kann adäquate Randbedingungen für die Wandlungsprozesse im architektonischen Raum liefern.
Das Buch liefert Bausteine für entsprechende Entwicklungen. Es richtet sich nicht nur an Juristinnen und Juristen, sondern ist auch aus architektonischer, planerischer oder denkmalpflegerischer Perspektive lesenswert.
Das Raumplanungsrecht und das öffentliche Baurecht sind zu einer komplexen Materie geworden. Bundesrecht, kantonales Recht und kommunales Recht greifen hier aufs Engste ineinander. Zur Komplexität beigetragen haben auch Gesetzesrevisionen betreffend das Bauen ausserhalb der Bauzonen, bei denen der Bundesgesetzgeber – in konzeptioneller wie in gesetzestechnischer Hinsicht – eine glückliche Hand vermissen liess. Der vorliegende Band stellt das System des Raumplanungs- und Baurechts dar, einschliesslich des Rechtsschutzes. Erläutert werden das Bundesrecht und – exemplarisch – das Recht des Kantons Zürich. Der Band eignet sich sowohl für die Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet als auch für den raschen Überblick über den aktuellen Stand. Die hängigen Gesetzesrevisionen im Bund und im Kanton Zürich sind umfassend berücksichtigt.
Die Einrichtung sogenannter gentechnikfreier Zonen wird gerade in jüngerer Zeit immer wieder diskutiert, wobei eine solche Massnahme durchaus unterschiedliche Zielsetzungen (insbesondere Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft und/oder Schutz des ökologischen Gleichgewichts, bestimmter Arten oder einer «ursprünglichen» Arten- und Landschaftsvielfalt) verfolgen kann. Die vorliegende, auf ein Gutachten im Auftrag des Bundesamts für Umwelt zurückgehende Untersuchung zeigt zunächst den rechtlichen Rahmen auf, der de lege lata bei einer allfälligen Ausscheidung GVO-freier Zonen zu beachten ist bzw. wäre, wobei neben dem nationalen (schweizerischen) Recht auch die Rechtslage im EU-Recht sowie die möglicherweise einschlägigen völkerrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden und die Analyse des geltenden Rechts durch einen Blick auf ausgewählte ausländische Rechtsordnungen abgerundet wird. Auf dieser Grundlage werden die Möglichkeiten der Ausgestaltung einer bundesrechtlichen Regelung zur Ausscheidung GVO-freier Gebiete in der Schweiz erörtert...
Das Bauen ist ein komplexer und anspruchsvoller Prozess. Zahlreiche Akteure sind in unterschiedlicher Weise involviert – Bauherren, Planer (Architekten und Ingenieure), Subplaner, Bauunternehmer, Sub-, General- oder Totalunternehmer, Finanzinstitute und die Behörden. Und diese verfolgen nicht immer die gleichen wenn nicht sogar gegensätzliche Interessen. Ziel dieses Werkes ist es, den verschiedenen Akteuren ein praxisorientiertes Hilfsmittel an die Hand zu geben, um sie auf die zahlreichen Risiken aufmerksam zu machen, die mit dem Bauen verbunden sind, und ihnen mögliche Vorgehensweisen zur Risikominimierung und -bewältigung aufzuzeigen. Zahlreiche Praktiker haben deshalb den Prozess des Bauens aus verschiedenen Blickwinkeln und unter verschiedenen Themen erläutert und kommentiert. Das Risikomanagement, die Planerverträge, das Architektenhonorar, der Bauingenieurvertrag, die Bauwerkverträge, das Urheberrecht, die Finanzierung, die Versicherungen im Baubereich, das Submissionswesen und der Bauprozess vor Gericht werden behandelt. Zielgruppe: Bauherren, Planer (Architekten und Ingenieure), Bauunternehmer, Sub-, General- oder Totalunternehmer.
Die Beiträge dieses Sammelbandes geben einen vielseitigen Einblick in aktuelle Umweltthemen aus juristischer, geistes- und sozialwissenschaftlicher sowie ökologischer Sicht. Der Anlass zur Herausgabe dieses Buches ist das engagierte Wirken von Dr. iur. Willi Zimmermann, Professor für Umweltrecht und Umweltpolitik an der ETH Zürich. Willi Zimmermann ist seit über 25 Jahren an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich tätig und einer der bedeutendsten Schweizer Experten für Waldrecht und Waldpolitik sowie Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes. Die Publikation gliedert sich in drei Teile, in denen über zwanzig namhafte Autorinnen und Autoren verschiedenste Aspekte der komplexen Beziehung zwischen Gesellschaft und natürlicher Umwelt beleuchten. Im ersten Teil stehen umweltrechtliche Fragen im Vordergrund, zum Beispiel im Zusammenhang mit den neuen regionalen Naturpärken. Der zweite Teil behandelt aktuelle Fragen der nationalen und internationalen Waldpolitik. Die Beiträge im dritten Teil beleuchten Aspekte der nachhaltigen Entwicklung, und zwar vom Alpenraum über nationale Politikbereiche bis hin zur internationalen politischen Ebene.
Die Baubewilligung und das Baubewilligungsverfahren beschäftigen in der Praxis nicht nur die Bauherren, die Architekten und die Unternehmer, sondern zuweilen auch die Juristen. Die gesetzlichen Grundlagen erscheinen auf den ersten Blick zwar klar und eindeutig, doch stellen sich in der praktischen Anwendung immer wiederkehrende Probleme. Diese Probleme fussen namentlich auf der Tatsache, dass insbesondere das öffentliche Baurecht zahlreiche schnelllebige Rechtsquellen sowohl eidgenössischer, kantonaler als auch kommunaler Grundlage aufweist. Da das Baubewilligungsverfahren und die materiellen Bauvorschriften massgebend vom kantonalen Recht bestimmt werden, beinhaltet die vorliegende Berner Dissertation Ausführungen zur – rechtswissenschaftlich bislang noch nicht aktuell bearbeiteten – Rechtslage im Kanton Luzern. Der dogmatische Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Baubewilligung. Gleichzeitig und vor allem soll jedoch auch ein Beitrag zur praktischen Anwendung der öffentlichrechtlichen Baugesetzgebung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage im Kanton Luzern, der diesbezüglichen Verfahren und des Rechtsmittelweges bis zum Bundesgericht geleistet werden.
Die staatlichen Beschaffungsstellen sind zur Vorbereitung der Vergabe von komplexen Aufträgen häufig auf verwaltungsexternes Fachwissen angewiesen. Oft ist dieses nur bei Anbietern der nachgefragten Leistung erhältlich. Die Gefahr von Rollenkonflikten und Wettbewerbsverzerrungen ist evident, falls sich das beigezogene Unternehmen auch um den öffentlichen Auftrag bewirbt. Das Vergaberecht verlangt deshalb grundsätzlich den Ausschluss des vorbefassten Anbieters aus dem Vergabeverfahren. Die vorliegende Berner Dissertation nimmt sich dieser Problematik an. Rechtsprechung und Lehre werden umfassend aufgearbeitet und eine eigene Dogmatik der vergaberechtlichen Vorbefassung entwickelt. Dabei wird postuliert, den Ausschlusstatbestand mit vier Merkmalen einzugrenzen und anhand einer Interessenabwägung zu entscheiden, ob der vorbefasste Anbieter am Vergabeverfahren teilnehmen darf. Ausführungen zum Beweisrecht, zum Rechtsschutz und zur Haftung runden die Bearbeitung ab. (Die Dissertation wurde mit dem Prof. Walther Hug Preis ausgezeichnet.)
Zur Bewahrung von Baudenkmälern «als Ding gewordene Geschichte» menschlicher Entwicklung kann der Staat in die grundrechtlich geschützten Eigentumsrechte eingreifen. Der Autor untersucht die Frage, was ein Baudenkmal aus rechtlicher Sicht ist und mit welchen Verfahren und Instrumenten es unter Schutz gestellt werden kann. Mit der Darlegung der vielfältigen Arten von Schutzobjekten sowie der wichtigsten Kriterien zur Bewertung potentieller Baudenkmäler, konkretisiert der Autor den unbestimmten Rechtsbegriff und verleiht diesem klare Konturen. Im Ergebnis wird ein zeitgemässer materieller Baudenkmalbegriff (materiellrechtliche Bezeichnung) formuliert, der Geltung für alle Ebenen der schweizerischen Rechtsordnung beansprucht. Die umfangreichen Untersuchungen zum Unterschutzstellungsverfahren (formellrechtliche Bezeichnung) zeigen das Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen auf und legen rechtsvergleichend unterschiedliche kantonale Konzeptionen bezüglich der Schutzinstrumente, Organisationen und Verfahren dar...
Die vorliegende Fribourger Dissertation setzt sich zur Hauptsache mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das schweizerische Raumplanungsrecht auseinander. Sie versucht Antworten zu finden auf die Frage, in wieweit das Raumplanungsrecht zur Verwirklichung der Grundrechte aller Bewohner der Schweiz beitragen kann. Dabei werden die dogmatischen Ausführungen anhand von drei Praxisbeispielen, nämlich den Sakralbauten, den Versammlungs-, Vereins- und Clublokalen sowie den Begräbnisstätten illustriert und für die juristische Alltagsarbeit anschaulich gemacht. Die an die Rechtslegung und an die Rechtsanwendung gestellten Anforderungen werden gleichermassen in die Erörterungen einbezogen. Mit einem Exkurs zum amerikanischen Landplanungs- und Antidiskriminierungsrecht wird insbesondere das hierzulande (noch) wenig bekannte Phänomen einer Siedlungssteuerung – zur gezielten Ausgrenzung von Minderheiten – aufgegriffen.