Ueli Kieser | Miriam Lendfers (Hrsg.)
Peter Beck | Thomas Gächter | Stefanie J. Heinrich | Ueli Kieser | Miriam Lendfers | Susanne Leuzing..
Das Jahrbuch zum Sozialversicherungsrecht (JaSo) – erstmals erschienen 2012 – hat sich unterdessen gut etabliert. Das JaSo 2017 behält das Konzept der ersten vier Bände bei und geht in den ersten Hauptteilen auf die Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung ein. Im einleitenden Teil zur Gesetzgebung werden die per 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Bestimmungen gewürdigt; daneben werden die wichtigsten Reformvorhaben dargestellt. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Sozialversicherungsrecht wird aufgegriffen, in kurzen Zusammenfassungen systematisch dargestellt und viele Urteile werden von der Herausgeberin und dem Herausgeber (kritisch) gewürdigt.
Im dritten Hauptteil des JaSo finden sich Aufsätze verschiedener Autoren zu einer Reihe von grundlegenden und praxisbezogenen Fragen. Behandelt werden etwa internationalrechtliche Themen, Aspekte aus Invalidenversicherung und beruflicher Vorsorge, Verfahrens- und Koordinationsrecht sowie Fragen um medizinische Gutachten.
Christian Rioult
Ein Blick auf die Zusammensetzung der Unternehmensführung von börsenkotierten und privaten Gesellschaften zeigt, dass Frauen sowohl im Verwaltungsrat als auch in der Geschäftsleitung deutlich untervertreten sind. In der vorliegenden Arbeit werden Gründe für diese Untervertretung und Massnahmen, die Unternehmen diesbezüglich ergreifen können, anhand empirischer Studien erläutert. Die Arbeit zeigt auf, dass eine Verwirklichung von Gender Diversity in der Unternehmensführung mittels Pflichten und Aufgaben des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie entsprechender Ausgestaltung von Statuten und Organisationsreglement möglich ist. Weiter wird der Vorschlag des Bundesrats, im Rahmen der Aktienrechtsrevision eine Geschlechterquote für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung börsenkotierter Gesellschaften einzuführen, behandelt. Die Arbeit bietet einen konzisen, umfassenden Überblick über die Thematik und kann, durch Musterformulierung von Statuten und Organisationsreglement, auch dem Praktiker von Nutzen sein.
Severin Bischof
Kinder und Jugendliche sind aufgrund des systematischen Machtgefälles zu
Erwachsenen besonders gefährdet, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden.
Das vorliegende Werk untersucht in seinem Schwerpunkt, wie die Stärkung
der Kinderrechte eine präventive Wirkung hinsichtlich der Eindämmung
häuslicher Gewalt an Kindern und Jugendlichen leisten kann. Im Fokus
steht dabei die Rechtsordnung in ihrer gesamten Breite vom materiellen
öffentlichen Recht bis hin zum Zivil- und Verfahrensrecht, unter
Berücksichtigung sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse. Als Konsequenz
wird punktueller Reformbedarf sowohl im präventiven wie auch im
nachträglichen Kindesschutzrecht verortet. Dabei ist das Ziel stets die
Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als vollwertige Rechtssubjekte
mit ihnen zustehenden Rechten und Pflichten. Schliesslich darf auch
nicht vergessen werden, dass die staatsvertragliche Verpflichtung zur
Bekanntmachung der Kinderrechte in Art. 42 der
UNO-Kinderrechtekonvention eine Grundvoraussetzung der effektiven
Umsetzung der Kinderrechte im Leben von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen darstellt.
David Rechsteiner
Sowohl bei Katastrophen als auch bei anderen besonderen und ausserordentlichen Lagen sind die dem Staat zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Mittel regelmässig ungenügend. Gleichzeitig besteht eine zeitliche Dringlichkeit. Damit der Staat trotzdem handlungsfähig bleibt, enthält das Recht für besondere und ausserordentliche Lagen diverse Normen und Verfahren, welche spezifisch für die Bewältigung solcher Lagen bzw. Situationen vorgesehen sind.
Die vorliegende St. Galler Dissertation bietet eine umfassende Darstellung des Rechts in besonderen und ausserordentlichen Lagen. Nach einer Übersicht über die Problematik werden die Vorgaben und Schranken dargestellt. Diese ergeben sich aus dem Verfassungs- und Völkerrecht, insbesondere aus den Grund- und Menschenrechten. Anschliessend werden die besonderen und ausserordentlichen Rechtssetzungsverfahren eingehend beleuchtet. Zu diesen gehören die Instrumente der dringlichen Rechtssetzung, die Notverordnungs- und Notverfügungsrechte der Exekutive und Legislative und das extrakonstitutionelle Notrecht. Daneben gibt es Normen, welche im Hinblick auf besondere oder ausserordentliche Lagen bereits vorbereitend erlassen wurden, das sog. Katastrophenrecht. Dieses beinhaltet insbesondere abweichende Kompetenzverteilungen, Grundlagen für Dienstpflichten und Requisitionen sowie die Regelung der an der Katastrophenbewältigung beteiligten Organisationen (Blaulichtorganisationen, Zivilschutz, Armee, Zivildienst, technische Betriebe). Den Schluss der Arbeit bilden Bemerkungen zum Rechtsschutz und zur Entschädigung bei staatlichen Eingriffen, welche gestützt auf das Recht in besonderen und ausserordentlichen Lagen angeordnet wurden.
Angelo Schwizer
Garantieerklärungen sind ein im Rechtsalltag weit verbreitetes Phänomen. Insbesondere anlässlich von Kaufgeschäften werden regelmässig Garantien abgegeben. Herstellergarantien werden von einer am Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer unbeteiligten Drittperson (Hersteller, Importeur, Grosshändler usw.) zugunsten des Käufers auf freiwilliger Basis versprochen. In Konsumentenverhältnissen sind Herstellergarantien inhaltlich grundsätzlich als Haltbarkeitsgarantien ausgestaltet. Damit gewährt der Hersteller dem Käufer die Mängelfreiheit des erworbenen Produkts während einer bestimmten Periode.
Die vorliegende Dissertation unterzieht die Herstellergarantien im Rahmen von Konsumentenverhältnissen einer näheren Analyse. Dabei werden im Wesentlichen folgende Themenbereiche erörtert: das Zustandekommen von Herstellergarantien, die daraus erwachsenen Ansprüche sowie das in der Praxis immer wieder Fragen aufwerfende Verhältnis zwischen einer Herstellergarantie und der Sachgewähr des Verkäufers (Art. 197 ff. OR). Ein Untersuchungsschwerpunkt in diesem komplexen Verhältnis bildet die Frage, inwieweit eine Garantieerklärung des Herstellers die Sachgewähr des Verkäufers zu modifizieren vermag. Diese Beurteilung wird in Konsumentenverhältnissen massgebend durch Art. 8 UWG geprägt.
Jean-Claude Spillmann
Das Schweizer Recht kannte bis zum Inkrafttreten des Kollektivanlagengesetzes (KAG) am 1. Januar 2007 kein auf illiquide alternative Anlagen zugeschnittenes Anlagevehikel. Für entsprechende Anlagen bedienten sich Schweizer Promotoren deshalb regelmässig Vehikel mit Domizil in Offshore-Zentren. Mit der mit dem KAG ins Schweizer Recht eingeführten Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KGK) sollte eine Schweizer Alternative zu diesen Offshore-Lösungen geschaffen werden.
Der Gesetzgeber beabsichtigte, mit der KGK die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu fördern und den Schweizer Risikokapitalmarkt zu stärken. Um diesen Zielen zum Durchbruch zu verhelfen, schaffte er mit der KGK eine neue, der Limited Partnership angelsächsischen Rechts nachempfundene, jedoch auf dem Recht der Kommanditgesellschaft nach Art. 594 ff. OR basierende, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA regulierte neue Rechtsform.
Die St. Galler Dissertation beleuchtet die Hintergründe der Einführung der KGK und untersucht die Rechtsform aus gesellschaftsrechtlicher, regulatorischer und steuerrechtlicher Sicht. Sie zeigt auf, dass die KGK für gewisse Anwendungen eine interessante Alternative zu ausländischen Vehikeln darstellt, jedoch bislang dennoch keine grössere Verbreitung fand. Die Dissertation geht den Fragen nach, weshalb der KGK bislang wenig Erfolg beschieden war und was de lege ferenda zu ändern wäre, um die KGK attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen.
Dominik Rieder
Mit dem Kapitalschnitt (auch bekannt als „Harmonika“) können Unternehmen
saniert werden. Wird das Aktienkapital vollständig herabgesetzt,
verlieren die sich nicht an der Neukapitalisierung beteiligenden
Aktionäre – auch gegen ihren Willen – die Aktionärsstellung. Aus diesem
Grund verlangt das Gesetz einen Sanierungszweck und ein Bezugsrecht, das
entgegen den allgemeinen Regeln nicht aus wichtigen Gründen entzogen
werden kann.
Die vorliegende St. Galler Dissertation setzt sich
insbesondere mit dem vollständigen Kapitalschnitt auseinander. Es werden
Fragen behandelt, wie der Kapitalschnitt durchzuführen ist, wann der
gesetzlich verlangte Sanierungszweck vorliegt oder was die
Unentziehbarkeit des Bezugsrechts konkret bedeutet. Unter anderem wird
die Meinung vertreten, dass der Sanierungszweck keine Wiedererhöhung auf
den bisherigen Betrag voraussetzt und dass das unentziehbare
Bezugsrecht de lege ferenda zu streichen ist. Schliesslich beleuchtet
die Arbeit den Kapitalschnitt in der laufenden Aktienrechtsrevision und
schlägt Revisionsideen vor.
Ueli Kieser | Miriam Lendfers (Hrsg.)
Tobias Bolt | Andreas Brenner | Roland Hochreutener | Jörg Jeger | Ueli Kieser | Miriam Lendfers | H..
Das Jahrbuch zum Sozialversicherungsrecht (JaSo) – erstmals erschienen
2012 – hat sich unterdessen gut etabliert. Das JaSo 2016 behält das
Konzept der ersten vier Bände bei und geht in den ersten Hauptteilen auf
die Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung ein. Im
einleitenden Teil zur Gesetzgebung werden die per 1. Januar 2016 in
Kraft tretenden Bestimmungen gewürdigt; daneben werden die wichtigsten
Reformvorhaben dargestellt. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum
Sozialversicherungsrecht wird aufgegriffen, in kurzen Zusammenfassungen
systematisch dargestellt und viele Urteile werden von der Herausgeberin
und dem Herausgeber (kritisch) gewürdigt.
Im dritten Hauptteil
des JaSo finden sich Aufsätze verschiedener Autoren zu einer Reihe von
grundlegenden und praxisbezogenen Fragen. Behandelt werden etwa
internationalrechtliche Themen, Aspekte aus Invalidenversicherung und
beruflicher Vorsorge, Verfahrens- und Koordinationsrecht sowie Fragen um
medizinische Gutachten.
Stephan Fischer
Arbeitszeugnisse gehören zu den wichtigsten Bestandteilen der
Bewerbung und sind von grösster Bedeutung für das berufliche
Weiterkommen. Sie sind explizit im Gesetz verankert und Inhalt
zahlreicher gerichtlicher Verfahren.
Das vorliegende Handbuch für
die Praxis beinhaltet erstmals eine Darstellung der Rechtslage in Bezug
auf die Durchsetzung des Anspruches auf Ausstellung und Änderung des
Arbeitszeugnisses und auch zahlreiche konkrete Praxisbeispiele sowie
deren Bewertung. Damit soll es den Anwendern in der Praxis (Gerichten,
Rechtsanwälten, Personalverantwortlichen etc.) als umfassendes
Nachschlagewerk dienen.
In rechtlicher Hinsicht beinhaltet das
Handbuch die Darlegung der Grundlagen, die inhaltlichen Voraussetzungen
eines Arbeitszeugnisses, die gerichtliche Durchsetzung und auch die
Beurteilung diverser Sonderfragen. Der Beurteilungskatalog mit
zahlreichen Formulierungsbeispielen gliedert sich in die verschiedenen
Themenbereiche (Fachwissen, Leistung etc.) eines Arbeitszeugnisses sowie
in deren Bewertung. Aussageschwerpunkte, Berufsgattungen und
Standardformulierungen werden ebenso besonders unterteilt und
veranschaulicht. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis ermöglicht es,
die konkreten Fragen in der Praxis rasch zu beantworten.
Laura Marschner | Patrice Martin Zumsteg (Hrsg.)
Sowohl «Risiko» als auch «Verantwortlichkeit» stellen grundlegende
Begriffe dar, mit denen sich die Rechtswissenschaft, aber auch viele
andere Disziplinen, wie etwa die Philosophie oder die Psychologie,
beschäftigen. Aufgeworfen werden dabei zum einen abstrakte,
grundsätzliche Fragen der Definition von Risiken und Verantwortlichkeit.
Dem Recht kommt jedoch auch die anspruchsvolle Aufgabe zu, relevante
Risiken etwa in Gesetzen oder in Verträgen zu benennen, zu begrenzen und
auszutarieren. Vor Gerichten und Behörden wird schliesslich im
konkreten Einzelfall über Verantwortlichkeiten befunden.
In diesem
17. Band der APARIUZ Schriftenreihe beleuchten Assistierende des
Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich
unterschiedliche Facetten des Zusammenspiels von Risiko und
Verantwortlichkeit. Ein Schwerpunkt des Bandes liegt dabei auf Fragen
des öffentlichen Rechts. Alle Beiträge verfolgen den Anspruch, den
zunächst abstrakt anmutenden Fragenkreis von Risiko und
Verantwortlichkeit mit den letztlich ganz konkreten Herausforderungen in
der juristischen Praxis zu verbinden.
Christian Hochstrasser
Die Zürcher Diss. greift ein hochaktuelles Thema aus dem Bereich des
Aktienrechts auf, welches das bestehende regulatorische Gefüge der
Corporate Governance teilweise tiefgreifend verändert hat. Seit der
Annahme der Minder-Initiative und dem Inkrafttreten der Verordnung gegen
übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften
(VegüV) müssen Publikumsgesellschaften aus der Mitte ihres
Verwaltungsrates zwingend einen Vergütungsausschuss bilden, dessen
Mitglieder von der Generalversammlung zu wählen und dessen Kompetenzen
statutarisch zu verankern sind.
Die Arbeit greift in diesem
Zusammenhang bisher wenig erforschte Fragen auf, inwiefern sich das neue
Recht auf die Rolle dieses bisher nur im Soft Law geregelten Gremiums -
insbesondere auch auf dessen Aufgaben und Kompetenzen - auswirkt. Der
erste Teil widmet sich ausführlich dem Ausgangspunkt der Betrachtung:
Dem neuen Vergütungsrecht gemäss VegüV, soweit diese Fragen im
Zusammenhang mit der Vergütung des Verwaltungsrats und der
Geschäftsleitung betrifft. Nach einem kurzen Rückblick zu
Vergleichszwecken auf die Ausgestaltung des Vergütungsausschusses vor
Umsetzung der Minder-Initiative widmet sich die Arbeit im Hauptteil
einerseits der Organisation und anderseits den Kompetenzen und Aufgaben
des Vergütungsausschusses. Gleichermassen zu diesem Hauptteil gehören
Ausführungen zur Berichterstattung und den Informationsrechten sowie zu
den gesellschaftsinternen Regularien. Ebenfalls behandelt werden
Spezialthemen wie die Verantwortlichkeitshaftung der Mitglieder des
Vergütungsausschusses und die für diese relevanten Strafbestimmungen
der Minder-Initiative. Die Schlussbetrachtung enthält schliesslich
Empfehlungen an die betroffenen Gesellschaften sowie Anregungen zur
gesetzlichen Umsetzung des neuen Vergütungsrechts de lege ferenda.
Melanie Huber
Die vorliegende Publikation behandelt das Verfahren und die Durchführung
der Realvollstreckung nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung
(ZPO) und bietet einen umfassenden Überblick über dieses Thema. Die
Arbeit ist daher nicht nur für juristische Theoretiker, sondern auch für
Praktiker eine nützliche Orientierung. Die Autorin zeigt verschiedene
Probleme auf, welche sich in der Praxis bei der Vollstreckung von
Urteilen auf Nichtgeldleistungen stellen können, und legt mögliche
Lösungswege dar. Neben Ausführungen zum herkömmlichen zweistufigen
Vollstreckungsverfahren enthält die Arbeit auch eine detaillierte
Darstellung des für die meisten Kantone neuen Verfahrens der direkten
Vollstreckung. Die Publikation erörtert zudem die Frage der Stellung von
Dritten im Vollstreckungsverfahren und legt dar, welche
Verteidigungsmittel Dritten, deren Rechte durch die Vollstreckung
berührt werden, zur Verfügung stehen.
Carla Beuret
Einvernehmliche Lösungen sollen für alleBeteiligten gewinnbringend sein.
Sie versprechen effizientere Verfahren undbefriedigendere Ergebnisse.
Aber sie bergen möglicherweise auch Risiken,insbesondere wenn Behörden
und Private am Verhandlungstisch sitzen.Verhandlungen basieren auf einem
Geben und einem Nehmen. Wieviel Hand darf bzw.soll der Staat bieten?
Sind z.B. Verhandlungen über Sanktionen zulässig? Dievorliegende
Dissertation setzt sich mit der einvernehmlichen Regelung zwischenden
schweizerischen Wettbewerbsbehörden und den von einer
kartellrechtlichenUntersuchung betroffenen Unternehmen auseinander. Sie
stellt die Grundlagen vonMassnahmen nach Artikel 26 Absatz 2
Kartellgesetz und der einvernehmlichenRegelung nach Artikel 29
Kartellgesetz dar. Sie analysiert die bisherige Praxisder
Wettbewerbsbehörden und diskutiert die Vor- und Nachteile
dereinvernehmlichen Regelung. Die Arbeit behandelt aktuelle
Spezialfragen, z.B. imZusammenhang mit der Durchführung von hybriden
Verfahren. Sie grenzt dieeinvernehmliche Regelung zu anderen Formen
alternativer Streitbeilegung ab. ImRahmen eines Rechtsvergleichs zeigt
sie die Parallelen und Unterschiede zu denentsprechenden Instrumenten im
europäischen Kartellrecht auf. Vor diesemHintergrund untersucht sie die
Frage, ob das Verfahren bis zur Genehmigungeiner einvernehmlichen
Regelung in der Schweiz nach dem Vorbild der EUformalisiert werden
sollte.
Willi Fischer | Thierry Luterbacher (Hrsg.)
Fabio Babey | Harald Bärtschi | Judith Baumann | Max B. Berger | Maja Blumer | Anna Böhme | Nicolas ..
Das schweizerische Haftpflichtrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet. Ein Grossteil
der Haftungsgrundlagen lässt sich nicht in den grundlegenden Kodifikationen
des Zivilrechts (ZGB und OR) auffinden, sondern in zahlreichen Spezialgesetzen,
insbesondere auch vermehrt im öffentlichen Recht.
Manuel Meyer
Die
vorliegende praxisorientierte Arbeit behandelt die
zahlreichen Facetten der Sacheinlageliberierung im Aktienrecht vor dem
Hintergrund der neuesten gesetzgeberischen Entwicklungen. Insbesondere
werden der
Gegenstand der Sacheinlage, die Kriterien der Sacheinlagefähigkeit, die
Bewertung der Sacheinlage, der Sacheinlagevertrag, der Anwendungsbereich
der Sacheinlagebestimmungen bei Umstrukturierungen gemäss FusG und die
Verletzungsfolgen
der Sacheinlagebestimmungen eingehend durchleuchtet. Die Untersuchung
zeigt,
dass bei einer funktionalen Auslegung der heutigen Bestimmungen unter
Berücksichtigung der neuesten Gesetzesentwicklungen weitaus mehr
Möglichkeiten zur
Verfügung stehen, als es die aktuelle Handelsregisterpraxis zulassen
will. Die Arbeit ist von
einem Praktiker für die Praxis entwickelt worden: Sie besticht mit einem
für
die Rechtssuche ausgerichteten Aufbau, einer reichhaltigen Kasuistik
ergänzt
mit einem ausführlichen Stichwortverzeichnis, hilfreichen
zusammenfassenden
Darstellungen und nützlichen Mustervorlagen.
Monika Roth
Seit der ersten Auflage dieses Handbuches im Jahre 2007 ist vieles
passiert. Namentlich Krisen haben zu weiterer Regulierung geführt. Die
Rolle von Compliance als Funktion, die Zuordnung als Bestandteil des
internen Kontrollsystems, die Bedeutung einer funktionierenden internen
Kontrolle insgesamt sowie das Verständnis für Compliance-Risiken und den
Umgang mit denselben sind klarer beziehungsweise grösser geworden.
Ebenso sind mindestens theoretisch die Verantwortlichkeiten des
Managements geklärt, wenngleich in den meisten Einzelfällen am Schluss
bei Verfehlungen niemand zur Rechenschaft gezogen werden kann, obgleich
eben gerade mit der grossen Verantwortung die Entschädigungen begründet
werden...
Philip Spoerlé
Am 1. Juli 2015 ist der erste Teil des Bundesgesetzes zur Umsetzung der
2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) in
Kraft getreten. Zur Erfüllung der sich auf internationaler Ebene
verschärfenden Forderungen nach Transparenz in Bezug auf die
Anteilseigner von juristischen Personen sieht das neue Gesetz unter
anderem eine Melde- und Verzeichnisführungspflicht für Inhaberaktien
vor.
Die St. Galler Dissertation nimmt die Änderungen der
rechtlichen Rahmenbedingungen zum Anlass, einzelne Rechtsfragen in Bezug
auf die Inhaberaktie einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.
Konkret wird auf die möglichen Ausgestaltungsformen der Inhaberaktie
eingegangen und unter anderem untersucht, ob und unter welchen
Voraussetzungen diese Aktienart in unverkörperter Form bestehen kann.
Sodann findet eine Auseinandersetzung mit dem gesetzlichen Verbot der
Ausgabe von Inhaberaktien vor der Einzahlung des vollen Nennwerts statt.
Ein weiterer Teil der Arbeit setzt sich mit dem wichtigen Merkmal der
(leichten) Übertragbarkeit der Inhaberaktie und mit der Frage, ob die
Übertragbarkeit statutarisch oder schuldrechtlich beschränkt werden
kann, auseinander. Schliesslich erfolgt eine eingehende Analyse der im
neuen GAFI-Gesetz enthaltenen Transparenzvorschriften für die
Aktiengesellschaft, die mit einer kritischen Würdigung der neuen
Bestimmungen und einer Betrachtung deren Folgen für das Rechtsinstitut
der Inhaberaktie abgeschlossen wird.
Raphaël Haas | Franziska M. Betschart | Daniela Thurnherr
Studierende der Rechtswissenschaft haben
während ihres Studiums verschiedene schriftliche Arbeiten (Seminararbeiten,
Fallbearbeitungen etc.) zu verfassen. Die Qualität solcher Arbeiten hängt
massgeblich von der Fertigkeit ab, die relevanten Quellen innert nützlicher
Frist aufzufinden und zu verarbeiten. Unentbehrlich sind zudem fundierte
Kenntnisse der formellen Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit,
beispielsweise der Regeln zum Aufbau einer Arbeit oder zur korrekten
Zitierweise. Der Leitfaden vermittelt die zum Verfassen einer juristischen
Arbeit notwendigen Grundlagen: Wie schreibe ich eine juristische Arbeit? Wie
und wo finde ich die dafür relevanten Quellen? Welche formellen Grundsätze muss
ich einhalten? Diese Fragen werden mittels klarer Regeln, anschaulicher
Beispiele, Checklisten und Abbildungen auf eine leicht nachvollziehbare und
übersichtliche Weise beantwortet. Der Leitfaden ist einerseits ein Lehrmittel,
mit dem die Studierenden die für das Verfassen einer juristischen Arbeit
notwendigen Kenntnisse im Selbststudium erwerben können. Andererseits dient er
als praktisches Nachschlagewerk, das während des Erarbeitens einer Arbeit
hilfreich ist. Zielpublikum sind daher nicht nur die Studierenden unterer
Semester, die erstmals vor die Aufgabe gestellt sind, eine schriftliche Arbeit
zu verfassen. Vielmehr erweist er auch Studierenden höherer Semester,
Doktorierenden und wissenschaftlich publizistisch Tätigen, denen sich konkrete
Fragen formeller Natur stellen, nützliche Dienste.
Roland Müller
Im digitalen Zeitalter hat die Bedeutung vonProtokollen zugenommen. Kein Computer ist in der Lage, Diskussionen oderVerhandlungen prägnant zusammenzufassen und Beschlüsse bzw. Entscheidungen mitden wichtigsten Punkten festzuhalten. Zudem hat das Bundesgericht die BusinessJudgement Rule auch für die Schweiz als anwendbar erklärt. Damit istklargestellt, dass in den Protokollen ausführlich festgehalten werden muss, aufGrund welcher Ausgangslage, Informationen und Variantenabwägung ein Beschlussoder ein Entscheid zustande gekommen ist. Je weniger in einem Protokoll steht,umso weniger können sich die Entscheidungsträger entlasten. Die Aufgabe derProtokollführung ist damit noch wichtiger geworden.
Protokolle sind Visitenkarten einesUnternehmens, einer Institution oder einer Behörde. Form und Inhalt vonProtokollen verraten viel über Organisation, Führung und Effizienz. Besonderswichtig aber ist die Tatsache, dass Protokolle einen vielfältigen Nutzenbringen. Sie sind nicht nur blosse Informationsmittel oder Gedächtnisstützen,sondern stellen ein wichtiges Beweismittel für die Rechtmässigkeit vonBeschlüssen oder Wahlen sowie für die Erteilung von Aufträgen und Kompetenzendar. Protokolle dienen mit ihrer Urkundeneigenschaft deshalb oft als Grundlagefür Rechtsgeschäfte. Eine ordentliche Protokollführung liefert regelmässig denNachweis für eine sorgfältige und pflichtbewusste Geschäftsführung.
Die Anforderungen an ein Protokoll und an denProtokollführer bzw. die Protokollführerin sind umfangreich und je nach Zweckdes Protokolls unterschiedlich. In Sitzungen oder Versammlungen wird vielgesprochen und oftmals sind die Voten mit grossen Emotionen verbunden. Dennochsollten Protokolle nur das Wesentliche enthalten und stets objektiv,verständlich und wahrheitsgemäss abgefasst sein. Protokollführer undProtokollführerinnen sind deshalb mit einer anspruchsvollen Aufgabe betraut.
Dieses Buch soll dazu beitragen, dieProtokollführung und Protokollauswertung in privaten und öffentlichenUnternehmen, Institutionen und Verwaltungen zu optimieren. Es kann zudem alsNachschlagewerk zur Beantwortung von auftauchenden Fragen im Zusammenhang mitder Protokollführung dienen. Die vorliegende zweite Auflage enthält neueMuster und zusätzliche Checklisten im Anhang sowie ein noch detailliertesSachregister, um den Protokollführerinnen und Protokollführern eine echte Hilfebei ihrer anspruchsvollen Aufgabe zu bieten.
Simone Küng
Aus arbeitsrechtlicher Sicht bestehen sowohl in der Praxis als auch in der Theorie Unsicherheiten über die Zulässigkeit und Durchführungsweise von Taschenkontrollen. Bei deren Durchführung stehen sich zwei Hauptinteressen gegenüber: das Recht auf Privatsphäre des Arbeitnehmers und der Wunsch nach Sicherheit des Arbeitgebers...
Rebekka Holenstein Pfenninger
Die schweizerische Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen. Die Menschen leben immer länger, die gesetzlich definierten Mindestleistungen der Pensionskassen sind demgegenüber nicht mehr ausreichend finanziert...
Christian Rebell
Unlauterer Wettbewerb, der von einem Konzern ausgeht, stellt für den Betroffenen eine besondere Herausforderung dar. Er muss sich fragen, wie er sich «gegen einen Konzern» zur Wehr setzen kann und insbesondere, welche Konzerngesellschaften er zur Verantwortung ziehen kann und welche Rechtsansprüche gegen diese jeweils bestehen...
Andreas Glaser | Lorenz Langer (Hrsg.)
Das Demokratiedefizit des europäischen Integrationsprozesses wird in erster Linie in den Institutionen und Entscheidungsverfahren auf der Ebene der Europäischen Union verortet. Die Legitimation der europäischen Integration basiert aber gleichermassen auf der Funktionsfähigkeit demokratischer Systeme in den einzelnen Staaten. Thema des vorliegenden Bandes ist daher der Einfluss der Integrationsdynamik auf die demokratischen Prozesse sowie die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in den Nationalstaaten. Als Beispiele dienen der EU-Mitgliedstaat Österreich und die Schweiz als mit der EU eng verflochtenes Nicht-Mitglied.
Silvan Gabathuler
Der Begriff «Agreed Value» wird in der Schweiz regelmässig bei der Versicherung und Finanzierung von grösseren Luftfahrzeugen verwendet. Allerdings besteht weder eine Legaldefinition, noch wird der Begriff in Verträgen definiert. Zudem besteht in der Branche kein einheitliches Verständnis über die Bedeutung des Begriffs. Die vorliegende Publikation bestimmt die rechtliche Funktion des Agreed Value und fügt diesen in den schweizerischen Rechtsrahmen ein...
Marco Stacher
Die Schiedsgerichtsbarkeit hat sich als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit etabliert. Dies gilt insbesondere im internationalen Bereich, in welchem sie zur Entscheidung von Streitigkeiten weit verbreitet ist...
Sandro Germann
Es ist allgemein bekannt, dass sich für gewinnorientierte Unternehmen die Rechtsformen der AG oder GmbH anbieten. Im Rahmen dieser Rechtsformwahl ist nun vor allem für die Beteiligten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) regelmässig von Interesse, ob bzw. inwiefern sich persönliche Strukturen innerhalb dieser Rechtsformen erstellen lassen...
Daniel Wuffli
Wer als Partei in einen Zivilprozess involviert ist, wird früher oder später mit Kosten konfrontiert. In einem Rechtsstaat ist sicherzustellen, dass der Zugang zum Gericht auch Parteien gewährt wird, die nicht über die hierfür notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Die unentgeltliche Rechtspflege (URP) garantiert den Gerichtszugang und wird vom Bundesgericht «als eigentlicher Pfeiler des Rechtsstaates» bezeichnet...
Anna Peter
Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ist eine der zentralen Pflichten börsenkotierter Gesellschaften zur Aufrechterhaltung der Kotierung. Damit eine effektive Preisbildung am Kapitalmarkt möglich ist, haben Emittenten «kursrelevante Tatsachen, die in ihrem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind», umgehend zu veröffentlichen.
Esther Widmer
Die AGB-Problematik ist ein Thema, das in den vergangenen Jahrzehnten auf rechtsdogmatischer wie auch politischer Ebene immer wieder aufgegriffen und zum Gegenstand zahlreicher Diskussionen gemacht wurde. Hauptkritikpunkt war dabei stets das Fehlen einer umfassenden AGB-Gesetzgebung in der Schweiz, die eine offene, über die allgemein geltenden Schranken des Vertragsrechts hinausgehende Inhaltskontrolle von AGB ermöglichen würde. Mit der Revision von Art. 8 UWG, welcher auf den 1. Juli 2012 in Kraft trat, wurde eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die eine weitergehende, offene Inhaltskontrolle von AGB ermöglichen soll...
Juerg Bloch
Die Ausarbeitung eines raffinierten Anreiz- und Vergütungssystems gehört zu den wichtigsten und zugleich schwierigsten Aufgaben einer guten Unternehmensführung. Die Freiburger Dissertation beschäftigt sich mit Kapitalbeteiligungsvorschriften für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung börsenkotierter Aktiengesellschaften, sog. Executive Share Ownership Guidelines.
Executive Share Ownership Guidelines verpflichten die Führungskräfte eines Unternehmens, eine zum Voraus bestimmte Mindestanzahl an Aktien ihres Unternehmens zu erwerben und bis zu einem zum Voraus bestimmten Zeitpunkt zu halten. Sie tragen damit dazu bei, die Interessen von Unternehmensführung und Aktionären in Einklang zu bringen (sog. Alignment of Interest)...
Martin Kaufmann
Forensisch tätige Juristinnen und Juristen sind zu einem grossen Teil damit beschäftigt, Tatsachen festzustellen. Bisher sind die Probleme, die sich dabei stellen, nur bruchstückhaft und kaum ganzheitlich bearbeitet. Dieses Buch trägt das Wissen zusammen, das für eine professionelle Beweisaufnahme und Beweiswürdigung notwendig ist. Es verknüpft dabei das juristische Wissen mit demjenigen der forensischen Psychologie und jenem von erfahrenen Prozessstrategen.
Die Leserinnen und Leser finden Antworten auf folgende Fragen:
-
Was muss bewiesen werden?
-
Wer ist in welchem Umfang verpflichtet, bei der Tatsachenfeststellung mitzuwirken und wer kann die Mitwirkung verweigern?
-
Wie sind Zeugen zu befragen und wie sind die Aussagen auszuwerten?
-
Welche Regeln gelten bei der Formulierung von Fragen an Gutachterinnen und Gutachter und wie wertet man Gutachten aus?
-
Sollen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ergänzungsfragen an Zeugen und Gutachter stellen und, wenn ja, welche?
Prozesschancen einschätzen und umsetzen kann nur derjenige, der weiss, wie Beweise am Gericht (oder einer anderen Behörde) zu erheben sind und was ein Beweis wert ist...
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