Peter Hauser | Stefan Flachsmann | Patrick Fluri
Die Disziplinarstrafgewalt gehört zu den Mitteln der militärischen Führung und deshalb in die Hand des Truppenkommandanten. Die Erfüllung dieses Auftrages setzt gründliche Kenntnisse des Disziplinarstrafrechts voraus. Der Truppenkommandant, aber auch die Militärbehörden, müssen in der Lage sein, die Disziplinarstrafordnung rasch und korrekt anzuwenden. Aus diesem Grunde brauchen die Anwender der Disziplinarstrafordnung ein verständlich geschriebenes, praxisbezogenes Hilfsmittel. Dafür wurde dieses Handbuch geschaffen. Was im Gesetz, in Verordnungen und anderen Vorschriften über das militärische Disziplinarstrafwesen enthalten ist: In diesem Handbuch ist es gesammelt und thematisch geordnet. Kein langes Suchen mehr im Gestrüpp der Vorschriften, sondern einfach hier nachschlagen! Die gesamte Disziplinarstrafordnung wird in der vorliegenden überarbeiteten 5. Auflage nach dem neuesten Stand von Gesetz, Rechtsprechung und Literatur praxisbezogen und auch für den juristischen Laien verständlich erläutert...
Georg Steinberg | Arnd Koch | Andreas Popp (Hrsg.)
Während bisher zur Geschichte des Strafrechts in der alten
Bundesrepublik lediglich kürzere, überblicksartige Gesamtdarstellungen
existierten, nimmt dieser Band das gesamte Spektrum des Allgemeinen
Teils, flankiert durch die „Grundlagen“ und die Rechtsfolgenseite,
detailreich in den Blick. Dabei werden die einzelnen Dogmengeschichten
nicht isoliert dargestellt, sondern in ihrer Interaktion mit der
Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen
Veränderungen. Durchaus experimentell, werten die Beiträge teils
Schrifttum, teils Judikatur als Quellen aus, teils schreiten sie
Themenkreise aus, teils greifen sie aussagekräftige Einzelaspekte
heraus, teils diskutieren sie zurückhaltend, teils intensiv
sozialhistorische Korrelate.
Mit Beiträgen von
Stephan
Ast, Jochen Bung, Sönke Gerhold, Anette Grünewald, Uwe Hellmann, Eric
Hilgendorf, Arnd Koch, Ralf Kölbel, Yao Li, Bernd-Dieter Meier, Wolfgang
Mitsch, Erol Pohlreich, Andreas Popp, Mark Schoch, Fabian Stam, Georg
Steinberg, Brian Valerius, Benno Zabel, Sascha Ziemann und Till
Zimmermann.
Roland Buecheler
Der Preis ist noch nicht festgelegt, ca. CHF 58,-
Most emergencies occur unexpectedly and hit the company at the worst possible moment. Wrong or hectic and unplanned actions usually have an adverse effect and present themselves a further risk.
The book aims to impart theoretical knowledge and practical recommendations how to cope with such events. The academic part deals with the following questions: What are the goals of an Emergency Response Planning? How can a company prepare itself to deal with and also to learn from an emergency? The practical part looks at actual insights. Answers and comments of a questionnaire, sent to aviation leaders worldwide, were compiled. Real events were discussed face to face and examined in detail.
The study is based on the aviation sector but can also be used for any type of business or even in private life.
Katrin Höffler (Hrsg.)
Ein Jahr lang arbeiteten 15 Forscher*innen im Rahmen des Forschungsprojekts „Criminal Law Discourse of the Interconnected Society (CLaDIS)“ zusammen an zentralen Fragestellungen, die im Bereich des Strafrechts aus der Globalisierung und Vernetzung der Welt resultieren. Die Zusammenarbeit wurde durch das Niedersächsische Wissenschaftsministerium im Rahmen der Ausschreibung „Zukunftsdiskurse!“ gefördert.
Ziel der Zusammenarbeit war, die aus der „Interconnectedness“ der Welt resultierenden Herausforderungen durch ein gleichfalls vernetztes Arbeiten aufzugreifen und so ein Mehr an Erkenntnis zu generieren. Die Arbeiten erfolgen zu den vier Themenblöcken „Digitalisierung“, „Terrorismus“, „Wirtschafts- und Umweltstrafrecht einschließlich Human Rights“ sowie „Migration und Menschenhandel“.
Mit Beiträgen von:
Susanne Beck, Linde Bryk, Julia Geneuss, Ingke Goeckenjan, Katrin Höffler, Victoria Ibold, Miriam Meyer, Johanna Reiter, Miriam Saage-Maaß, Anja Schmidt, Simon Simanovski, Lucia Sommerer, Melina Tassis, Bettina Weißer, Liane Wörner, Petra Wittig, Ingeborg Zerbes
Hardy Landolt | Manfred Dähler (Hrsg.)
Die Jahrbücher zum Strassenverkehrsrecht (JSVG) enthalten
wissenschaftliche Beiträge aus allen Bereichen des Strassenverkehrs.
Seit 2003 halten sie die Entwicklungen in diesem komplexen Gebiet fest,
setzen sich kritisch damit auseinander und verfolgen einen
interdisziplinären Ansatz.
Das «Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2020» umfasst 8 Beiträge aus den folgenden Gebieten:
– Privatrecht (Haftungs- und Versicherungsrecht)
– Straf- und Verwaltungsrecht zum SVG
– Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie
In
Zusammenarbeit mit dem «Europa Institut an der Universität Zürich»
(EIZ) ist die Redaktion des JSVG verantwortlich für die «Zürcher Tagung
zum Strassenverkehrsrecht», die jeweils im September durchgeführt wird.
Die wissenschaftlichen Beiträge der Referenten werden im Jahrbuch
publiziert.
Zur Zielgruppe der JSVG gehören die
Verkehrspolizeien, Strassenverkehrs- und Strafbehörden, Gerichte,
Versicherungen, Anwaltschaft, Verkehrsmediziner und -psychologen,
Unfallanalytiker und Institutionen der Unfallprävention.
Sophie Härtl-Meissner
Während das Rechtsinstitut der tätigen Reue im deutschen Strafrecht
eher ein „Schattendasein“ führt, kommt ihm im österreichischen
Strafrecht, insbesondere als Instrument der Wiedergutmachung im Bereich
der Eigentums- und Vermögensdelikte, große praktische Bedeutung zu. Das
Werk zeigt die Hintergründe hierzu auf und entwickelt einen
Reformvorschlag für das deutsche Strafrecht.
Zunächst wird
eine umfassende Systematisierung des Rechtsinstituts der tätigen Reue im
deutschen Strafrecht und eine Betrachtung des Rechtsinstituts im
österreichischen Strafrecht vorgenommen. Der rechtsvergleichende Teil
zeigt Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede in der
Ausgestaltung der Rechtsinstitute in beiden Rechtsordnungen auf. Im
letzten Teil der Arbeit werden, basierend auf den Erkenntnissen des
Vergleichs, Reformmöglichkeiten erörtert, bewertet und schließlich ein
eigener Reformvorschlag zur Ausweitung der tätigen Reue im deutschen
Strafrecht entwickelt.
Die Autorin wurde für Ihre Dissertation mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim ausgezeichnet.
Jan Schletz
Mit seiner Arbeit untersucht der Autor die Sachgerechtigkeit der sogenannten erweiterten Revision im Strafprozess. Dafür wird vor allem die Gesamtentwicklung des strafprozessualen Revisionsrechts seit Inkrafttreten der RStPO 1877 nachvollzogen. Dem hiermit verbundenen Aufstieg der Sachrüge wird der Niedergang der Verfahrensrüge gegenüber- und in einen Zusammenhang gestellt. Ergänzend werden relevante Bezüge hergestellt, z.B. zur Berufung oder zur allgemeinen Rechtsmittellehre. Den möglichen Ursachen dieser Entwicklung wird nachgegangen und als entscheidende Ursache wird die Prozessökonomie identifiziert. Besonderen Wert legt der Autor auf die praktischen Auswirkungen dieser Entwicklung. Zu diesem Zweck werden die Ergebnisse einer Umfrage unter Richtern ausgewertet. Auf dieser Grundlage fällt der Autor ein differenziertes, mitunter kritisches Urteil über die erweiterte Revision und ihre Effektivität. Es erfolgen Vorschläge für eine Reform des Revisionsrechts.
Annabelle Thilo
Seit geraumer Zeit wird allgemein ein Vollzugsdefizit bei der Umsetzung
des Tierschutzgesetzes beklagt. Dies betrifft insbesondere
Amtsveterinäre, welche vom Gesetzgeber als zentrale Kontrollinstanz
vorgesehen sind. Das vorliegende Werk spannt einen Bogen von den
rechtsphilosophischen Grundlagen des Tierschutzgesetzes bis zu der
Bedeutung und Anwendung seiner Prinzipien in der Strafverfolgungspraxis.
Erörtert werden neben dogmatischen Fragen der strafrechtlichen
Verantwortung von Amtsveterinären auch wesentliche Aspekte der zentralen
Strafnorm des Tierschutzgesetzes (§ 17) sowie aktuelle Probleme im
Tierschutzrecht. Dabei legt die Verfasserin auch die erste empirische
Untersuchung ihrer Art in Deutschland vor, im Rahmen derer mittels
Analyse von Strafakten verschiedener Bundesländer untersucht wird, ob
und inwieweit eine effektive Umsetzung von Tierschutznormen durch
Amtstierärzte, Staatsanwaltschaften und Gerichte stattfindet,
insbesondere hinsichtlich gewerblicher Tierhaltung.
Julia Meier | Nadine Zurkinden | Lukas Staffler (Hrsg.)
Tabea Berger | Carla Bergianti | Serge Biggoer | Anna Boos | Christoph Burckhardt | David Eschle | M..
Innovationen prägen die Gesellschaft und wandeln fortlaufend unseren
Alltag. Gleichzeitig verlangen heutige Herausforderungen wie
Klimawandel, Globalisierung und Digitalisierung nach innovativen
Lösungen. Das Recht wird durch Innovationen oft herausgefordert, kann
aber selbst auch innovativ sein.
Der 21. APARIUZ-Band widmet
sich der vielfältigen Wechselbeziehung zwischen Innovation und Recht in
seiner ganzen Breite und fragt, wie das Recht die Gratwanderung zwischen
Innovation und Rechtssicherheit schafft, als Innovationsförderer agiert
und mit innovationsinduzierten Risiken umgeht. Die Beiträge selbst
zeichnen sich durch ihre innovativen und interdisziplinären Ansätze aus.
Die APARIUZ-Reihe ist ein Projekt des wissenschaftlichen Nachwuchses des Rechtswissenschaftlichen Instituts Zürichs.
Lisa Stiller
Bedingt durch den medizinischen Fortschritt sind die Grenzen der
Lebenserhaltung, insbesondere die Frage nach der Legitimation von
Sterbehilfe und Suizidassistenz, in den Fokus nicht nur der Medizin und
Rechtswissenschaft, sondern auch der gesellschaftlichen Debatte gerückt.
Das Werk beschäftigt sich mit den Auswirkungen der
Neuregelung der Patientenverfügung auf Legitimationsmöglichkeiten der
Sterbe- und Suizidbeihilfe. Auf Grundlage des Patientenwillens wird
unter Heranziehung des § 34 StGB eine Rechtfertigungslösung entwickelt.
Dabei wird insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Zivil- und
Strafrecht beleuchtet. Zudem erfolgt eine Auseinandersetzung mit der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe sowie der von ihm
entwickelten Einwilligungslösung. Schließlich wird § 217 StGB einer
kritischen Würdigung im Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit
unterzogen und es werden alternative Möglichkeiten der Suizidprävention
aufgezeigt.
Lukas Theune
Die Arbeit untersucht Besonderheiten von Polizeibeamten, die als
Zeugen in Strafverfahren auftreten. Dabei werden zunächst
rechtstatsächlich die Besonderheiten dieser Zeugengruppe
herausgearbeitet. Sodann werden diese aus einer aussagepsychologischen
Perspektive im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Glaubhaftigkeit
der Zeugenaussagen untersucht. Anschließend werden diese Erkenntnisse in
einem empirischen Teil mit der Expertise von Richtern, Staatsanwälten
und Verteidigern abgeglichen. Schließlich werden mögliche Alternativen
erörtert.
Es wird deutlich, dass Polizeibeamte von Richtern
und Staatsanwaltschaft einen Sonderstatus zugesprochen bekommen, der
sich aus aussagepsychologischer Sicht angesichts der sich negativ auf
die Glaubhaftigkeit auswirkenden Besonderheiten nicht rechtfertigen
lässt. Tatsächlich müssten in der Praxis ihre Aussagen vielmehr einer
besonders kritischen Würdigung unterzogen werden.
Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin.
Thiemo Alexander Zweigle
Der Verfasser analysiert die Strafbarkeit nach § 89a Abs. 2a StGB, welcher die Vorbereitungsstrafbarkeit schwerer staatsgefährdender Gewalttaten unter bestimmten subjektiven Voraussetzungen bereits an die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland knüpft und damit weit in das Vorbereitungsstadium vorverlagert. Der Verfasser setzt sich angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken mit den Grenzen der Vorverlagerung der Strafbarkeit durch Vorbereitungs-, Gefährdungs- und Unternehmensdelikten auseinander. Dabei untersucht er die Grenzen der Strafbarkeitsvorverlagerung unter Berücksichtigung der strafrechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Schranken. Die Arbeit bietet eine umfassende praxisorientierte Kommentierung des § 89a Abs. 2a StGB. Darüber hinaus behandelt der Verfasser grundlegende Fragestellung der allgemeinen Strafrechtsdogmatik. Die Arbeit richtet sich daher sowohl an Praktiker als auch an Strafrechtswissenschaftler sowie Studierende der Rechtswissenschaften.
Oliver Ofosu-Ayeh
Der Menschenhandel gilt als Phänomen, welches Wissenschaft und Praxis
vor enorme Probleme stellt. Zur effektiveren Bekämpfung reformierte der
Gesetzgeber deswegen mit Wirkung zum 15.10.2016 die Delikte zur
Strafbarkeit des Menschenhandels. Anlass war die (erheblich verspätete)
Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU vom 05.04.2011. Ziel der hiesigen
Untersuchung war es festzustellen, ob der Menschenhandel und seine
Ausbeutungsformen durch die Reform effektiv sanktioniert werden. Das
Werk bietet eine substantiierte Darstellung der §§ 232 – 232b StGB.
Hierbei wird die aktuelle Rechtslage minutiös reflektiert und durch
eigenständige Argumentation viele Defizite der Strafvorschriften
aufgespürt. Der Verfasser kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass dem
Gesetzgeber aufgrund von erheblichen inhaltlichen Ungereimtheiten eine
effektivere Sanktionierung nicht gelungen ist. Dies nahm der Verfasser
zum Anlass, einen eigenen Gesetzesvorschlag zu formulieren.
Sonja Britzke
§ 217 StGB reiht sich in andere kriminalpolitische Projekte des
Gesetzgebers ein, die sich dem Einwand des fehlenden Rechtsgutsbezugs
ausgesetzt sehen.
Die Untersuchung zeigt auf, dass der
Gesetzgeber mit der Einführung des § 217 StGB den Zweck des Strafrechts
als «ultima-ratio» des Rechtsgüterschutzes verfehlt hat. Auch wenn er
mit der Norm den Schutz von Leben und Autonomie bezweckt hat, ist ihm
die Umsetzung des Schutzes dieser Rechtsgüter nicht gelungen. Die
Vorschrift dient vielmehr dem Zweck der Verhinderung einer Suizidkultur.
Nach der systemkritischen Rechtsgutslehre kann ein solcher
«moralischer» Zweck jedoch kein strafrechtlich zu schützendes Rechtsgut
darstellen.
Da eine Aufhebung der Vorschrift durch das
Bundesverfassungsgericht wenig wahrscheinlich erscheint, schließt sich
der Rechtsgutsdiskussion eine praxisorientierte Auslegung der Norm unter
dem Gesichtspunkt des überindividuellen Zwecks, der Verhinderung einer
Suizidkultur, an.
Marius Endler
Das Werk bietet eine umfassende Untersuchung der aus der Doppelstellung des strafprozessualen Opferzeugen resultierenden Spannungslage. Ausgehend von einer grundlegenden Analyse der Opfer- und Zeugenstellung wird das Spannungsverhältnis zwischen der aktiven Opferbeteiligung und der Wahrheitsermittlung herausgearbeitet. Der Autor gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die aktive Opferbeteiligung zwar durchaus eine Daseinsberechtigung hat, im Falle der Beeinträchtigung der Wahrheitsermittlung durch ein aktives Opferrecht jedoch zugunsten der vorrangigen Wahrheitsermittlung entschieden werden muss. Auf dieser Grundlage werden sodann die einzelnen aktiven Opferrechte untersucht. Hierfür wird zunächst unter Heranziehung aussagepsychologischer Grundsätze die Beeinflussung der Wahrheitsermittlung durch das jeweilige Opferrecht aufgezeigt, bevor anschließend Folgerungen gezogen werden, die sich teilweise an den Gesetzgeber, insbesondere aber an den Rechtsanwender im Einzelfall richten.
Hardy Landolt | Manfred Dähler (Hrsg.)
Die Jahrbücher zum Strassenverkehrsrecht (JSVG) enthalten
wissenschaftliche Beiträge aus allen Bereichen des Strassenverkehrs.
Seit 2003 halten sie die Entwicklungen in diesem komplexen Gebiet fest,
setzen sich kritisch damit auseinander und verfolgen einen
interdisziplinären Ansatz.
Das «Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2019» umfasst 11 Beiträge aus den folgenden Gebieten:
– Privatrecht (Haftungs- und Versicherungsrecht)
– Straf- und Verwaltungsrecht zum SVG
– Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie
– Unfallanalytik und -prävention
In
Zusammenarbeit mit dem «Europa Institut an der Universität Zürich»
(EIZ) ist die Redaktion des JSVG verantwortlich für die «Zürcher Tagung
zum Strassenverkehrsrecht», die jeweils im September durchgeführt wird.
Die wissenschaftlichen Beiträge der Referenten werden im Jahrbuch
publiziert.
Zur Zielgruppe der JSVG gehören die Verkehrspolizeien,
Strassenverkehrs- und Strafbehörden, Gerichte, Versicherungen,
Anwaltschaft, Verkehrsmediziner und -psychologen, Unfallanalytiker und
Institutionen der Unfallprävention.
Alexandra Dal Molin-Kränzlin | Anne Mirjam Schneuwly | Jasna Stojanovic (Hrsg.)
Unser Rechtssystem sieht sich durch die stetig fortschreitende
digitale Transformation mit vielen Herausforderungen und grundlegenden
Fragen konfrontiert: Wie verändert die Digitalisierung unser Recht? Kann
unser Rechtssystem mit der Digitalisierung Schritt halten oder drängen
sich Anpassungen auf? Macht die Digitalisierung unser Rechtssystem
überflüssig? Welche Verantwortung trägt der Staat im Rahmen dieser
Entwicklungen? Welchen Einfluss hat das Recht auf den digitalen
Fortschritt?
Die Autorinnen und Autoren der 24 thematisch
breit gestreuten Beiträge beleuchten verschiedene Aspekte dieses
komplexen Zusammenspiels zwischen Digitalisierung, Gesellschaft und
Recht.
Die APARIUZ-Reihe feiert mit diesem Band ihr 20-jähriges Bestehen.
Nathalie Isabelle Thorhauer
Das Werk untersucht die Begründung staatlicher Strafgewalt über
transnationale Taten von natürlichen Personen und Unternehmen sowie die
Probleme von Jurisdiktionskonflikten, die aus der parallelen
Anwendbarkeit der Sanktionsnormen mehrerer Staaten resultieren. Es
richtet den Blick auf die individuelle Rechtsposition des Beschuldigten
und Normadressaten, der sich in einer globalisierten Wirtschaft und
Gesellschaft durch entgrenzte Strafansprüche vor die Aufgabe gestellt
sieht, Recht und Unrecht zu erkennen. Das ne bis in idem und andere
Mechanismen versagen in einem «Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts», der den normativen Anspruch erhebt, die materiell- als auch
verfahrensrechtlich mangelnde Vorhersehbarkeit und Spielraum für
exekutive Zweckmässigkeitserwägungen (forum shopping) zu beseitigen. Dem
entspricht das Werk mit einem rechtsstaatlich prinzipienorientierten,
freiheitlichen Regelungskonzept zur Koordination der Strafgewalten in
der EU. Es behandelt Grundfragen des transnationalen Geltungsbereichs
eines Verbandssanktionenrechts, die es im gegenwärtigen Reformdiskurs zu
bedenken gilt.
Lukas Schefer
Angesichts der komplexen Ermittlungslage in Fällen organisierter
Kriminalität haben sich in der Strafverfolgungspraxis bisweilen diverse,
nicht speziell von der Strafprozessordnung erfasste
Ermittlungsmaßnahmen als fester Bestandteil eines wirksamen Vorgehens
etabliert. Ein seit längerer Zeit in der Praxis angewandtes
Ermittlungsinstrument ist das der sogenannten «legendierten Kontrollen».
Das
Werk erläutert Begriff, Struktur und Grundrechtsrelevanz dieser
Massnahme. Analysiert wird dabei insbesondere der Grundsatz des fairen
Verfahrens. Einen Schwerpunkt bildet sodann die Frage, welchem
Regelungsregime doppelfunktionale Massnahmen der Polizei unterliegen.
Nach Darstellung der Unzulässigkeit legendierter Kontrollen auf Basis
des geltenden Rechts und der sich daraus ergebenden strafprozessualen
wie materiellrechtlichen Konsequenzen erfolgt eine Untersuchung der sich
gegenüberstehenden Interessen, die in einem konkreten
Gesetzgebungsvorschlag mündet.
Lisa Baun
Das Ziel der Untersuchung ist, eine Antwort auf die Frage nach den
Grenzen der Strafbarkeit der Beihilfe durch neutrales Verhalten zu
finden. Dabei ist die Arbeit besonders von rechtsdogmatisch und
historisch geprägter Schwerpunktsetzung. Im Gegensatz zum allgemeinen
Diskurs wurde die Frage des neutralen Verhaltens für NS-Gewaltverbrechen
bisher noch nicht hinreichend untersucht.
Der erste Teil der
Arbeit widmet sich den Grundlagen der Beihilfestrafbarkeit, wie der
Frage nach dem Strafgrund, der Kausalität und der objektiven Zurechnung
und entwickelt für Fälle der Beihilfe durch neutrales Verhalten einen
Lösungsansatz über die Kombination objektiver und subjektiver Kriterien.
Der
zweite Teil widmet sich Fragen, wie der nach der Relevanz der Lagerart
und konkreten Tätigkeit und setzt sich kritisch mit der
Beihilfe-Rechtsprechung westdeutscher Gerichte in Verfahren wegen
NS-Gewaltverbrechen auseinander.
Kai Ambos
Diese innovative Studie versteht das nationalsozialistische Strafrecht –
in Übereinstimmung mit Kontinuitäts- und Radikalisierungsthese – als
rassistisch (antisemitisch), völkisch («germanisch») und totalitär
ausgerichtete Fortschreibung der autoritären und antiliberalen Tendenzen
des deutschen Strafrechts der Jahrhundertwende und der Weimarer
Republik. Dies wird durch die systematisch-analytische Aufbereitung der
Texte relevanter Autoren belegt, wobei es primär um die – für sich
selbst sprechenden – Texte, nicht die moralische Beurteilung ihrer
Verfasser geht. Dabei werden auch Erkenntnisse zur Rezeption des
deutschen (NS-)Strafrechts in Lateinamerika mitgeteilt. Die besagte
Kontinuität existierte nicht nur rückwärtsgewandt (post-Weimar), sondern
auch zukunftsgerichtet (Bonner Republik). Kurzum, das NS-Strafrecht kam
weder aus dem Nichts noch ist es nach 1945 völlig verschwunden. Der
zeitgenössische Versuch der identitären Rekonstruktion des germanischen
Mythos durch die sog. «neue Rechte» schließt daran nahtlos an.
Meike Löw
Die Arbeit widmet sich der häufig von Straftatbeständen vorausgesetzten
(fehlenden) behördlichen Genehmigung in ihrem zeitlichen Kontext und
damit der bislang wenig ausgeleuchteten Schnittstelle zwischen
verwaltungsakzessorischem und intertemporalem Strafrecht. Schwerpunkt
der Untersuchung ist dabei die Frage, wie Gesetzesänderungen und
Änderungen behördlicher Entscheidungen, die das Merkmal «ohne
(erforderliche) behördliche Genehmigung» in Strafgesetzen betreffen und
die zwischen dem in Rede stehenden Verhalten und der strafgerichtlichen
Entscheidung liegen, sich auf die Strafbarkeit auswirken. Hierzu werden
verschiedene Fallgestaltungen herausgearbeitet und einer rechtlichen
Bewertung zugeführt. Das für das Nebenstrafrecht praktisch wichtige
Gebiet der illegalen Ausländerbeschäftigung wird dabei exemplarisch für
die sich im Zusammenhang mit dem Merkmal der behördlichen Genehmigung
stellenden Fragen herangezogen.
Florian Ruhs
Das Werk befasst sich mit den Überprüfungsmöglichkeiten
strafprozessualer Verständigungen. Hierbei werden zunächst die
grundlegenden Regelungen des Verständigungsgesetzes vorgestellt und eine
Bewertung von Verstößen gegen das Verständigungsgesetz vorgenommen.
Ausgehend hiervon wird die revisionsrechtliche Kontrolle rechtswidriger
Verfahrensabsprachen auf den Prüfstand gestellt, wobei die Untersuchung
unter Berücksichtigung aktueller revisions- und verfassungsrechtlicher
Rechtsprechung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Rechtsmittel der
Revision de lege lata eine rechtswidrige Verfahrenspraxis nur
eingeschränkt zu bändigen vermag. Ferner untersucht das Werk die
wiederaufnahmerechtlichen Überprüfungsmöglichkeiten
verständigungsbasierter Urteile anhand der Wiederaufnahmegründe der §§
359 Nr. 3, 362 Nr. 3 StPO und nimmt dabei zu wiederaufnahmerechtlichen
Grundsatzfragen vertiefend Stellung. Die Untersuchung endet mit
konkreten normativen Anpassungsvorschlägen auf strafprozessualer Ebene.
Benno Zabel
Unter dem Titel Strafrechtspolitik soll der Zusammenhang von
Strafgesetzgebung, Strafrechtswissenschaft und Strafgerechtigkeit
diskutiert werden. In jüngster Zeit ist dieser Zusammenhang allerdings
zunehmend in Vergessenheit geraten. In den Beiträgen des Bandes geht es
vor allem darum, diesen Zusammenhang wieder in das Bewusstsein der
Strafrechtler*innen zu heben, namentlich seine Funktion und Bedeutung
für eine demokratische Strafrechtsinstitution sichtbar zu machen. Das
dürfte umso wichtiger werden, je massiver der Wandel von Gesellschaft
und Staat auf das Strafrecht durchschlägt. Anhand verschiedener
Perspektiven: der Kriminalpolitik, der Rechtstheorie und Dogmatik, der
Kriminologie und der Sanktionspraxis soll gezeigt werden, dass nur ein
Strafrecht und eine Strafrechtswissenschaft, die sich über die je
eigenen Voraussetzungen und Grenzen aufklären, eine gerechte Tat- und
Konfliktbewältigung erreichen und damit auf gesellschaftliche Akzeptanz
hoffen können.
Anne Schneider | Markus Wagner (Hrsg.)
Die Normentheorie, die im deutschsprachigen Raum üblicherweise mit
dem Werk Karl Bindings assoziiert wird, besagt, dass zwischen
ausserstrafrechtlichen («primären») Verhaltensnormen einerseits und
(«sekundären») Sanktionsnormen andererseits differenziert werden muss.
Diese Betrachtungsweise hat weitreichende Konsequenzen für das
Verständnis des gesamten Strafrechts. Da die Ursprünge der Normentheorie
über ein Jahrhundert alt sind, stellt sich die Frage, ob. bzw. mit
welchen Modifikationen sie im modernen Strafrecht des 21. Jahrhunderts
angewandt werden kann.
Der Band beschäftigt sich zum einen mit
den historischen Wurzeln und theoretischen Grundlagen der
Normentheorie. Zum anderen werden ihre Auswirkungen auf zentrale Fragen
des Allgemeinen (z.B. Irrtumsdogmatik und Beteiligungsdogmatik) und des
Besonderen Teils (z.B. Betrug) des Strafrechts sowie des Internationalen
und Europäischen Strafrechts verdeutlicht.
Manon Céline Simon
The ICTY Erdemovic case demonstrated the practical relevance of duress in international criminal law. Taking this case as a starting point, this study examines whether and under which circumstances duress can constitute a defence in cases of unlawful killing. It consists of an in-depth analysis of the methodological and substantive questions raised by the Erdemovic case, in particular with regard to the sources of international criminal law and the specific requirements of duress. The study also examines Article 31(1)(d) of the Rome Statute of the ICC, discusses the controversial aspects of this provision, such as the subjective proportionality element, and goes on to propose an alternative wording. This book highlights the differences in the approaches of the ICTY and the ICC regarding duress and discusses whether a distinction between justifications and excuses would be necessary in international criminal law.
Tobias Kaufmann
Die Dynamik und Komplexität wirtschaftlicher Vorgänge und unternehmerischer Entscheidungsprozesse nimmt stetig zu. Der Einbezug von externem, objektivem Sachverstand wird immer mehr zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor eines Unternehmens. Obschon in der schweizerischen Literatur bisher eher stiefmütterlich behandelt, zeigt ein Blick in die Praxis, dass ein Beirat ein wertvolles Instrument für die Unternehmensführung und -kontrolle sein kann.
Die vorliegende Publikation befasst sich mit dem Beirat sowohl aus juristischer als auch betriebswirtschaftlicher Perspektive. Sie gibt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die Errichtungsmotive sowie die vielfältigen Einsatz- und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Beirats. Die Ergebnisse aus einer praktischen Studie mit verschiedenen Unternehmen mit Beirat, eine Checkliste und Muster-Reglemente sollen der praxisorientierten Leserschaft als Orientierungshilfe dienen.
Daniel Jositsch | Marcel Riesen-Kupper
Die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) ist seit dem 1.
Januar 2011 in Kraft. Sie stellt eine Weiterentwicklung derjenigen
kantonalen Verfahrensformen und -institute dar, welche sich in der
Praxis bewährt hatten, greift neue Regelungen auf, die vor 2011 nur in
wenigen Kantonen praktiziert wurden, und orientiert sich an den durch
das internationale Recht vorgegebenen Mindeststandards.
In
diesem Kommentar werden die einzelnen Kommentierungen durch «Anmerkungen
aus Sicht der Praxis» ergänzt, welche Hinweise aus der praktischen
Arbeit enthalten und die Gesetzesanwendung erleichtern. Eine Einführung
erläutert die Entwicklung des Jugendstrafprozessrechts und dessen
Grundprinzipien.
Die erste Auflage wurde auf der Basis der
Gesetzgebungsgrundlagen erarbeitet. Die vorliegende zweite Auflage
berücksichtigt die seit dem Inkrafttreten ergangene Rechtsprechung.
Zudem fliessen die Erfahrungen ein, die in der Praxis mit den neuen
Verfahrensnormen gesammelt wurden.
Dieser Kommentar ist unter
der Leitung von Daniel Jositsch, Professor für Strafrecht und
Strafprozessrecht an der Universität Zürich, entstanden. Die
«Anmerkungen aus Sicht der Praxis» stammen von Marcel Riesen-Kupper, dem
Leitenden Oberjugendanwalt des Kantons Zürich.
Georg Steinberg
Das Buch gibt Einblicke in das Strafrecht des real existierenden Sozialismus in
Europa, insbesondere der DDR. Gespannt wird der Bogen von den philosophischen
Ausgangspunkten im 19. Jahrhundert (Marx) über die rechtstheoretischen Debatten
in der Sowjetunion in den 1920er Jahren und später in der DDR, und von dort
weiter zur Strafpraxis, nämlich dem Wirtschaftsstrafrecht der DDR und der
Todesstrafe als exemplarischen Feldern. Einblicke zu anderen Ländern des
damaligen Warschauer Pakts geben Aufsätze über die Strafzumessung in Polen, den
strafrechtlichen Lebensschutz in Ungarn und den tschechoslowakischen
Straftatbestand der Ausschreitung. Anliegen ist es, durch die Profilierung des
Theorie-Praxis-Bezugs ein vertieftes Verständnis dieses Strafrechtsdenkens zu
unterstützen.
Theresa F. Schweiger
Die moderne Gesellschaft fordert das traditionell repressiv arbeitende
Strafrecht über stets komplexer werdende Sachverhalte zunehmend heraus.
Stößt das materielle Strafrecht bei der Bewältigung vermehrt
auftretender normativer, kognitiver oder zeitlicher Defizite
regelungstechnisch an seine Grenzen, schlägt die Stunde des prozeduralen
Rechts: Über den Einsatz flexibler, insbesondere diskursiver
Verfahrensformen kann materiellen Defiziten effektiv begegnet und die
Akzeptanz des Ergebnisses durch eine Beteiligung der unmittelbar
betroffenen Personen gesteigert werden. Dass ein derartiges prozedurales
Strafrecht mit dem geltenden Recht vereinbar ist und darüber hinaus das
Potential in sich trägt, Rechtsgüter wirksamer schützen, die
Rechtssicherheit erhöhen und die Strafverfolgungs- und Justizbehörden
von der zum Teil schwierigen inhaltlichen Feststellung strafwürdigen
Verhaltens entlasten zu können, zeigt diese Arbeit umfassend auf.
Bernhard Kretschmer | Benno Zabel (Hrsg.)
Der Umgang mit Wirtschaftskriminalität illustriert in besonderem Masse
die Transformationsprozesse liberaler Gemeinwesen, indem sich der Staat
fortlaufend bemüht, neuartige Regulierungserwartungen zu erfüllen.
Infolge der Logik der freien Märkte und der engen Verknüpfung von
Wirtschaft und Gemeinwohl besitzt diese Entwicklung im Spannungsfeld von
Gesellschaft, Kriminalität und staatlicher Intervention eine zuvor
unbekannte Dynamik. Um den Wandel des Wirtschaftsstrafrechts
einzuordnen, genügt es daher nicht, den Status quo moderner
Kriminalitätsbekämpfung zu erfassen. Verständlich wird dieser erst, wenn
man ihn mit den Einsichten der Wirtschafts- und Sozialgeschichte,
Kriminalsoziologie und Strafrechtsphilosophie konfrontiert. Erst dann
wird sichtbar, dass die gegenwärtige Praxis wirtschaftsbezogener
Konfliktbewältigung auf tieferliegende Fragen verweist, die den Status
des Subjekts ebenso betreffen wie Formen der Wertschöpfung und das
theoretische Fundament der geltenden Ordnung.
Walter Ott | Maria Anna Rea-Frauchiger
In the first part of the book, the authors discuss analytical,
psychological, sociological as well as mixed forms of legal positivism.
From the Hart-Dworkin debate, two new doctrinal trends have emerged
which both build on Hart and strive to defend him against Dworkin’s
criticism: “Exclusive Positivism” on the one hand and – depending on the
author – “Soft Positivism” or “Inclusive Positivism” on the other hand.
The
differences between the various positivist theories stem from the
different definitions of the term “law” used by the various legal
writers. In the second part of the book, the authors therefore analyze
the question whether – by using scientific methods – one of the
definitions of the term “law” can be proved to be true. The question
must be answered in the negative, because the positivist definitions of
the term “law” are neither empirical “statements” describing a certain
given object nor analytic definitions conveying a certain meaning of the
term “law”. Rather, they are synthetic-semantic stipulations stating a
certain meaning of the term “law”. Stipulations can be neither true nor
false but must be evaluated by examining their usefulness. The reason
why the positivists developed so many different theories thus becomes
obvious: All these theories are based on a pre-scientific premise but
not on a scientific finding which can be proved to be true.
In
the third part, the authors develop a certain interpretation of legal
philosophical thinking (which they call “axiomatic theory of law”).
According to this interpretation, systems of legal philosophy differ
sharply from empirical theories: The latter may be put to the test of
being true or false while this is not possible for systems of legal
philosophy: They are to be assessed by the consequences in which they
result, i.e. by the merits and demerits which are the result of any such
theory.
Finally, the authors examine the well-known objection
that legal positivism furthered the “perversion of the law” in the
Third Reich (so-called “Hitler Argument”). This objection is
demonstrably false from a legal historical and jurisprudential
perspective.
René Schaffhauser † (Hrsg.)
Sian Affolter | Claude Eric Bertschinger | Thomas Briellmann | Richard Ehmann | Andreas Eicker | Bea..
Die Jahrbücher zum Strassenverkehrsrecht enthalten wissenschaftliche
Beiträge aus allen wesentlichen Bereichen des Strassenverkehrsrechts.
Seit 2003 halten sie die Entwicklungen in diesem komplexen Gebiet
kontinuierlich fest, setzen sich kritisch damit auseinander und
verfolgen dabei einen interdisziplinären Ansatz.
Das «Jahrbuch
zum Strassenverkehrsrecht 2018» umfasst 12 Beiträge von Expertinnen und
Experten zu aktuellen Fragestellungen aus den folgenden Gebieten:
– Haftpflichtrecht
– Strafrecht und Verwaltungsrecht
– Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie
– Verkehrstechnik und Unfallanalytik
Die
Redaktion des Jahrbuchs zum Strassenverkehrsrecht ist auch
verantwortlich für die Beiträge und die Moderation der «Zürcher Tagung
zum Strassenverkehrsrecht», die in Zusammenarbeit mit dem Europa
Institut an der Universität Zürich (EIZ) jeweils im September
durchgeführt wird. Die wissenschaftlichen Beiträge der Tagungsreferenten
werden ebenfalls in den Jahrbüchern zum Strassenverkehrsrecht
publiziert.
Zur Zielgruppe der Jahrbücher zum
Strassenverkehrsrecht gehören neben wissenschaftlich Interessierten die
Verkehrspolizeien, Administrativmassnahmen- und Strafbehörden,
Rekurskommissionen und Gerichte, Versicherungen, Anwaltschaft,
Verkehrsmediziner und -psychologen, Unfallanalytiker und
Beratungsstellen in Unfallangelegenheiten.
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Beiträge:
Haftpflichtrecht
Entwicklungen im europäischen Verkehrshaftpflichtrecht
Alexander Wittwer
Der
Haushaltschaden in der Schweiz und ihren Nachbarländern. Aktuelle
Tendenzen und ein Überblick zu den verschiedenen Berechnungsarten
Silvio Riesen
SVG-Rechtsprechung: Haftpflichtrechtliche Urteile des Jahres 2017
Hardy Landolt
Strafrecht und Verwaltungsrecht
Übersicht der rechtlichen Situation bei der Verwendung von Dashcams in Europa
Markus Heberlein
Die strafprozessuale Verwertung von Dashcam-Aufnahmen
Niklaus Ruckstuhl
Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Strassenverkehrsstrafrecht
Andreas Eicker / Claude Eric Bertschinger / Richard Ehmann /
Sonja Mango-Meier / Ercan Velioglu
Rechtsprechung kompakt: Administrativmassnahmen
René Schaffhauser
Über Uber. Gedanken zur EU-rechtlichen Betrachtung der «Uber-Leistung» und den Implikationen für die Schweiz
Sian Affolter
Atemalkoholbestimmung aus juristischer Sicht
Beat Hauri
Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie
Atemalkoholmessung aus rechtsmedizinischer Sicht
Thomas Briellmann
Fahreignung
bei psychischen Störungen. Medizinische Mindestanforderungen,
Problembereiche einzelner Störungsgruppen, verkehrsmedizinische
Beurteilung
Gerda Steindl
Verkehrstechnik und Unfallanalytik
Unfallstellenaufnahme im Zeitalter der Digitalisierung. Entwicklung der Unfallaufnahme – gestern – heute – morgen
Heinz Reber
Michael Johannes Böhme
Das strafrechtliche Kompensationsverbot in § 370 Abs. 4 S. 3 AO ist
eines der umstrittensten Elemente des Steuerstrafrechts und von großer
Relevanz insbesondere in der Umsatzsteuerhinterziehung. Das Werk
erläutert ausführlich Historie, Grund und Grenzen des
Kompensationsverbots sowie dessen dogmatische Grundlagen insbesondere im
Hinblick auf das Umsatzsteuerstrafrecht. Beleuchtet wird dabei auch die
Anwendung des Kompensationsverbots im Rahmen der steuerstrafrechtlichen
Selbstanzeige. Schwerpunkt der Arbeit bildet sodann die systematische
Analyse der Rechtsprechung zum Kompensationsverbot, die anhand einer
ausführlichen Betrachtung des Unionsrechts und der zum Umsatzsteuerrecht
ergangenen EuGH-Rechtsprechung weiterentwickelt wird: Anhand der
Bildung von Fallgruppen zeigt der Autor, wie eine rechtssichere und
grundrechtskonforme Auslegung des § 370 Abs. 4 S. 3 AO aussehen könnte.
Betty-Annett Meier
«Super Arbeitsatmosphäre» oder «Fehlende Lohnzahlungen»: Dies sind
zwei Beispiele für Kommentare, die auf Bewertungsplattformen für
Arbeitgeber auftauchen könnten. Diese Plattformen sollen
Arbeitssuchenden zusätzliche Informationen über potenzielle Arbeitgeber
bieten. Für Arbeitgeber sind solche Plattformen ein zweischneidiges
Schwert.
Die vorliegende Arbeit behandelt die rechtlichen
Grundlagen sowie die arbeits-, straf- und zivilrechtlichen Grenzen der
Bewertung eines Arbeitgebers. Der Fokus liegt dabei auf den
arbeitsrechtlichen Pflichten. Daneben wird aufgezeigt, wie sich
Arbeitgeber gegen unliebsame Bewertungen wehren können. Merkblätter,
Checklisten und Handlungsempfehlungen sollen Arbeitnehmern wie
Arbeitgebern in kritischen Situationen Orientierung bieten.
Timur Lutfullin
Die Bedeutung des Bestimmtheitsgebots wächst stetig. Immer wieder
wird die Auslegung von Begriffen mit Verweis hierauf als zu weitreichend
abgelehnt oder gar ganze Vorschriften als verfassungswidrig verworfen.
Bislang ist aber die Vereinbarkeit von rein quantitativen Begriffen wie
etwa «großes Ausmaß» oder «bedeutender Wert» kaum untersucht worden,
obwohl gerade hier durch Verwendung konkreter Werte eine absolute
Bestimmtheit möglich wäre.
Die Arbeit zeigt die Schwierigkeiten und Widersprüche bei der
Auslegung dieser Termini auf und widmet sich der Frage nach deren
Verfassungskonformität. Als zentrales Kriterium wird dabei die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebot im
Allgemeinen herangezogen, welche im ersten Teil der Studie einer
umfangreichen Analyse unterzogen wird. Unter Hinzuziehung von – unter
anderen systematischen, rechtsvergleichenden und empirischen – Analysen
gelangt der Autor dabei für die Mengenbegriffe zu differenzierten
Ergebnissen, welche aber den gesetzgeberischen Nachholbedarf in diesem
Bereich belegen.
David Mühlemann
Interne Untersuchungen, zumal in multinationalen Unternehmen, haben Hochkonjunktur. Sie werden typischerweise vom Verwaltungsrat angeordnet, wenn der Verdacht auf Rechtsverletzungen im Unternehmen besteht. Die Ergebnisse interner Untersuchungen fliessen immer mehr in Strafverfahren ein: Auch von Seiten der Strafverfolgungsbehörden besteht ein grosses Interesse, durch den Zugriff auf privat durchgeführte Untersuchungen eigene Ermittlungen zu unterstützen und dadurch Ressourcen zu sparen.
Die bisherige Diskussion in der Schweiz zur strafprozessualen Verwertbarkeit von Informationen aus internen Untersuchungen wird entlang der These behandelt, dass nur Ergebnisse aus fairen internen Untersuchungen Anklage und Urteil zugrunde gelegt werden dürfen. Anhand der Mitarbeiterbefragungen arbeitet der Verfasser das Machtgefälle in internen Untersuchungen zur Aufklärung strafrechtlicher Anschuldigungen heraus. Mit der Schlussfolgerung, dass in gewissen Fällen interne Untersuchungen als quasi-staatliche Vorverfahren zu bezeichnen sind, fordert der Verfasser für bestimmte Erkenntnisse ein selbständiges Verwertungsverbot im Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer. Auch ein Verfahren, das privat beginnt und in ein Strafverfahren übergeht, muss insgesamt fair sein.
Sophie Zaufal
Die zunehmende Normierung von Vorbereitungs- und Gefährdungsdelikten
bedeutet die Vorverlagerung der Strafbarkeit vor die eigentliche
Rechtsgutsverletzung. Sie ist Folge einer wachsenden Verunsicherung der
Gesellschaft und des dadurch eingeleiteten strafrechtlichen
Paradigmenwechsel vom freiheitlichen Schuld- zum sicherheitsstaatlichen
Steuerungsstrafrecht. Dieser Wechsel geht einher mit einer zunehmenden
Unschärfe des tatbestandlichen Unrechts. Mit rechtsphilosophischen
Mitteln wird anhand der Staats- und Strafrechtskonzepte von Kant,
Feuerbach und Hegel das Wesen des Strafrechts im Verfassungsstaat
umrissen. Die Leistungsfähigkeit des strafrechtlichen Tatbestandes wird
hinterfragt und dessen Unbestimmtheit als eine dem Verfassungsstaat
entgegenstehende Überdehnung des Strafrechts aufgezeigt. Abschließend
wird auf Wege einer rechtsstaatlich tragfähigen Interpretation
sicherheitsstaatlich motivierter Tatbestände hingewiesen.
Urs Kindhäuser
Der Sammelband vereint 25 ausgewählte Texte zum Vermögensstrafrecht i.w.S. aus den Jahren 1991 bis 2017. Thematisch reichen sie von rechtstheoretischen Überlegungen zum Vermögensschutz durch Strafrecht über dogmatische Grund- und Detailfragen der Eigentums-, Vermögens- und Insolvenzdelikte, der Korruption und Untreue zu einer systematischen Erfassung der Sanktionen des europäischen Kartellrechts. Die einzelnen Abhandlungen sind inhaltlich in zweierlei Hinsicht durch eine gemeinsame Zielsetzung verbunden. Sie verstehen sich zum einen als Versuche, die Regeln des Allgemeinen Teils in die Ausgestaltung der einzelnen Delikte einzubeziehen. Insoweit haben die Texte bisweilen einen „experimentellen“ Charakter und verlassen ausgetretene Wege tradierter Auslegung und Schutzzweckbestimmungen. Zum anderen liegt den Untersuchungen das Bestreben zugrunde, die Delikte des Vermögensstrafrechts nicht als Solitäre zu behandeln, sondern sie in ein zumindest rudimentäres System einzubinden. Durch eine solche Systematisierung sollen nach Möglichkeit Wertungswidersprüche vermieden werden, und zwar nicht nur innerhalb der einzelnen Delikte und Deliktsgruppen, sondern auch im Verhältnis zum Zivilrecht. Kennzeichnend hierfür ist die Ablehnung einer faktischen zugunsten einer durchweg normativen und zivilrechtsakzessorischen Betrachtungsweise.
Damiano Canapa | Robin Landolt | Nicola Müller (Hrsg.)
Recht ist bekanntermassen nicht in Stein gemeisselt. Die Zeiten ändern sich – tempora mutantur
– und die Gesetze sich mit ihnen. Eine Rechtsänderung sollte aber stets
bedacht erfolgen – nie zum Selbstzweck oder gar aus einer
tagespolitischen Laune heraus. Vielmehr sollten etwa neue
wissenschaftliche Erkenntnisse, Entwicklungen in der Technologie,
politische Veränderungen oder der gesellschaftliche Fortschritt den
Gesetzgeber dazu veranlassen, ein Gesetz zu revidieren, ein neues
Verhalten zu regulieren oder einen bereits bekannten Sachverhalt zu
deregulieren.
In Anbetracht dieser Überlegungen steht der 19. Band
der APARIUZ-Reihe unter dem Leitthema «Sein und Schein von Gesetzgebung»
und widmet sich der Diskrepanz zwischen Erwartungen an und Auswirkungen
von Gesetzgebung im weiteren Sinne. Welche Erwartungen haben wir an
Gesetze und deren Änderung? Wo drängt sich eine Änderung im Recht
besonders auf? Wo wurden die gesteckten Ziele erreicht und wo verfehlt?
Untersucht werden Beispiele aus den verschiedensten Rechtsgebieten.
Dabei wird weder an Kritik noch an konstruktiven Lösungsvorschlägen
gespart.
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Gastbeitrag
Felix Uhlmann
Politische Vorstösse für bessere Gesetze
Öffentliches Recht
Corina Fuhrer
Die Umsetzungssicherung kantonaler Volksinitiativen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Renata Trajkova
Die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen in der Vollzugskrise
Patricia Martina Hager
Massnahmen gegen die Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt
Raphaela Holliger
Teilrevision des Transplantationsgesetzes
David Henseler
Die rechtliche Einordnung von Drohnen Privat- und Insolvenzrecht
Lukas Brugger
Schweizerischer Kulturgüterschutz in Zeiten von Krieg und Zerstörung
Jasna Stojanovic
Die Zersplitterung der Gläsernen Decke? Die Gleichstellung der Geschlechter durch gesetzliche Massnahmen
Sara Lustenberger / Noémie Woodtli
Umsetzung der Motion Hess «Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern»
Wirtschaftsrecht
Beat Althaus
Die Sanktionen des Kartellgesetzes im Wandel der Zeit
Stefan Härtner
Pönalisierung von Verstössen gegen die Verhaltensregeln am Point of Sale
Nico Hess
Fintech: Die FINMA im Spannungsfeld zwischen Schutzzielen und Wettbewerbsfähigkeit
Strafrecht
Martin Seelmann / Hans Wiprächtiger
Ausgekuschelt!
Pascal Ronc
Die
lebenslange Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1bis StGB im Lichte der EMRK
– eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der neuesten
Rechtsprechung des EGMR zum Strafrecht
David Michael Egger
Der Anwalt der ersten Stunde
Europäisches, internationales und ausländisches Recht
Sandra van der Stroom
Der Weg zur Europäischen Staatsanwaltschaft
Aleksandra Gebicka / Anja Korradi
«Brexit» as a litmus test for Art. 50 TEU
Severin Meier
Expectations in International Law
Dilan Eberle
Medicines, patents and businesses
Julian-Ivan Beriger
Sein und Schein von Gesetzgebung im Referendumsrecht Russlands
Caroline Guhl
Rechtswidrig beschaffte Beweise stellen eine entscheidende Herausforderung dar, da sie den Rechtsfrieden in empfindlicher Weise stören. Sowohl die Verwertung wie auch die Nichtverwertung kann dazu führen, dass Urteile als kollektiv oder individuell ungerecht empfunden werden.
Vorliegende Dissertation widmet sich der Problematik der rechtswidrig durch Privatpersonen beschafften Beweismittel in Straf- und Zivilverfahren. Unter Berücksichtigung der konzeptionellen Unterschiede der beiden Verfahren wird untersucht, wann Beweismittel als rechtswidrig beschafft zu qualifizieren sind und unter welchen Umständen sie verwertet werden dürfen oder sollten. Diesbezüglich wird insbesondere die im Zentrum stehende Interessenabwägung konkretisiert und erläutert, welche konkreten Interessen gegeneinander abzuwägen sind. Die bei dieser Abwägung zu berücksichtigenden Parameter werden dabei theoretisch erarbeitet und empirisch untersucht. Dadurch kann ein Rahmen für die gerichtliche Ermessensausübung definiert werden, um eine Annäherung an ein gerechtes, dem Rechtsfrieden zuträgliches Urteil zu ermöglichen.
Reto Heizmann | Leander D. Loacker (Hrsg.)
Martina Aepli | Fabio Andreotti | Tina Balzli | Andreas Blattmann | Lennart Chrobak | Tanja Domej | ..
Der neue Heizmann/Loacker trägt den Herausforderungen der «Querschnittsmaterie UWG» Rechnung, indem er in sämtlichen Detailfragen auf die Fachkompetenz hochspezialisierter Autoren zurückgreifen kann. Gemeinsam bilden sie das grösste Expertenteam, welches das schweizerische UWG bisher kommentiert hat.
Auch hinsichtlich Inhalt und Umfang setzt der Kommentar Massstäbe: Auf rund 1700 Seiten finden sich Ausführungen, die konsequent interessenneutral, wissenschaftlich höchst fundiert und praktisch relevant sind. Ein durchgängig einheitlicher Aufbau erleichtert das schnelle Auffinden der benötigten Informationen. Eigene Kapitel zu den ökonomischen und historischen Grundlagen, den Bezügen zum Immaterialgüterrecht sowie den internationalprivatrechtlichen und europäischen Rahmenbedingungen des Lauterkeitsrechts vermitteln einen optimalen Überblick.
Wer in der Advokatur, bei Gericht bzw. bei Verwaltungsbehörden oder in der Wissenschaft tätig ist, kann sicher sein, mit dem Heizmann/Loacker über die aktuellste Informationsgrundlage zu UWG-Fragen zu verfügen, die derzeit auf dem schweizerischen Buchmarkt erhältlich ist.
Herausgeber & Autorenteam
Reto
Heizmann und Leander D. Loacker sind Privatdozenten an der Universität
Zürich und darüber hinaus in der Rechtspraxis tätig. Sie haben den
UWG-Kommentar mit insgesamt 26 führenden Fachvertretern aus dem In- und
Ausland verfasst, deren berufliche Herkunft und Expertise die
Bedürfnisse der gesamten Leser-Zielgruppe abdeckt.
Stefan Trechsel | Mark Pieth (Hrsg.)
Peter Aebersold | Carlo Bertossa | Kathrin Betz | Jenny Burckhardt | Nadja Capus | Anna Coninx | Dea..
Der Trechsel/Pieth ist längst zum meistverkauften deutschsprachigen Kommentar zum schweizerischen StGB avanciert. Mit gutem Grund: Ein handverlesenes kleines Autorenteam um Stefan Trechsel und Mark Pieth kommentiert die Bestimmungen des allgemeinen und besonderen Teils konzis in einem Band. Der Kommentar ist reich an Kasuistik und nennt, wo sinnvoll, die Konkurrenzen und Abgrenzungen. Klug gesetzte Hervorhebungen ermöglichen eine gezielte und damit effiziente Konsultation.
In der 3. Auflage wird der Rechtsstand per 1. Januar 2018 und damit bereits das revidierte Sanktionenrecht kommentiert. Ferner sind die zahlreichen Rechtsänderungen seit 2013 berücksichtigt. Der Kommentar befasst sich mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (insbes. Landesverweisung und Sozialleistungsbetrug), mit dem Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot, der Zwangsheirat, dem Verschwindenlassen und weiteren Gesetzesänderungen, etwa im Rahmen des Sexualstrafrechts. Die Rechtsprechung auf Bundesebene ist umfassend eingearbeitet.
Für Strafrechtspraktiker aller Berufskategorien, für angehende Praktiker, für Studierende und Bibliotheken ist dieser Praxiskommentar ein Must.
Niklaus Schmid | Daniel Jositsch
Der Praxiskommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung erfreut sich
seit seiner 1. Auflage vor allem unter Praktikerinnen und Praktikern
grosser Beliebtheit. Er erläutert die Bestimmungen der StPO konzis und
betont dabei die inneren Zusammenhänge. Er stellt zudem die notwendigen
Bezüge zu anderen wichtigen Gesetzen her, vorab zum StGB, BGG und StBOG.
Eingearbeitet und kommentiert sind selbstverständlich die
Gesetzesänderungen seit Inkrafttreten der StPO, so die Bestimmungen zur
verdeckten Fahndung.
Der Praxiskommentar enthält umfassende Hinweise
auf die Materialien, verzichtet jedoch auf das Zitieren von Literatur.
Stattdessen wird zu Beginn jedes Artikels auf die entsprechenden Stellen
in der 3. Auflage des «Handbuchs des schweizerischen
Strafprozessrechts» der gleichen Autoren verwiesen. Dort werden die
angesprochenen Themen in der Regel umfassender sowie mit umfangreicheren
Verweisen auf die Literatur und die Judikatur behandelt.
Mit der
vorliegenden 3. Auflage übernimmt Daniel Jositsch den Kommentar vom
Begründer Niklaus Schmid. Das bewährte Konzept, dass der Praxiskommentar
aus einer Feder stammt, bleibt damit unverändert. In der Neuauflage
sind seit der Vorauflage erlassene Gesetzesänderungen eingearbeitet und
kommentiert, und die Judikatur ist nachgeführt. Der Telegrammstil, der
in der 2. Auflage aus Platzgründen gewählt wurde, ist zugunsten einer
besseren Lesbarkeit wieder aufgegeben worden.
Peter Sester | Beat Brändli | Oliver Bartholet | Reto Schiltknecht (Hrsg.)
Andreas Achermann | Oliver Bartholet | Urs Bertschinger | Jan Blöchliger | Andreas Blumer | Beat Brä..
Die Reihe: Das mehrbändige
«St. Galler Handbuch zum Finanzmarktrecht» präsentiert sich als
umfassende Darstellung der neuen und immer komplexer werdenden Schweizer
Finanzmarktregelung. Diese erhält mit der neuen Gesetzgebung bestehend
aus FinfraG, FINIG und FIDLEG eine neue Architektur, die sich stark an
die europäischen und internationalen Entwicklungen anlehnt, aber auch
Schweizer Eigenheiten gerecht zu werden versucht.
Der erste
Band ist nun erhältlich. Der zweite Band zum Thema «Finanzmarktakteure»
ist bereits in Planung und erscheint voraussichtlich 2019.
Der erste Band:
Der erste Band widmet sich der Finanzmarktaufsicht sowie den
Finanzmarktinfrastrukturen und umfasst die folgenden sechs
Themenbereiche:
• Grundlagen der Finanzmarktaufsicht (v.a. BV und internationale Standards)
• Systemaufsicht (v.a. NBG und BankG)
• Institutsaufsicht (FinmaG)
• Finanzmarktinfrastrukturen (FinfraG)
• Marktverhaltensregeln (FinfraG)
• Geldwäschereiaufsicht (GwG)
Die Vorzüge:
Die Leserschaft erwartet ein wissenschaftlich fundiertes und
interdisziplinäres Werk, das Theorie und Praxis bewusst und gekonnt
kombiniert. Die genannten Themenbereiche werden sowohl aus rechtlicher
Perspektive erörtert als auch aus einem ökonomischen Blickwinkel
diskutiert. Einzelne Kapitel weisen ausserdem explizit auf rechtliche
Herausforderungen hin, enthalten praktische Hinweise und präsentieren
Lösungsansätze, was besonders für die Praxis wertvoll ist. Viele der
behandelten Themen, wie die Ausführungen über die aufsichtsrechtlichen
Herausforderungen in Bezug auf «Shadow Banking» und neue technische
Entwicklungen (FinTech, RegTech), sind ausserdem höchst aktuell und
richtungsweisend.
Das Zielpublikum:
Dieser erste Band dient Praktikern in der Finanzdienstleistungsbranche,
in der Finanzmarktaufsicht und in der Strafverfolgung als
Nachschlagewerk bei konkreten Einzelfragen und bietet Einsteigern einen
vertieften praxisorientierten Einblick in die Thematik.
Die Herausgeber:
Prof. Dr. Dr. Peter Sester, Ordinarius für Internationales Wirtschaftsrecht und Law and Economics an der Universität St. Gallen
Prof.
Dr. Beat Brändli, Assistenzprofessor für Wirtschaftsrecht, Schwerpunkt
Gesellschaftsrecht, an der Universität St. Gallen; nebenamtlicher
Bezirksrichter am Bezirksgericht Baden
Dr. Oliver Bartholet,
Rechtsanwalt, CFA®, Group Managing Director, Head Legal Group Regulatory
& Governance bei der UBS AG; Lehrbeauftragter an der Universität
St. Gallen
Dr. Reto Schiltknecht, Rechtsanwalt, Leiter
Internationales und Policy, Geschäftsbereich Recovery und Resolution,
bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA; Lehrbeauftragter an
der Universität St. Gallen
Die Autoren: Das
68-köpfige Autorenteam setzt sich aus Dozierenden der Universität St.
Gallen sowie anderer Schweizer Universitäten, aus Behördenmitgliedern
sowie renommierten Vertreterinnen und Vertretern der Anwaltschaft und
des Finanzdienstleistungssektors zusammen.
Aikaterini Tzouma
Die Strafbarkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers wird in der
gerichtlichen Praxis längst anerkannt. Die Arbeit setzt sich mit dieser
Rechtsprechung und dem ihr zustimmenden Schrifttum kritisch auseinander.
Ausgehend von einer vergleichenden Betrachtung des faktischen Organs im
Straf- und Gesellschaftsrecht werden alle bisher vertretenen
Begründungsansätze sowie kriminalpolitische Aspekte diskutiert.
Die Arbeit zeigt auf, dass die Strafbarkeit von faktischen Organen
mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist und gegen das
strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) verstößt. Die
Haftungsausdehnung auf faktische Organe bedarf daher einer
Gesetzesänderung. Das faktische Organ soll aus denselben Gründen haften,
wie das bestellte Organ. In Anbetracht dieses normativen
Gleichstellungsproblems wendet sich die Untersuchung dem Wesen der
(Garanten-) Sonderdelikte zu und liefert dogmatisch fundierte und
zugleich präzise Formulierungsvorschläge für eine gesetzliche Regelung.
Viola Spohn
Die Autorin beleuchtet die psychologischen und soziologischen Aspekte des Phänomens Stalking und stellt die Entwicklung der Rechtslage in Deutschland in Bezug auf die Strafbarkeit von Stalking unter Berücksichtigung eines Zeitfensters dar, dass von den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts bis in das Jahr 2017 reicht. Den Schwerpunkt bilden zum einen die Auseinandersetzung mit den 2007 eingeführten Anti-Stalking-Normen und ihren Auswirkungen, zum anderen die Analyse und Bewertung der Änderungen durch die Reform 2017.
Die Abhandlung liefert mit Stalking-Fällen befassten Praktikern einen Überblick über sämtliche sich bei der Rechtsanwendung stellenden Fragen. Sie zeigt auf, dass die Normgestaltung aufgrund der Vielgestaltigkeit der Stalking-Handlungen ohne unbestimmte Rechtsbegriffe nicht denkbar ist, und bietet Möglichkeiten der Auslegung. Gleichzeitig wird kritisch hinterfragt, ob der Gesetzgeber sowohl 2007 als auch 2017 die verfassungsrechtlichen Grenzen, insbesondere das Bestimmtheitsgebot, eingehalten hat.
Till Mengler
Die Beweiswürdigung gilt traditionell als „Domäne des Tatrichters“.
Inzwischen untersuchen die Revisionsgerichte tatgerichtliche Urteile
allerdings verstärkt auf sogenannte Beweiswürdigungsfehler. Besonders
häufig wird hierbei „Lückenhaftigkeit“ moniert. Die Konturen dieses
Fehlertyps sind jedoch schwach; ebenso wenig wurde bislang das
strukturelle Verhältnis zu den übrigen Fehlertypen herausgearbeitet. Der
Verfasser nähert sich dem Problemkreis deduktiv, ausgehend vom
verräumlichten Verständnis der Beweiswürdigung als dem Versuch, die
Lücke zwischen Prozess- und Tatgeschehen zu schließen.
Die
Untersuchung führt an die erkenntnistheoretischen wie auch normativen
Grenzen dieses Schließverfahrens und verdeutlicht, dass die Lücke auch
unter Idealbedingungen rational nur verkleinert, nicht aber geschlossen
werden kann. Anschließend tritt der Verfasser der herrschenden
Auffassung entgegen, die für die Überzeugungsbildung eine
subjektiv-irrationale Überwindung objektiv-rationaler Ungewissheit
fordert. Aus alldem entwickelt er schließlich ein Konzept der
lückenhaften Beweiswürdigung.
Die Arbeit wurde mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis ausgezeichnet.
Niklaus Schmid | Daniel Jositsch
Das Handbuch zur Schweizerischen Strafprozessordnung gehört seit seiner 1. Auflage zur Standardliteratur zum schweizerischen Strafprozessrecht. Es legt den Schwerpunkt auf die Zusammenhänge und richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker und an Studierende.
Der Aufbau des Handbuchs folgt der Systematik der StPO. Nebenbereiche des Strafprozessrechts wie die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO), das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) und der Militärstrafprozess (MStP) werden nicht eingehend behandelt, doch machen viele Querverweise auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Regelungen aufmerksam. Ein ausführliches Sachregister und ein Artikelverzeichnis erleichtern den Zugriff auf die interessierenden Stellen.
Auf die Neuauflage hin hat Niklaus Schmid das Handbuch an Daniel Jositsch übergeben. Damit stammt das Handbuch weiterhin aus einer Feder. Die 3. Auflage ist hinsichtlich Rechtsprechung und Literatur aktualisiert.
Ashkan Rahmani
In seiner Dissertation untersucht der Autor das seit nunmehr über 50 Jahren umstrittene Thema der Strafbarkeit des Raubes durch Unterlassen. Dieses auf den ersten Anschein dem Besonderen Teil entstammende Thema führt ihn zur Untersuchung eines allgemeinen Strukturproblems und einer tiefen Analyse des Allgemeinen Teils, insbesondere der Unterlassungsdogmatik. Er gelangt zu einem sehr differenzierten Ergebnis, das die Frage der Strafbarkeit der raubspezifischen Nötigungsgewalt durch Unterlassen zwar nicht kategorisch, aber doch in aller Regel verneint. Dabei wendet er sich mit der von ihm entwickelten Lösung, einer Differenzierung nach der sogenannten Funktionenlehre Armin Kaufmanns, aber auch gegen die gemeinhin selbst von den Gegnern einer Unterlassungslösung vertreten Ansicht, Raub jedenfalls im Dreipersonenverhältnis uneingeschränkt annehmen zu können.
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