Patricia Egli
In a time when global challenges can only be effectively coped with
international cooperation, the study of international law as a framework
for such cooperation becomes more and more important. Indeed, in a
globalized world, very few areas can be regarded as remaining purely
national. This book offers an accurate and reasonably detailed
introduction to international law for the interested English-speaking
student.
The basic premise underlying this book is that
international law should not be studied as a vast collection of detailed
rules, but is better approached by asking some questions about the
basic structure of the system. First, there is the question of how
international law is made: what are its sources? Second, what are the
relations of international law and national legal systems? Third, to
what entities does international law apply and finally, what does the
law actually say? Regarding the last question, this introduction intends
to provide a basic description of some of the various branches of
international law, such as international human rights law, international
humanitarian law, international criminal law, international economic
law and international environmental law.
Presenting a succinct and
updated account of international law, the second edition of this book
will be the ideal introduction for the interested English-speaking
student. In addition, anybody interested in the foundation of the
international legal order will find the book a useful point of entry to
this fascinating field of study.
Patricia Egli
The Federal Constitution of the Swiss Confederation of 18 April 1999 represents the legal foundation of the state and as such contains a blue print for all state activities as well as the rights of the individual in relation to the state. This book offers an accurate and reasonably detailed introduction to Swiss constitutional law and its interrelations with public international law.
The book first discusses definitions and functions of a constitution in general. It then examines the historical development, sources and interpretation of the Swiss Federal Constitution of 1999. In addition, the major structural principles underlying the Swiss Constitution are analyzed such as the principle of the Rechtsstaat, federalism, democracy and social justice. Furthermore, the book explains how the federal state is constituted and describes the federal organs, their powers and functions as well as the relationships between them. The book also places a special emphasis on the fundamental rights guaranteed by the Swiss Federal Constitution of 1999 and the protection of these rights by the Federal Supreme Court and the European Court of Human Rights.
Presenting a succinct and updated account of Swiss constitutional law as well as the legal developments in statutory law and case law since 2016 influencing the interpretation of the Constitution, the second edition of this book will be the ideal introduction for the interested English-speaking student. In addition, anybody interested in the foundation of the Swiss legal system will find the book a useful point of entry to this fascinating field of study.
Alexandra Dal Molin-Kränzlin | Anne Mirjam Schneuwly | Jasna Stojanovic (Publ.)
Unser Rechtssystem sieht sich durch die stetig fortschreitende
digitale Transformation mit vielen Herausforderungen und grundlegenden
Fragen konfrontiert: Wie verändert die Digitalisierung unser Recht? Kann
unser Rechtssystem mit der Digitalisierung Schritt halten oder drängen
sich Anpassungen auf? Macht die Digitalisierung unser Rechtssystem
überflüssig? Welche Verantwortung trägt der Staat im Rahmen dieser
Entwicklungen? Welchen Einfluss hat das Recht auf den digitalen
Fortschritt?
Die Autorinnen und Autoren der 24 thematisch
breit gestreuten Beiträge beleuchten verschiedene Aspekte dieses
komplexen Zusammenspiels zwischen Digitalisierung, Gesellschaft und
Recht.
Die APARIUZ-Reihe feiert mit diesem Band ihr 20-jähriges Bestehen.
Lenke Wettlaufer
Seit der Antike enthält jede Definition des menschlichen Wesens die Negation des tierlichen – was ein Tier ist, ist kein Mensch. Doch naturwissenschaftliche Erkenntnisse lassen derlei Gewissheiten schwinden. Die Vermischung von Mensch und Tier ist kein hypothetisches Problem, sondern übliche Forschungspraxis. Wie ist die Transzendierung der Mensch-Tier-Grenze rechtlich zu bewerten, wenn das Recht kategorial zwischen Mensch und Tier unterscheidet? Lenke Wettlaufer untersucht die Grundlagen der Unterscheidung, systematisiert bekannte Methoden der Mischwesenbildung, führt in den ethischen Diskurs ein und analysiert die einschlägigen Gesetze der Schweiz und des Vereinigten Königreichs. Anhand der Ergebnisse würdigt sie die zentrale Verbotsnorm der Bundesverfassung und nimmt eine Gegenüberstellung der berührten verfassungsrechtlichen Schutzgüter vor.
Andreas Glaser (Publ.)
Nicolas Aubert | Julian-Ivan Beriger | Corsin Bisaz | Martina Bucher Nevin | Marco Ehrat | Julia Eig..
Das Parlamentswahlrecht der Kantone ist nach den bedeutsamen Umbrüchen der vergangenen 15 Jahre in eine Phase der Konsolidierung eingetreten. Die einzelnen Kapitel des Buches beinhalten:
• die Festlegungen von Wahlorgan, Wählbarkeit und Wahlkreisen,
• die Rechtslage in allen Kantonen geordnet nach den jeweils zur Anwendung gelangenden Wahlsystemen (Proporz, Majorz, gemischte Systeme),
• das Verfahrensrecht bei Beschwerden gegen kantonale Wahlsysteme,
• die Rechtsprechung des Bundesgerichts,
• die gegenwärtig diskutierten rechtspolitischen Vorschläge.
Aus der kritischen Analyse folgt, dass es nach wie vor Kantone mit verfassungswidrigem Parlamentswahlrecht gibt und dass das Wahlrecht auch in den übrigen Kantonen einer rechtlichen und rechtspolitischen Dynamik unterworfen bleiben wird.
Die Autorinnen und Autoren forschen am Zentrum für Demokratie Aarau. Der Band richtet sich an Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler an Universitäten, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltungen sowie an alle auf Gerichts- oder Parteiseite an Wahlbeschwerdeverfahren Beteiligten.
Damiano Canapa | Robin Landolt | Nicola Müller (Publ.)
Recht ist bekanntermassen nicht in Stein gemeisselt. Die Zeiten ändern sich – tempora mutantur
– und die Gesetze sich mit ihnen. Eine Rechtsänderung sollte aber stets
bedacht erfolgen – nie zum Selbstzweck oder gar aus einer
tagespolitischen Laune heraus. Vielmehr sollten etwa neue
wissenschaftliche Erkenntnisse, Entwicklungen in der Technologie,
politische Veränderungen oder der gesellschaftliche Fortschritt den
Gesetzgeber dazu veranlassen, ein Gesetz zu revidieren, ein neues
Verhalten zu regulieren oder einen bereits bekannten Sachverhalt zu
deregulieren.
In Anbetracht dieser Überlegungen steht der 19. Band
der APARIUZ-Reihe unter dem Leitthema «Sein und Schein von Gesetzgebung»
und widmet sich der Diskrepanz zwischen Erwartungen an und Auswirkungen
von Gesetzgebung im weiteren Sinne. Welche Erwartungen haben wir an
Gesetze und deren Änderung? Wo drängt sich eine Änderung im Recht
besonders auf? Wo wurden die gesteckten Ziele erreicht und wo verfehlt?
Untersucht werden Beispiele aus den verschiedensten Rechtsgebieten.
Dabei wird weder an Kritik noch an konstruktiven Lösungsvorschlägen
gespart.
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Gastbeitrag
Felix Uhlmann
Politische Vorstösse für bessere Gesetze
Öffentliches Recht
Corina Fuhrer
Die Umsetzungssicherung kantonaler Volksinitiativen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Renata Trajkova
Die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen in der Vollzugskrise
Patricia Martina Hager
Massnahmen gegen die Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt
Raphaela Holliger
Teilrevision des Transplantationsgesetzes
David Henseler
Die rechtliche Einordnung von Drohnen Privat- und Insolvenzrecht
Lukas Brugger
Schweizerischer Kulturgüterschutz in Zeiten von Krieg und Zerstörung
Jasna Stojanovic
Die Zersplitterung der Gläsernen Decke? Die Gleichstellung der Geschlechter durch gesetzliche Massnahmen
Sara Lustenberger / Noémie Woodtli
Umsetzung der Motion Hess «Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern»
Wirtschaftsrecht
Beat Althaus
Die Sanktionen des Kartellgesetzes im Wandel der Zeit
Stefan Härtner
Pönalisierung von Verstössen gegen die Verhaltensregeln am Point of Sale
Nico Hess
Fintech: Die FINMA im Spannungsfeld zwischen Schutzzielen und Wettbewerbsfähigkeit
Strafrecht
Martin Seelmann / Hans Wiprächtiger
Ausgekuschelt!
Pascal Ronc
Die
lebenslange Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1bis StGB im Lichte der EMRK
– eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der neuesten
Rechtsprechung des EGMR zum Strafrecht
David Michael Egger
Der Anwalt der ersten Stunde
Europäisches, internationales und ausländisches Recht
Sandra van der Stroom
Der Weg zur Europäischen Staatsanwaltschaft
Aleksandra Gebicka / Anja Korradi
«Brexit» as a litmus test for Art. 50 TEU
Severin Meier
Expectations in International Law
Dilan Eberle
Medicines, patents and businesses
Julian-Ivan Beriger
Sein und Schein von Gesetzgebung im Referendumsrecht Russlands
David Waldmeier
Das weit verbreitete Dogma der unbegrenzten Zahlungsfähigkeit der öffentlichen Hand führt dazu, dass Prozesse der Haushaltskrise bei verselbständigten Verwaltungseinheiten nur unzureichend antizipiert und rechtlich erfasst werden. Der Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit des Staatshandelns ist es abträglich, wenn auf Dringlichkeitsrecht gestützte Ad-hoc-Massnahmen als Ergebnis einer politischen Ausmarchung eine Einstandspflicht des Trägergemeinwesens begründen (Bailout).
Die vorliegende St. Galler Dissertation entwickelt ausgehend von diesem Befund die Grundzüge des «Krisenrechts» im Falle einer Insolvenz verselbständigter Verwaltungseinheiten in Bund und Kantonen. Dabei werden in einer gesamtheitlichen, disziplinenübergreifenden Betrachtungsweise sowohl präventive als auch kurative Instrumente beleuchtet. Dem Querschnittscharakter der Fragestellung entsprechend werden die zentralen Regelungsbereiche des «Krisenrechts» ausdifferenziert: Krisenvorsorge, aufsichtsrechtliche Krisenintervention, notrechtliche Krisenintervention sowie Insolvenzbewältigung. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ergründung der Rechtsnatur des Instituts öffentlich-rechtlicher Einstandspflichten gerichtet. Die Untersuchung mündet in Empfehlungen für eine regelgebundene Insolvenzbewältigung.
Stephan Breitenmoser | Bernhard Ehrenzeller (Publ.)
Politische Kräfte in der Schweiz stellen die Bedeutung der EMRK und
die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in
Strassburg zunehmend infrage. Es ist deshalb geboten, sich auf die
unterschiedlichen und vielfältigen rechtlichen und politischen Wirkungen
der EMRK in den Konventionsstaaten zu besinnen. Äusserer Anlass für
diese Besinnung ist der 80. Geburtstag von Luzius Wildhaber, ehemaliger
Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Aus dem Inhalt:
-Die Wirkungen der EMRK in einzelnen Staaten des Europarats: überraschende Kontraste neuerer Entwicklungen
-Die EMRK in Krisenzeiten
-Die EMRK im Alltag eines Diplomaten – persönliche Erfahrungen und Eindrücke
-Die Wirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die Wirtschaftsordnung
Andrea Töndury
Politische Chancengleichheit ist eine tragende Säule der Demokratie.
Unterbau des Grundsatzes sind Gleichheits- und Freiheitsansprüche. Das
spezifische Verständnis gründet gemäss der These dieser Arbeit auf den
vorherrschenden Toleranzvorstellungen in einer politischen Gemeinschaft.
Mit
einer ideengeschichtlichen Spurensuche wird die Entstehung des
Toleranzfundaments politischer Chancengleichheit nachgezeichnet. Die
Toleranzvorstellungen in verschiedenen Epochen – von der Antike über die
Reformation bis zur Amerikanischen und zur Französischen Revolution –
werden auf ihre Tragfähigkeit als Begründungsansätze politischer
Chancengleichheit hin geprüft.
Ausgehend von den ideengeschichtlichen
Erkenntnissen wird die rechtliche Umsetzung politischer
Chancengleichheit einer kritischen Analyse unterzogen. Dabei liegt der
Fokus auf der schweizerischen Verfassungsordnung.
Dieses Buch richtet
sich an alle Personen, die sich aus staatsrechtlichen, philosophischen,
verfassungshistorischen oder politischen Gründen mit den
ideengeschichtlichen Grundlagen der Demokratie und deren Verteidigung
auseinandersetzen.
Bernhard Ehrenzeller | Peter Gomez | Konstanze Grewe | Peter Häberle | Andreas Kley | Markus Kotzur .. (Publ.)
Markus Kotzur: Staatsverständnisse: Zur Einleitung
Michael Bothe: Der unverzichtbare Staat? Gegenwärtige Staatsziele und Staatsaufgaben
Gret Haller: Staatsverständnis - Verfassungsverständnis - Verständnis der Nation - Narrative in Europa
René Rhinow: Wozu noch Staten? Die Perspektive der Nationalstaaten - Aus westeuropäischer Sicht: Die Perspektive der Schweiz
Alexander Blankenagel: Wozu noch Staaten? Die russische Sicht
Andreas von Arnauld: Wozu noch Staaten? Die Perspektive des Völkerrechts
Konrad Lammers: Wozu noch Staaten? Die Perspektive der Wirtschaftswissenschaften
Andreas Grimmel: Wozu braucht die Weltgesellschaft noch Staaten? Zu den Zukunftsperspektiven eines Auslaufmodells
Peter Häberle: Schlusswort
Matthias Mahlmann
Die Studie beschäftigt sich mit verfassungsrechtlich zulässigen
Handlungsoptionen der Regulierung der Gentechnologie. Der Anbau von
gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft steht dabei im
Zentrum der Ausführungen. Gleichzeitig werden grundsätzliche Fragen der
Regelungswirkungen von Verfassungsrecht, nicht zuletzt in Hinblick auf
die Gestaltungsmacht des Gesetzgebers in der Demokratie, erörtert. Ein
wirtschafts- und umweltvölkerrechtlicher Ausblick rundet die
Überlegungen ab.
Judith Wyttenbach
Rund 40 Prozent aller Menschen leben in Bundesstaaten. Dadurch erhält
die Frage, wie Bundesstaaten Menschenrechtsabkommen innerstaatlich
umsetzen und wie sie mit dem internationalen Monitoring umgehen,
erhebliche Tragweite. Menschenrechtsübereinkommen stellen in
verschiedener Hinsicht eine Herausforderung für Bundesstaaten dar: Die
Mehrebenenpolitik macht den Vertragsbeitritt, die Umsetzung und die
Berichterstattung an die internationalen Organe aufwändig und komplex.
Aufgrund der Transversalität der Verträge ist zur Umsetzung oftmals auf
allen Staatsebenen eine Anpassung oder Ergänzung der Rechtsordnung und
der Praxis notwendig. In vielen Fällen sind die Gliedstaaten sogar
primär zuständig, die eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen. In
monistischen Systemen begründen die Verträge unter Umständen neue
justiziable Ansprüche auch gegenüber Gliedstaatenbehörden.
Letztlich
hängt die Umsetzung der Verträge massgeblich vom Konsens der Akteure
auf Bundes- und auf Gliedstaatenebene über die gemeinsamen Grundwerte
ab. Dies gilt umso mehr, als selbst Bundesstaaten mit weitreichenden
Instrumenten der Bundesaufsicht bei der Durchsetzung der Verpflichtungen
im Kompetenzbereich der Gliedstaaten in der Praxis sehr zurückhaltend
sind und Kooperation vor Konfrontation setzen. Die vorliegende Arbeit
soll zu einem vertieften Verständnis der Korrelationen zwischen
föderalistischer Aufgabenverteilung und Menschenrechtsschutz beitragen.
Sie soll aufzeigen, welche Chancen der Föderalismus bietet und welche
Hindernisse es zu überwinden gilt.
Matthias Weller | Nicolai Kemle (Publ.)
Der Tagungsband des Neunten Heidelberger Kunstrechtstags behandelt unter
dem Gesichtspunkt „Kultur im Recht - Recht als Kultur“ Grundfragen und
aktuelle Brennpunkte des Kunstrechts...
Livia Camenisch
Die Reduktion des Stromverbrauchs und der energiebedingten CO2-Emissionen sowie die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien sind die zentralen Ziele der «Energiestrategie 2050». Um die Klima- und Energieziele des Bundes wirksamer und kostengünstiger zu erreichen, will der Bundesrat das heutige Fördersystem ab 2021 durch ein auf Klima- und Stromabgaben basierendes Lenkungssystem ablösen. Gegenstand dieses Buches bildet entsprechend der vom Bundesrat am 28. Oktober 2015 vorgeschlagene Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS); dieser wird vornehmlich aus rechtswissenschaftlicher Sicht untersucht, ergänzt mit den notwendigen transdisziplinären Bezügen zur Ökonomie und den möglichen -realpolitischen Verwirklichungshindernissen. Das Buch skizziert die Problemstellungen beim Erlass der Folgeordnung zum KELS-Artikel, unter Einbezug der geplanten Abfederungsmassnahmen sowie der komplexen Wechselwirkungen der Klima- und Strom-abgaben mit den wohl notwendigen ergänzenden Reduktionsmassnahmen.
Werner Moser
Das Bedürfnis, mit individuellen Anliegen behördlicherseits nicht «über
einen Leisten geschlagen», «über einen Kamm geschoren» oder «in den
gleichen Topf geworfen» zu werden, ist im Volk zwar durchaus lebendig.
Da die Entwicklungsgeschichte der Rechtsgleichheit aber vorab als
Geschichte der Überwindung historischer Diskriminierungen und
Herbeiführung egalitärer Gleichberechtigung wahrgenommen wird, soll mit
der vorliegenden Studie anhand von Lehre und Rechtsprechung einmal der
Kehrseite der klassischen Gleichbehandlungsforderung nachgegangen,
gewissermassen «die dunkle Seite des Mondes» ausgeleuchtet werden. Im
Kern geht es um die Fragen, wo, mit welcher Begründung und in welchem
Sinne bisher gesetzliche oder behördliche Gleichbehandlungen,
Verallgemeinerungen, Schematisierungen und Pauschalierungen beanstandet
worden sind und welches Schicksal solchen Beanstandungen aus welchen
Gründen vor den Gerichten beschieden gewesen ist. Die Ergebnisse
bestätigen die Vermutung, das Differenzierungsgebot habe – nicht anders
als das Gleichbehandlungsgebot – seit je und in fast allen
Rechtsgebieten jurisdiktionelle Spuren hinterlassen, hätte aber da und
dort beherzter geltend gemacht und behördlicherseits prononcierter aus
seinen Verhüllungen und seinem Schattendasein hervorgeholt werden können
und sollen.
Rahel Müller
Aus ist's mit der Idylle in unserer Alpenwelt. Der Bergsport in der
Schweiz entwickelt sich immer mehr zu einem Massenphänomen. Das Erlebnis
rund um die Gipfel birgt aber Risiken. Treten diese ein, kann dies
haftpflichtrechtliche Folgen nach sich ziehen. Im Zentrum steht dabei
die Frage, ob Sorgfaltspflichten verletzt wurden.
Die vorliegende
Dissertation vermittelt einen Überblick über Haftungsfragen im
Alpinsport, wobei auch strafrechtliche und versicherungsrechtliche
Fragestellungen aufgegriffen werden. Im Fokus stehen Bauten,
Bergsteigerinnen und Bergsteiger, Bergführerinnen und Bergführer,
Bergschulen sowie Tourenleiterinnen und Tourenleiter. Konkrete
Unfallbeispiele aus dem In- und nahen Ausland stellen den Praxisbezug
her und erleichtern Nichtjuristinnen und Nichtjuristen den Einstieg in
das Thema.
«Haftungsfragen am Berg» liefert einen einfach
verständlichen und praxisnahen Zugang zu Rechtsfragen rund um den
Alpinsport. Die Autorin ist selber von Kindesbeinen an in den Bergen
unterwegs, begeisterte Alpinistin und Mitglied der Kommission Recht des
Schweizer Alpen-Club SAC. In dieser Arbeit vereint sie Leidenschaft und
Berufung.
Tobias Jaag | Laura Bucher | Reto Häggi Furrer
Staatsrecht ist das Rechtsgebiet, welches die Organisation des Staates und die grundlegende Rechtsstellung der Bürgerinnen und Bürger zum Gegenstand hat. Es befasst sich insbesondere mit Rechtsstaat, Demokratie und Föderalismus.
Staatsrecht ist nicht nur für Juristinnen und Juristen, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Die Beteiligung am politischen Leben als Mitglied von Milizbehörden oder als Angestellte(r) einer öffentlichen Verwaltung setzt ebenso Grundkenntnisse des Staatsrechts voraus wie die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts sowie des Initiativ- und Referendumsrechts.
Das vorliegende Staatsrecht in a nutshell möchte eine konzise Einführung in die wichtigsten Bereiche des schweizerischen Staatsrechts bieten und damit einen Beitrag zur allgemeinen staatspolitischen Bildung leisten.
Nicolas F. Diebold
Freizügigkeit bedeutet «freier Personenverkehr» und bezieht sich auf die
Freiheit von Personen und Unternehmen, von ihrem Herkunftsort aus am
Wirtschaftsleben in einem anderen Hoheitsgebiet teilzunehmen. Darf etwa
ein im Kanton Luzern selbstständig tätiger Rettungssanitäter auch
Aufträge im Kanton Solothurn oder gar in Deutschland annehmen und
ausführen (Freizügigkeitsrecht)? Und wie unterscheiden sich die
Marktzugangsrechte innerhalb der Schweiz und im Verhältnis zur EU
gegenüber dem EU-Recht (Mehrebenensystem)?
Die Habilitationsschrift
untersucht, wie die grundlegenden Prinzipien der Nichtdiskriminierung,
der Nichtbeschränkung, der Anerkennung und der Herkunft die
Freizügigkeit gewährleisten. Anhand von anschaulichen Beispielen aus der
Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung wird aufgezeigt, wie konkrete
freizügigkeitsrechtliche Fragestellungen anhand dieser Prinzipien zu
beurteilen sind. Das Buch ist gleichermassen an die Praxis, Lehre und
Wissenschaft gerichtet und bildet eine umfassende Quelle für Behörden,
Verwaltungsgerichte, Rechtspraktiker und Akademiker, die sich mit der
Anwendung des Binnenmarktrechts, der Wirtschaftsfreiheit, des
Personenfreizügigkeitsabkommens und des europarechtlichen
Freizügigkeitsrechts beschäftigen.
Walter Haller
The Swiss Constitution features a number of characteristics which often
attract the attention of observers from abroad: the direct influence of
Swiss citizens on political decision-making by means of popular
initiatives and referendums; a uniquely «bottom-up» federal structure
reflecting the country’s cultural and linguistic diversity; a system of
government which vests supreme executive power in a multi-party
collegiate body; and, finally, a very special model of constitutional
justice. Since publication of the first edition of this book in 2009,
Swiss constitutional law has undergone significant developments
necessitating in addition to complete revision, the inclusion of a new
chapter discussing the tensions that can arise between the increased use
of popular initiatives on the one hand and fundamental rights and
international law on the other.
This book is addressed to
lawyers, political scientists, politicians, diplomats, journalists and
all those who need basic and precise knowledge on how Switzerland is
governed. The author gives a concise presentation of the special
characteristics of the Swiss constitutional order, whilst the reader’s
understanding is enhanced by numerous comparisons with other well-known
constitutions. Rapid access to the information sought is facilitated by
the detailed subject index.
David Rechsteiner
Sowohl bei Katastrophen als auch bei anderen besonderen und ausserordentlichen Lagen sind die dem Staat zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Mittel regelmässig ungenügend. Gleichzeitig besteht eine zeitliche Dringlichkeit. Damit der Staat trotzdem handlungsfähig bleibt, enthält das Recht für besondere und ausserordentliche Lagen diverse Normen und Verfahren, welche spezifisch für die Bewältigung solcher Lagen bzw. Situationen vorgesehen sind.
Die vorliegende St. Galler Dissertation bietet eine umfassende Darstellung des Rechts in besonderen und ausserordentlichen Lagen. Nach einer Übersicht über die Problematik werden die Vorgaben und Schranken dargestellt. Diese ergeben sich aus dem Verfassungs- und Völkerrecht, insbesondere aus den Grund- und Menschenrechten. Anschliessend werden die besonderen und ausserordentlichen Rechtssetzungsverfahren eingehend beleuchtet. Zu diesen gehören die Instrumente der dringlichen Rechtssetzung, die Notverordnungs- und Notverfügungsrechte der Exekutive und Legislative und das extrakonstitutionelle Notrecht. Daneben gibt es Normen, welche im Hinblick auf besondere oder ausserordentliche Lagen bereits vorbereitend erlassen wurden, das sog. Katastrophenrecht. Dieses beinhaltet insbesondere abweichende Kompetenzverteilungen, Grundlagen für Dienstpflichten und Requisitionen sowie die Regelung der an der Katastrophenbewältigung beteiligten Organisationen (Blaulichtorganisationen, Zivilschutz, Armee, Zivildienst, technische Betriebe). Den Schluss der Arbeit bilden Bemerkungen zum Rechtsschutz und zur Entschädigung bei staatlichen Eingriffen, welche gestützt auf das Recht in besonderen und ausserordentlichen Lagen angeordnet wurden.
David Rechsteiner
Sowohl bei Katastrophen als auch bei anderen besonderen und ausserordentlichen Lagen sind die dem Staat zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Mittel regelmässig ungenügend. Gleichzeitig besteht eine zeitliche Dringlichkeit. Damit der Staat trotzdem handlungsfähig bleibt, enthält das Recht für besondere und ausserordentliche Lagen diverse Normen und Verfahren, welche spezifisch für die Bewältigung solcher Lagen bzw. Situationen vorgesehen sind.
Die vorliegende St. Galler Dissertation bietet eine umfassende Darstellung des Rechts in besonderen und ausserordentlichen Lagen. Nach einer Übersicht über die Problematik werden die Vorgaben und Schranken dargestellt. Diese ergeben sich aus dem Verfassungs- und Völkerrecht, insbesondere aus den Grund- und Menschenrechten. Anschliessend werden die besonderen und ausserordentlichen Rechtssetzungsverfahren eingehend beleuchtet. Zu diesen gehören die Instrumente der dringlichen Rechtssetzung, die Notverordnungs- und Notverfügungsrechte der Exekutive und Legislative und das extrakonstitutionelle Notrecht. Daneben gibt es Normen, welche im Hinblick auf besondere oder ausserordentliche Lagen bereits vorbereitend erlassen wurden, das sog. Katastrophenrecht. Dieses beinhaltet insbesondere abweichende Kompetenzverteilungen, Grundlagen für Dienstpflichten und Requisitionen sowie die Regelung der an der Katastrophenbewältigung beteiligten Organisationen (Blaulichtorganisationen, Zivilschutz, Armee, Zivildienst, technische Betriebe). Den Schluss der Arbeit bilden Bemerkungen zum Rechtsschutz und zur Entschädigung bei staatlichen Eingriffen, welche gestützt auf das Recht in besonderen und ausserordentlichen Lagen angeordnet wurden.
Stephanie Andrea Bernet | Gabriel Gertsch | Rehana Harasgama | Roman Schister (Publ.)
Mobilität prägt unseren Alltag: Geschäfte werden heute unterwegs
getätigt, die Bank liegt ebenso griffbereit in der Hosentasche wie die
persönliche Korrespondenz. Eine Wirtschaft ohne mobile Menschen ist
heute nicht mehr vorstellbar. Entsprechend gross sind die
Herausforderungen, mit denen sich das Wirtschaftsrecht konfrontiert
sieht. Mobilität – verstanden als Wechsel zwischen unterschiedlichen
Orten – bildet auch das Fundament des europäischen Binnenmarktes, dessen
rechtliche Ausgestaltung gleichzeitig ein steter Zankapfel für die
Mitgliedstaaten wie auch für die Schweiz ist. Fragen stellen sich aber
auch im Rahmen anderer Rechtsgebiete wie etwa dem Steuer- oder
Verfassungsrecht. Vor diesem Hintergrund werfen die Beiträge des
diesjährigen Assistierendenbandes Fragen auf und stellen Antworten aus
unterschiedlichen Perspektiven vor.
Die Aufsätze wurden von
Assistierenden an Schweizer Universitäten verfasst und leisten einen
Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema
Mobilität. Der Jubiläumsband der Schriften der Assistierenden der
Universität St. Gallen richtet sich in erster Linie an die
rechtswissenschaftliche Gemeinschaft, aber auch an weitere Kreise, die
an den juristischen und gesellschaftlichen Entwicklungen rund um unsere
Mobilität interessiert sind.
Matthias Weller | Nicolai Kemle (Publ.)
Der Tagungsband des Achten Heidelberger Kunstrechtstags behandelt unter
dem Gesichtspunkt „Eigentum – Kunstfreiheit – Kulturgüterschutz“
Grundfragen und aktuelle Brennpunkte des Kunstrechts...
Peter Hettich | Simone Walther | Sabine Schreiber Tschudin
Mit «Schweiz ohne Stromabkommen» haben Angehörige der Universität St.
Gallen erstmals vertieft die rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht,
unter denen die schweizerische Energiewirtschaft ohne bilaterales
Abkommen mit der EU im Energiebereich operieren muss. Der vorliegende,
erste Beitrag der Reihe «Schriften zum Energierecht» befasst sich
ausführlich mit den Vor- und Nachteilen eines Stromabkommens, sowohl aus
Sicht der schweizerischen Energiewirtschaft als auch der
schweizerischen Energieverbraucher in Form von Unternehmen und
Haushalten. Das Buch schliesst mit einem Ausblick dahingehend, ob die
erwarteten Vorteile aus einem bilateralen Stromabkommen die von der EU
geforderten Zugeständnisse bei den institutionellen Fragen und bei der
Zuwanderung in kurz-, mittel- und langfristiger Sicht rechtfertigen.
Giovanni Biaggini | Thomas Gächter | Regina Kiener (Publ.)
Giovanni Biaggini | Thomas Gächter | Andreas Glaser | Alain Griffel | Tobias Jaag | Christine Kaufma..
Der Nachdruck ist mit Ende Februar wieder lieferbar (KW. 8)
Hauptthemen des Staatsrechts sind die grundlegenden Ziele, Aufgaben und
Strukturprinzipien des Staates, die Organisation und das Handeln der
obersten Staatsorgane (Verfassungsgeber, Gesetzgeber, Regierung, Justiz)
sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und
Bürger. Das vorliegende Werk stellt das Staatsrechts des schweizerischen
Bundesstaates gesamthaft dar. Ein zentrales Anliegen des Buches ist es,
die für das Verständnis des geltenden Rechts und der heutigen Praxis
sehr wichtigen historischen und internationalen Zusammenhänge
aufzuzeigen...
Rainer Hofmann | Doris Angst | Emma Lantschner | Günther Rautz | Detlev B. Rein (Publ.)
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist das mit Abstand wichtigste völkerrechtliche Instrument im Bereich des Minderheitenschutzes, nicht zuletzt dank eines erfolgreichen Überwachungssystems, bei dem das Ministerkomitee und ein Beratender Ausschuss eng zusammenarbeiten. Unterschiedliche Situationen von Minderheiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten und die Problematik, dass oft politisch sensible Bereiche betroffen sind, führen dazu, dass seine Bestimmungen verschiedene Interpretationen und Anwendungsmethoden zulassen...
Tino Jorio
Der Kommentar enthält den Erlasstext beider Geschäftsordnungen. Diese werden gut verständlich, teilweise mit Beispielen, erklärt. Die Kommentierung wird – als Orientierungshilfe – bei den einzelnen Paragrafen in kurze Abschnitte mit einprägsamen Untertiteln gegliedert. Am Schluss liegen zwei detaillierte Stichwortverzeichnisse für jede Geschäftsordnung vor. Der Kommentar basiert auf den Vernehmlassungen, den Vorlagen des Regierungsrats und des Büros (Geschäftsleitung) an den Kantonsrat, den Kommissionsberichten und den Voten während den Beratungen im Kantonsrat...
Thomas Stadelmann | Stephan Gass | Richard McCombe (Publ.)
Systems of the Appraisal of Judicial Performance are an internationally widely discussed topic. Judiciary, politics and science deal with it under various aspects: selection of candidates for higher judicial positions, control of the judiciary by other powers of state, internal management of courts. Central questions at issue are such as securing only well qualified persons for higher judicial positions or securing the adequate performance of judges in office (as to quality and quantity) or securing the effective and efficient management of courts as independent organs...
Roberto Andorno | Markus Thier (Publ.)
Eine entscheidende Frage bleibt offen: Wie gross soll der Freiheitsspielraum der Individuen in einer Gesellschaft sein, um ein würdevolles und gerechtes Zusammenleben zu gewährleisten? Eine adäquate Antwort auf dieses Dilemma zu geben verkörpert vielleicht die Hauptaufgabe jedes rechtlichen Systems.
Der vorliegende Band macht es sich daher zur Aufgabe, das besondere Verhältnis der beiden Grundbegriffe innerhalb des Rechts und der Ethik zu analysieren. Das Generalthema ist interdisziplinär angelegt und beinhaltet bioethische, menschenrechtliche, privatrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen.
Ludwig A. Minelli (Publ.)
Das 40-Jahr-Jubiläum der Zugehörigkeit der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) am 28. November 2014 fällt mitten in eine teilweise hitzig geführte öffentliche Kontroverse.
Das Schlagwort von den «fremden Richtern» geistert durch Ratssäle und Gazetten. Gar ein ehemaliger Schweizer Botschafter, der in Strassburg die Schweiz im Ministerkomitee des Europarates vertreten hat, reiht sich in die Schar der Kritiker ein und missbilligt in der «NZZ» ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, welches die Schweiz betrifft, besonders heftig...
Thomas Pfisterer
Wie sind die Kantone an der EU-Zusammenarbeit beteiligt? Die vorliegende Publikation über das Verhältnis der Kantone zum Bund als Partner in der EU-Zusammenarbeit ist aus der Kommentierung von Art. 54 Abs. 3, Art. 55 und Art. 56 BV herausgewachsen, welche der Autor für die dritte Auflage des St. Galler Kommentars zur schweizerischen Bundesverfassung (Zürich/St. Gallen 2014), verfasst hat. Die Komplexität der europapolitischen bzw. EU-bezogenen Entwicklungen im Verhältnis Bund – Kantone darzustellen, hätte den Rahmen eines Verfassungskommentars gesprengt, was eine eigenständige, ausführliche Publikation als sinnvoll erscheinen lässt...
Felix Uhlmann (Publ.)
Die neue Bundesrechtspflege ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. In Erfüllung des Postulats Pfisterer vom 21. Juni 2007 hat der Bundesrat zwei externe Arbeitsgruppen mit einer Evaluation beauftragt. Eine Arbeitsgemeinschaft, an der das Kompetenzzentrum für Public Management (kpm) der Universität Bern, Interface Politikstudien und die Universität Zürich beteiligt waren, erstellte eine umfassende Wirksamkeitsstudie. Ergänzend dazu untersuchte ein Projektteam der Universität Zürich, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen nach der Revision der Bundesrechtspflege noch Rechtsschutzlücken bestehen. Der vorliegende Band des ZfR enthält eine Zusammenfassung der ersten Studie sowie den Volltext der zweiten. Aufgenommen wurden auch der im Bundesblatt publizierte Bericht des Bundesrates sowie eine Stellungnahme des Bundesgerichts.
Bernhard Ehrenzeller | Benjamin Schindler | Rainer J. Schweizer | Klaus A. Vallender (Publ.)
Andreas R. Ziegler | Ursula Abderhalden | Cipriano Alvarez | Pascal Baur | Urs R. Behnisch | Stephan..
Der «St. Galler Kommentar» stellt die umfassendste Kommentierung der geltenden schweizerischen Bundesverfassung dar. Er hat in Wissenschaft und Praxis grosse Verbreitung und Anerkennung gefunden und sich als Standardwerk etabliert. Die dritte, vollständig überarbeitete Auflage trägt diesen Entwicklungen und Ergänzungen Rechnung.
Katja Meili
Die Luftfahrthaftpflicht ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches durch zahlreiche internationale und nationale Rechtsquellen geprägt ist. Die Vielzahl möglicher Haftpflichtiger und die unterschiedlichen Haftungsbereiche erschweren den Zugang zur Thematik zusätzlich. Vorhandene Literatur beschäftigt sich überwiegend ausführlich mit einem Teilaspekt des Luftrechts, wie beispielsweise einem Staatsvertrag oder einem spezifischen Haftpflichtigen. Die vorliegende Broschüre gibt hingegen einen Überblick über die Luftfahrthaftpflicht mit Bezug auf sämtliche möglichen Haftpflichtigen und Haftungsbereiche...
Urs Scherrer | Remus Muresan
Die Anwendung der rechtlichen Grundlagen des schweizerischen Lotterie- und Wettrechts auf konkrete Einzelfälle stellt die Praxis regelmässig vor erhebliche Herausforderungen. Diese resultieren vor allem daraus, dass sich die Erscheinungsformen der relevanten Spielangebote und Veranstaltungen fortwährend und rasant verändert haben, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen hingegen seit über 70 Jahren weitestgehend nicht mehr angepasst worden sind. Diese Umstände haben zu einer komplexen und teilweise äusserst diffusen Gesamtsituation auf dem Gebiet des schweizerischen Lotterie- und Wettrechts geführt.
Vor diesem Hintergrund hat das vorliegende Handbuch zum Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Praxis im Bereich der Lotterien und Wetten in der Schweiz umfassend aufzuarbeiten und strukturiert darzustellen. Die entsprechenden Ausführungen werden jedoch insbesondere durch Erläuterungen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umstände, die das Lotterie- und Wettrecht seit dessen Ursprüngen geprägt haben, eingefasst. Dieser Ansatz ist unerlässlich, um die einschlägigen Rechtsgrundlagen adäquat zu interpretieren und anzuwenden, hat jedoch in der Vergangenheit viel zu wenig Beachtung gefunden...
Annina Schneider Fellmann
Die Rechtswissenschaft fokussiert bei der Diskussion über Instrumente der direkten Mitwirkung in der Demokratie meist auf die politischen Rechte. Moderne Demokratien kranken indes weniger an einem Mangel an Partizipationsrechten, sondern vielmehr an nachlassender Wahrnehmung dieser Rechte durch die Bürger. Dies wird in der Schweiz in sinkender Wahl- und Abstimmungsbeteiligung sowie Schwierigkeiten bei der Suche nach potenziellen Amtsträgern sichtbar.
Stephan Breitenmoser | Sabine Gless | Otto Lagodny (Publ.)
Bei der Weiterentwicklung des Rechts von Schengen und Dublin lag der Fokus lange Zeit auf der Vereinfachung und Verstärkung der Zusammenarbeit durch den Abbau von traditionellen völkerrechtlichen Voraussetzungen und Schranken. In der Zwischenzeit ist die Einsicht gereift, dass die Verbesserung der Kooperation nicht zu einer Erosion des Grundrechtsschutzes der von Eingriffen Betroffenen führen soll.
Daniela Thurnherr
Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Erkenntnisziel: Zum einen wird eine Stärkung des Verfahrensgedankens in jenen Bereichen des Verwaltungshandelns bezweckt, denen diesbezüglich bislang weder vom Gesetzgeber noch von der Judikatur oder der Verwaltungsrechtswissenschaft hinreichende Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Zum anderen erfolgt eine rechtsstaatliche Fundierung dieser weitgehend ignorierten Erscheinungsformen des (in einem umfassenden Sinne verstandenen) Verwaltungsverfahrens.
Michael Pflüger
Wann sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und insbesondere Bund, Kantone und Gemeinden befugt, Entscheide in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht mit Beschwerde anzufechten? Die vorliegende Berner Dissertation geht dieser dogmatisch interessanten und in der Praxis immer wieder bedeutsamen Frage nach.
Beleuchtet werden einerseits die zahlreichen besonderen Beschwerderechte zu Gunsten von Gemeinwesen. Andererseits und vor allem wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen sich Körperschaften auf das allgemeine Beschwerderecht berufen können. Ausgangspunkt für diesen Teil bildet eine umfassende Analyse der weit verzweigten bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit ihren verschiedenen Fallgruppen. Dabei zeigt sich, dass die höchstrichterliche Praxis nicht immer konsistent ist und ein verlässlicher roter Faden letztlich fehlt. Den Fallgruppen des Bundesgerichts wird daher ein eigener Ansatz gegenübergestellt, der sich stark an der materiell-rechtlichen Figur des Verwaltungsrechtsverhältnisses und – damit eng verknüpft – an der prozessualen Stellung des Gemeinwesens orientiert. Damit kann die Legitimationsfrage vereinfacht und die Rechtssicherheit erhöht werden.
Bernhard Ehrenzeller | Benjamin Schindler (Publ.)
Das Leben von Hans Nawiasky (1880–1961) gleicht einem Spiegel der Geschichte des 20. Jahrhunderts: Jugend und Ausbildung in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie, Lehrtätigkeit und Verfolgung in Nazideutschland, Flucht in die Schweiz und aktives Mitwirken am Wiederaufbau in Bayern und Deutschland. Nawiaskys Grenzgängertum spiegelte sich nicht nur in seinem äusseren Leben, sondern auch in seiner Tätigkeit als Rechtswissenschafter. Trotz seiner Prägung durch die Wiener Schule des Rechtspositivismus bemühte er sich um Interdisziplinarität und wurde zu einem der Wegbereiter der modernen -Politikwissenschaft. Darüber hinaus engagierte er sich als Brückenbauer zwischen Wissenschaft und praktischer Anwendung und gründete 1938 das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen.
Bernhard Ehrenzeller | Benjamin Schindler (Publ.)
Das Leben von Hans Nawiasky (1880–1961) gleicht einem Spiegel der Geschichte des 20. Jahrhunderts: Jugend und Ausbildung in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie, Lehrtätigkeit und Verfolgung in Nazideutschland, Flucht in die Schweiz und aktives Mitwirken am Wiederaufbau in Bayern und Deutschland. Nawiaskys Grenzgängertum spiegelte sich nicht nur in seinem äusseren Leben, sondern auch in seiner Tätigkeit als Rechtswissenschafter. Trotz seiner Prägung durch die Wiener Schule des Rechtspositivismus bemühte er sich um Interdisziplinarität und wurde zu einem der Wegbereiter der modernen -Politikwissenschaft. Darüber hinaus engagierte er sich als Brückenbauer zwischen Wissenschaft und praktischer Anwendung und gründete 1938 das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis an der Universität St.Gallen.
Gerhard M. Saladin
Die Schweizer Armee ist gemäss Art. 58 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. Wie aber sieht eine Armee aus, die grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert ist? Welche Bedeutung kommt dabei dem Wort «grundsätzlich» zu? Welche Grenzen ergeben sich daraus für die Weiterentwicklung der Armee? Die vorliegende Arbeit eruiert, nach einem kurzen Abriss der Bedeutung des Milizprinzips und der Geschichte der Schweizer Armee sowie theoretischen Ausführungen zur Bedeutung und Auslegung der Verfassung, aufgrund einer umfassenden Auslegung des Art. 58 Abs. 1 BV dessen bindenden Inhalt...
Tatjana Rothenbühler
Nachrichtendienst und Rechtsstaat stehen in allen demokratischen Ländern in einem Spannungsverhältnis. Einerseits verfügen die Nachrichtendienste über gesetzliche Grundlagen, um mit spezifischen Mitteln und Methoden wie bspw. durch menschliche Quellen (HUMINT), Partnerdienste oder mit der Aufklärung von Fernmeldeverbindungen (COMINT) nichtöffentliche, exklusive Informationen zu beschaffen. Dies unterscheidet sie von allen anderen staatlichen und privaten Stellen. Andererseits erfordert nachrichtendienstliche Wirksamkeit einen Einklang mit der rechtsstaatlichen Durchführung, namentlich der Gewährleistung der Grundrechte. Das vorliegende Buch befasst sich mit den Aufgaben derjenigen Dienststellen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), die mit der äusseren Sicherheit der Schweiz betraut sind. Nach einem kurzen geschichtlichen Abriss zur Entstehungsgeschichte des NDB werden seine gesetzlichen Grundlagen sowie seine Tätigkeit vorgestellt und geprüft, ob und inwieweit diese im Einklang mit dem Gewaltverbot, dem Interventionsverbot sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) stehen. In diesem Zusammenhang wird auch die Verantwortlichkeit von Staaten behandelt.
Tatjana Rothenbühler
Nachrichtendienst und Rechtsstaat stehen in allen demokratischen Ländern in einem Spannungsverhältnis. Einerseits verfügen die Nachrichtendienste über gesetzliche Grundlagen, um mit spezifischen Mitteln und Methoden wie bspw. durch menschliche Quellen (HUMINT), Partnerdienste oder mit der Aufklärung von Fernmeldeverbindungen (COMINT) nichtöffentliche, exklusive Informationen zu beschaffen. Dies unterscheidet sie von allen anderen staatlichen und privaten Stellen. Andererseits erfordert nachrichtendienstliche Wirksamkeit einen Einklang mit der rechtsstaatlichen Durchführung, namentlich der Gewährleistung der Grundrechte. Das vorliegende Buch befasst sich mit den Aufgaben derjenigen Dienststellen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), die mit der äusseren Sicherheit der Schweiz betraut sind. Nach einem kurzen geschichtlichen Abriss zur Entstehungsgeschichte des NDB werden seine gesetzlichen Grundlagen sowie seine Tätigkeit vorgestellt und geprüft, ob und inwieweit diese im Einklang mit dem Gewaltverbot, dem Interventionsverbot sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) stehen. In diesem Zusammenhang wird auch die Verantwortlichkeit von Staaten behandelt.
Arnold Koller | Daniel Thürer | Bernard Dafflon | Bernhard Ehrenzeller | Thomas Pfisterer | Bernhard..
The idea behind the Guidelines for Good Federal Practices is to draw up principles for the just, equitable and effective governance of federations worldwide. The Guidelines are intended to help framers of constitutions, government officials, members of civil society and those who apply the law to reassess, reform or rebuild political systems. They strive to identify issues that must be considered as regards federalism and suggest possible solutions. There is no ideal model of federalism, no template of «best» practices valid worldwide. Political, historical, social and economic conditions shape federal institutions and processes, but these conditions vary by country. The Guidelines accordingly do not prescribe how specific problems are to be solved; they describe what should be considered in policy-making in the hope that «good» practice will lead to an appropriate, functional out-come. The Guidelines are to be applied in governance: they are intended to help federalizing countries to establish or federal countries to improve their legal, institutional and regulatory frameworks...
Arnold Koller | Daniel Thürer | Bernard Dafflon | Bernhard Ehrenzeller | Thomas Pfisterer | Bernhard..
The idea behind the Guidelines for Good Federal Practices is to draw up principles for the just, equitable and effective governance of federations worldwide. The Guidelines are intended to help framers of constitutions, government officials, members of civil society and those who apply the law to reassess, reform or rebuild political systems. They strive to identify issues that must be considered as regards federalism and suggest possible solutions. There is no ideal model of federalism, no template of «best» practices valid worldwide. Political, historical, social and economic conditions shape federal institutions and processes, but these conditions vary by country. The Guidelines accordingly do not prescribe how specific problems are to be solved; they describe what should be considered in policy-making in the hope that «good» practice will lead to an appropriate, functional out-come. The Guidelines are to be applied in governance: they are intended to help federalizing countries to establish or federal countries to improve their legal, institutional and regulatory frameworks...
Lukas Schaub
Wettbewerb braucht gewisse Regeln, damit er funktioniert und ein gerechtes Ergebnis hervorbringt. In diesem Sinne sorgt der Staat etwa im ökonomischen Wettbewerb durch das Wettbewerbsrecht und im prozessualen Wettbewerb durch das Prozessrecht für Chancengleichheit. Im demokratischen Wettbewerb fehlen bis heute entsprechende, ausreichende Sicherungen. Die Folge ist, dass politischen Akteuren mit hoher finanzieller Potenz ein illegitimer Vorteil zukommt, der sowohl die Offenheit des demokratischen Diskurses als auch die politische Gleichheit in Frage stellt. Beides bilden zentrale Schutzrichtungen der Garantie der politischen Rechte nach Art. 34 der Bundesverfassung. Der Gesetzgeber ist gefordert.
Lukas Schaub
Wettbewerb braucht gewisse Regeln, damit er funktioniert und ein gerechtes Ergebnis hervorbringt. In diesem Sinne sorgt der Staat etwa im ökonomischen Wettbewerb durch das Wettbewerbsrecht und im prozessualen Wettbewerb durch das Prozessrecht für Chancengleichheit. Im demokratischen Wettbewerb fehlen bis heute entsprechende, ausreichende Sicherungen. Die Folge ist, dass politischen Akteuren mit hoher finanzieller Potenz ein illegitimer Vorteil zukommt, der sowohl die Offenheit des demokratischen Diskurses als auch die politische Gleichheit in Frage stellt. Beides bilden zentrale Schutzrichtungen der Garantie der politischen Rechte nach Art. 34 der Bundesverfassung. Der Gesetzgeber ist gefordert.
René Rhinow
Die Thematik der Staatsleitungs- oder Regierungsreform im Bund – ein Dauerbrenner seit Jahrzehnten – beschäftigt einmal mehr den Bundesrat, die eidgenössischen Räte sowie eine weitere politische Öffentlichkeit. Das Geschäft ist an sich seit 15 Jahren im Parlament pendent, ruhte aber nach der Rückweisung der letzten Reformvorschläge des Bundesrates durch die Bundesversammlung im Juni 2004. Der Bundesrat unterbreitete im Oktober 2010 neue Vorschläge, die nun in der Bundesversammlung zur Beratung und Entscheidung anstehen. Die Darlegungen des Autors widmen sich schwergewichtig dem Reformbedarf, den Reformzielen und Reformpfaden sowie den Chancen einer Staatsleitungsreform. Sie möchten einen Beitrag zur weiterführenden Diskussion leisten, wobei im Lichte der bisherigen Bestrebungen auch ein besonderes Gewicht auf den institutionellen Sonderfall «Bundesrat», auf die veränderten Bedingungen des Regierens heute und auf wesentliche Voraussetzungen des Funktionserfolges einer Kollegialregierung gelegt wird…
Bernhard Ehrenzeller | Peter Gomez | Andreas Kley | Markus Kotzur | Kerstin von der Decken (vormals .. (Publ.)
Im April 2004 ist die «Peter Häberle-Stiftung an der Universität St. Gallen» gegründet worden. Die Stiftung bezweckt die regelmässige Durchführung von wissenschaftlichen Anlässen zum Themenkreis «Staats- und Verfassungslehre als Kulturwissenschaft». Im Sinne dieser breiten thematischen Ausrichtung sollen Themenstellung und Teilnehmendenkreis interdisziplinär und rechtsvergleichend angelegt sein: Primär angesprochen sind Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, doch sollen auch Vertreter anderer Disziplinen und der Wissenschaft verbundene Praktiker eingeladen werden. Das dritte Häberle-Kolloquium fand am 14./15. Mai 2010 im Istituto Svizzero di Roma statt. Es stand unter dem Titel: «Vom Staatsbürger zum Weltbürger – ein republikanischer Diskurs in weltbürgerlicher Absicht». Im Rahmen der wissenschaftlichen Veranstaltung fand ein republikanischer Diskurs statt über das heutige Verständnis des «citoyen», der Staatsbürger, Europabürger und Weltbürger in einem ist…
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