Das weit verbreitete Dogma der unbegrenzten
Zahlungsfähigkeit der öffentlichen Hand führt dazu, dass Prozesse der Haushaltskrise
bei verselbständigten Verwaltungseinheiten nur unzureichend antizipiert und
rechtlich erfasst werden. Der Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit des
Staatshandelns ist es abträglich, wenn auf Dringlichkeitsrecht gestützte
Ad-hoc-Massnahmen als Ergebnis einer politischen Ausmarchung eine
Einstandspflicht des Trägergemeinwesens begründen (Bailout).
Die vorliegende St. Galler Dissertation
entwickelt ausgehend von diesem Befund die Grundzüge des «Krisenrechts» im
Falle einer Insolvenz verselbständigter Verwaltungseinheiten in Bund und
Kantonen. Dabei werden in einer gesamtheitlichen, disziplinenübergreifenden
Betrachtungsweise sowohl präventive als auch kurative Instrumente beleuchtet.
Dem Querschnittscharakter der Fragestellung entsprechend werden die zentralen
Regelungsbereiche des «Krisenrechts» ausdifferenziert: Krisenvorsorge,
aufsichtsrechtliche Krisenintervention, notrechtliche Krisenintervention sowie
Insolvenzbewältigung. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ergründung
der Rechtsnatur des Instituts öffentlich-rechtlicher Einstandspflichten
gerichtet. Die Untersuchung mündet in Empfehlungen für eine regelgebundene
Insolvenzbewältigung.