Georg Steinberg | Arnd Koch | Andreas Popp (Hrsg.)
Während bisher zur Geschichte des Strafrechts in der alten
Bundesrepublik lediglich kürzere, überblicksartige Gesamtdarstellungen
existierten, nimmt dieser Band das gesamte Spektrum des Allgemeinen
Teils, flankiert durch die „Grundlagen“ und die Rechtsfolgenseite,
detailreich in den Blick. Dabei werden die einzelnen Dogmengeschichten
nicht isoliert dargestellt, sondern in ihrer Interaktion mit der
Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen
Veränderungen. Durchaus experimentell, werten die Beiträge teils
Schrifttum, teils Judikatur als Quellen aus, teils schreiten sie
Themenkreise aus, teils greifen sie aussagekräftige Einzelaspekte
heraus, teils diskutieren sie zurückhaltend, teils intensiv
sozialhistorische Korrelate.
Mit Beiträgen von
Stephan
Ast, Jochen Bung, Sönke Gerhold, Anette Grünewald, Uwe Hellmann, Eric
Hilgendorf, Arnd Koch, Ralf Kölbel, Yao Li, Bernd-Dieter Meier, Wolfgang
Mitsch, Erol Pohlreich, Andreas Popp, Mark Schoch, Fabian Stam, Georg
Steinberg, Brian Valerius, Benno Zabel, Sascha Ziemann und Till
Zimmermann.
Katrin Höffler (Hrsg.)
Ein Jahr lang arbeiteten 15 Forscher*innen im Rahmen des Forschungsprojekts „Criminal Law Discourse of the Interconnected Society (CLaDIS)“ zusammen an zentralen Fragestellungen, die im Bereich des Strafrechts aus der Globalisierung und Vernetzung der Welt resultieren. Die Zusammenarbeit wurde durch das Niedersächsische Wissenschaftsministerium im Rahmen der Ausschreibung „Zukunftsdiskurse!“ gefördert.
Ziel der Zusammenarbeit war, die aus der „Interconnectedness“ der Welt resultierenden Herausforderungen durch ein gleichfalls vernetztes Arbeiten aufzugreifen und so ein Mehr an Erkenntnis zu generieren. Die Arbeiten erfolgen zu den vier Themenblöcken „Digitalisierung“, „Terrorismus“, „Wirtschafts- und Umweltstrafrecht einschließlich Human Rights“ sowie „Migration und Menschenhandel“.
Mit Beiträgen von:
Susanne Beck, Linde Bryk, Julia Geneuss, Ingke Goeckenjan, Katrin Höffler, Victoria Ibold, Miriam Meyer, Johanna Reiter, Miriam Saage-Maaß, Anja Schmidt, Simon Simanovski, Lucia Sommerer, Melina Tassis, Bettina Weißer, Liane Wörner, Petra Wittig, Ingeborg Zerbes
Sophie Härtl-Meissner
Während das Rechtsinstitut der tätigen Reue im deutschen Strafrecht
eher ein „Schattendasein“ führt, kommt ihm im österreichischen
Strafrecht, insbesondere als Instrument der Wiedergutmachung im Bereich
der Eigentums- und Vermögensdelikte, große praktische Bedeutung zu. Das
Werk zeigt die Hintergründe hierzu auf und entwickelt einen
Reformvorschlag für das deutsche Strafrecht.
Zunächst wird
eine umfassende Systematisierung des Rechtsinstituts der tätigen Reue im
deutschen Strafrecht und eine Betrachtung des Rechtsinstituts im
österreichischen Strafrecht vorgenommen. Der rechtsvergleichende Teil
zeigt Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede in der
Ausgestaltung der Rechtsinstitute in beiden Rechtsordnungen auf. Im
letzten Teil der Arbeit werden, basierend auf den Erkenntnissen des
Vergleichs, Reformmöglichkeiten erörtert, bewertet und schließlich ein
eigener Reformvorschlag zur Ausweitung der tätigen Reue im deutschen
Strafrecht entwickelt.
Die Autorin wurde für Ihre Dissertation mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim ausgezeichnet.
Jan Schletz
Mit seiner Arbeit untersucht der Autor die Sachgerechtigkeit der sogenannten erweiterten Revision im Strafprozess. Dafür wird vor allem die Gesamtentwicklung des strafprozessualen Revisionsrechts seit Inkrafttreten der RStPO 1877 nachvollzogen. Dem hiermit verbundenen Aufstieg der Sachrüge wird der Niedergang der Verfahrensrüge gegenüber- und in einen Zusammenhang gestellt. Ergänzend werden relevante Bezüge hergestellt, z.B. zur Berufung oder zur allgemeinen Rechtsmittellehre. Den möglichen Ursachen dieser Entwicklung wird nachgegangen und als entscheidende Ursache wird die Prozessökonomie identifiziert. Besonderen Wert legt der Autor auf die praktischen Auswirkungen dieser Entwicklung. Zu diesem Zweck werden die Ergebnisse einer Umfrage unter Richtern ausgewertet. Auf dieser Grundlage fällt der Autor ein differenziertes, mitunter kritisches Urteil über die erweiterte Revision und ihre Effektivität. Es erfolgen Vorschläge für eine Reform des Revisionsrechts.
Annabelle Thilo
Seit geraumer Zeit wird allgemein ein Vollzugsdefizit bei der Umsetzung
des Tierschutzgesetzes beklagt. Dies betrifft insbesondere
Amtsveterinäre, welche vom Gesetzgeber als zentrale Kontrollinstanz
vorgesehen sind. Das vorliegende Werk spannt einen Bogen von den
rechtsphilosophischen Grundlagen des Tierschutzgesetzes bis zu der
Bedeutung und Anwendung seiner Prinzipien in der Strafverfolgungspraxis.
Erörtert werden neben dogmatischen Fragen der strafrechtlichen
Verantwortung von Amtsveterinären auch wesentliche Aspekte der zentralen
Strafnorm des Tierschutzgesetzes (§ 17) sowie aktuelle Probleme im
Tierschutzrecht. Dabei legt die Verfasserin auch die erste empirische
Untersuchung ihrer Art in Deutschland vor, im Rahmen derer mittels
Analyse von Strafakten verschiedener Bundesländer untersucht wird, ob
und inwieweit eine effektive Umsetzung von Tierschutznormen durch
Amtstierärzte, Staatsanwaltschaften und Gerichte stattfindet,
insbesondere hinsichtlich gewerblicher Tierhaltung.
Lisa Stiller
Bedingt durch den medizinischen Fortschritt sind die Grenzen der
Lebenserhaltung, insbesondere die Frage nach der Legitimation von
Sterbehilfe und Suizidassistenz, in den Fokus nicht nur der Medizin und
Rechtswissenschaft, sondern auch der gesellschaftlichen Debatte gerückt.
Das Werk beschäftigt sich mit den Auswirkungen der
Neuregelung der Patientenverfügung auf Legitimationsmöglichkeiten der
Sterbe- und Suizidbeihilfe. Auf Grundlage des Patientenwillens wird
unter Heranziehung des § 34 StGB eine Rechtfertigungslösung entwickelt.
Dabei wird insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Zivil- und
Strafrecht beleuchtet. Zudem erfolgt eine Auseinandersetzung mit der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe sowie der von ihm
entwickelten Einwilligungslösung. Schließlich wird § 217 StGB einer
kritischen Würdigung im Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit
unterzogen und es werden alternative Möglichkeiten der Suizidprävention
aufgezeigt.
Lukas Theune
Die Arbeit untersucht Besonderheiten von Polizeibeamten, die als
Zeugen in Strafverfahren auftreten. Dabei werden zunächst
rechtstatsächlich die Besonderheiten dieser Zeugengruppe
herausgearbeitet. Sodann werden diese aus einer aussagepsychologischen
Perspektive im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Glaubhaftigkeit
der Zeugenaussagen untersucht. Anschließend werden diese Erkenntnisse in
einem empirischen Teil mit der Expertise von Richtern, Staatsanwälten
und Verteidigern abgeglichen. Schließlich werden mögliche Alternativen
erörtert.
Es wird deutlich, dass Polizeibeamte von Richtern
und Staatsanwaltschaft einen Sonderstatus zugesprochen bekommen, der
sich aus aussagepsychologischer Sicht angesichts der sich negativ auf
die Glaubhaftigkeit auswirkenden Besonderheiten nicht rechtfertigen
lässt. Tatsächlich müssten in der Praxis ihre Aussagen vielmehr einer
besonders kritischen Würdigung unterzogen werden.
Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin.
Thiemo Alexander Zweigle
Der Verfasser analysiert die Strafbarkeit nach § 89a Abs. 2a StGB, welcher die Vorbereitungsstrafbarkeit schwerer staatsgefährdender Gewalttaten unter bestimmten subjektiven Voraussetzungen bereits an die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland knüpft und damit weit in das Vorbereitungsstadium vorverlagert. Der Verfasser setzt sich angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken mit den Grenzen der Vorverlagerung der Strafbarkeit durch Vorbereitungs-, Gefährdungs- und Unternehmensdelikten auseinander. Dabei untersucht er die Grenzen der Strafbarkeitsvorverlagerung unter Berücksichtigung der strafrechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Schranken. Die Arbeit bietet eine umfassende praxisorientierte Kommentierung des § 89a Abs. 2a StGB. Darüber hinaus behandelt der Verfasser grundlegende Fragestellung der allgemeinen Strafrechtsdogmatik. Die Arbeit richtet sich daher sowohl an Praktiker als auch an Strafrechtswissenschaftler sowie Studierende der Rechtswissenschaften.
Oliver Ofosu-Ayeh
Der Menschenhandel gilt als Phänomen, welches Wissenschaft und Praxis
vor enorme Probleme stellt. Zur effektiveren Bekämpfung reformierte der
Gesetzgeber deswegen mit Wirkung zum 15.10.2016 die Delikte zur
Strafbarkeit des Menschenhandels. Anlass war die (erheblich verspätete)
Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU vom 05.04.2011. Ziel der hiesigen
Untersuchung war es festzustellen, ob der Menschenhandel und seine
Ausbeutungsformen durch die Reform effektiv sanktioniert werden. Das
Werk bietet eine substantiierte Darstellung der §§ 232 – 232b StGB.
Hierbei wird die aktuelle Rechtslage minutiös reflektiert und durch
eigenständige Argumentation viele Defizite der Strafvorschriften
aufgespürt. Der Verfasser kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass dem
Gesetzgeber aufgrund von erheblichen inhaltlichen Ungereimtheiten eine
effektivere Sanktionierung nicht gelungen ist. Dies nahm der Verfasser
zum Anlass, einen eigenen Gesetzesvorschlag zu formulieren.
Sonja Britzke
§ 217 StGB reiht sich in andere kriminalpolitische Projekte des
Gesetzgebers ein, die sich dem Einwand des fehlenden Rechtsgutsbezugs
ausgesetzt sehen.
Die Untersuchung zeigt auf, dass der
Gesetzgeber mit der Einführung des § 217 StGB den Zweck des Strafrechts
als «ultima-ratio» des Rechtsgüterschutzes verfehlt hat. Auch wenn er
mit der Norm den Schutz von Leben und Autonomie bezweckt hat, ist ihm
die Umsetzung des Schutzes dieser Rechtsgüter nicht gelungen. Die
Vorschrift dient vielmehr dem Zweck der Verhinderung einer Suizidkultur.
Nach der systemkritischen Rechtsgutslehre kann ein solcher
«moralischer» Zweck jedoch kein strafrechtlich zu schützendes Rechtsgut
darstellen.
Da eine Aufhebung der Vorschrift durch das
Bundesverfassungsgericht wenig wahrscheinlich erscheint, schließt sich
der Rechtsgutsdiskussion eine praxisorientierte Auslegung der Norm unter
dem Gesichtspunkt des überindividuellen Zwecks, der Verhinderung einer
Suizidkultur, an.
Marius Endler
Das Werk bietet eine umfassende Untersuchung der aus der Doppelstellung des strafprozessualen Opferzeugen resultierenden Spannungslage. Ausgehend von einer grundlegenden Analyse der Opfer- und Zeugenstellung wird das Spannungsverhältnis zwischen der aktiven Opferbeteiligung und der Wahrheitsermittlung herausgearbeitet. Der Autor gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die aktive Opferbeteiligung zwar durchaus eine Daseinsberechtigung hat, im Falle der Beeinträchtigung der Wahrheitsermittlung durch ein aktives Opferrecht jedoch zugunsten der vorrangigen Wahrheitsermittlung entschieden werden muss. Auf dieser Grundlage werden sodann die einzelnen aktiven Opferrechte untersucht. Hierfür wird zunächst unter Heranziehung aussagepsychologischer Grundsätze die Beeinflussung der Wahrheitsermittlung durch das jeweilige Opferrecht aufgezeigt, bevor anschließend Folgerungen gezogen werden, die sich teilweise an den Gesetzgeber, insbesondere aber an den Rechtsanwender im Einzelfall richten.
Nathalie Isabelle Thorhauer
Das Werk untersucht die Begründung staatlicher Strafgewalt über
transnationale Taten von natürlichen Personen und Unternehmen sowie die
Probleme von Jurisdiktionskonflikten, die aus der parallelen
Anwendbarkeit der Sanktionsnormen mehrerer Staaten resultieren. Es
richtet den Blick auf die individuelle Rechtsposition des Beschuldigten
und Normadressaten, der sich in einer globalisierten Wirtschaft und
Gesellschaft durch entgrenzte Strafansprüche vor die Aufgabe gestellt
sieht, Recht und Unrecht zu erkennen. Das ne bis in idem und andere
Mechanismen versagen in einem «Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts», der den normativen Anspruch erhebt, die materiell- als auch
verfahrensrechtlich mangelnde Vorhersehbarkeit und Spielraum für
exekutive Zweckmässigkeitserwägungen (forum shopping) zu beseitigen. Dem
entspricht das Werk mit einem rechtsstaatlich prinzipienorientierten,
freiheitlichen Regelungskonzept zur Koordination der Strafgewalten in
der EU. Es behandelt Grundfragen des transnationalen Geltungsbereichs
eines Verbandssanktionenrechts, die es im gegenwärtigen Reformdiskurs zu
bedenken gilt.
Lukas Schefer
Angesichts der komplexen Ermittlungslage in Fällen organisierter
Kriminalität haben sich in der Strafverfolgungspraxis bisweilen diverse,
nicht speziell von der Strafprozessordnung erfasste
Ermittlungsmaßnahmen als fester Bestandteil eines wirksamen Vorgehens
etabliert. Ein seit längerer Zeit in der Praxis angewandtes
Ermittlungsinstrument ist das der sogenannten «legendierten Kontrollen».
Das
Werk erläutert Begriff, Struktur und Grundrechtsrelevanz dieser
Massnahme. Analysiert wird dabei insbesondere der Grundsatz des fairen
Verfahrens. Einen Schwerpunkt bildet sodann die Frage, welchem
Regelungsregime doppelfunktionale Massnahmen der Polizei unterliegen.
Nach Darstellung der Unzulässigkeit legendierter Kontrollen auf Basis
des geltenden Rechts und der sich daraus ergebenden strafprozessualen
wie materiellrechtlichen Konsequenzen erfolgt eine Untersuchung der sich
gegenüberstehenden Interessen, die in einem konkreten
Gesetzgebungsvorschlag mündet.
Lisa Baun
Das Ziel der Untersuchung ist, eine Antwort auf die Frage nach den
Grenzen der Strafbarkeit der Beihilfe durch neutrales Verhalten zu
finden. Dabei ist die Arbeit besonders von rechtsdogmatisch und
historisch geprägter Schwerpunktsetzung. Im Gegensatz zum allgemeinen
Diskurs wurde die Frage des neutralen Verhaltens für NS-Gewaltverbrechen
bisher noch nicht hinreichend untersucht.
Der erste Teil der
Arbeit widmet sich den Grundlagen der Beihilfestrafbarkeit, wie der
Frage nach dem Strafgrund, der Kausalität und der objektiven Zurechnung
und entwickelt für Fälle der Beihilfe durch neutrales Verhalten einen
Lösungsansatz über die Kombination objektiver und subjektiver Kriterien.
Der
zweite Teil widmet sich Fragen, wie der nach der Relevanz der Lagerart
und konkreten Tätigkeit und setzt sich kritisch mit der
Beihilfe-Rechtsprechung westdeutscher Gerichte in Verfahren wegen
NS-Gewaltverbrechen auseinander.
Kai Ambos
Diese innovative Studie versteht das nationalsozialistische Strafrecht –
in Übereinstimmung mit Kontinuitäts- und Radikalisierungsthese – als
rassistisch (antisemitisch), völkisch («germanisch») und totalitär
ausgerichtete Fortschreibung der autoritären und antiliberalen Tendenzen
des deutschen Strafrechts der Jahrhundertwende und der Weimarer
Republik. Dies wird durch die systematisch-analytische Aufbereitung der
Texte relevanter Autoren belegt, wobei es primär um die – für sich
selbst sprechenden – Texte, nicht die moralische Beurteilung ihrer
Verfasser geht. Dabei werden auch Erkenntnisse zur Rezeption des
deutschen (NS-)Strafrechts in Lateinamerika mitgeteilt. Die besagte
Kontinuität existierte nicht nur rückwärtsgewandt (post-Weimar), sondern
auch zukunftsgerichtet (Bonner Republik). Kurzum, das NS-Strafrecht kam
weder aus dem Nichts noch ist es nach 1945 völlig verschwunden. Der
zeitgenössische Versuch der identitären Rekonstruktion des germanischen
Mythos durch die sog. «neue Rechte» schließt daran nahtlos an.
Andreas Huber
Sachverständige, Fachkommissionen und Fachrichter sind ebenso
zentrale wie umstrittene Akteure des Strafprozesses und des Straf- und
Massnahmenvollzugs. Nicht nur in den Medien wird mit Bezeichnungen wie
«Richter in Weiss» oder «Schattengerichte» zum Ausdruck gebracht, dass
diese Experten faktisch eine Stellung und Bedeutung innehaben, welche
ihnen von Rechts wegen nicht zukommt.
Die vorliegende Arbeit
bietet erstmals einen ausführlichen Überblick über Aufgaben, Kompetenzen
und Rechtsgrundlagen der verschiedenen Experten und
Expertenkommissionen im Strafprozess und im Straf- und
Massnahmenvollzug. Sie werden miteinander verglichen, es werden
Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet und es wird
insbesondere auch die Verteilung der Verantwortlichkeit beim Beizug
eines Experten durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden untersucht. Der
Autor zeigt dabei auf, in welchen Bereichen der Expertentätigkeit
rechtsstaatliche Defizite bestehen und wie diese Defizite behoben werden
können.
Meike Löw
Die Arbeit widmet sich der häufig von Straftatbeständen vorausgesetzten
(fehlenden) behördlichen Genehmigung in ihrem zeitlichen Kontext und
damit der bislang wenig ausgeleuchteten Schnittstelle zwischen
verwaltungsakzessorischem und intertemporalem Strafrecht. Schwerpunkt
der Untersuchung ist dabei die Frage, wie Gesetzesänderungen und
Änderungen behördlicher Entscheidungen, die das Merkmal «ohne
(erforderliche) behördliche Genehmigung» in Strafgesetzen betreffen und
die zwischen dem in Rede stehenden Verhalten und der strafgerichtlichen
Entscheidung liegen, sich auf die Strafbarkeit auswirken. Hierzu werden
verschiedene Fallgestaltungen herausgearbeitet und einer rechtlichen
Bewertung zugeführt. Das für das Nebenstrafrecht praktisch wichtige
Gebiet der illegalen Ausländerbeschäftigung wird dabei exemplarisch für
die sich im Zusammenhang mit dem Merkmal der behördlichen Genehmigung
stellenden Fragen herangezogen.
Florian Ruhs
Das Werk befasst sich mit den Überprüfungsmöglichkeiten
strafprozessualer Verständigungen. Hierbei werden zunächst die
grundlegenden Regelungen des Verständigungsgesetzes vorgestellt und eine
Bewertung von Verstößen gegen das Verständigungsgesetz vorgenommen.
Ausgehend hiervon wird die revisionsrechtliche Kontrolle rechtswidriger
Verfahrensabsprachen auf den Prüfstand gestellt, wobei die Untersuchung
unter Berücksichtigung aktueller revisions- und verfassungsrechtlicher
Rechtsprechung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Rechtsmittel der
Revision de lege lata eine rechtswidrige Verfahrenspraxis nur
eingeschränkt zu bändigen vermag. Ferner untersucht das Werk die
wiederaufnahmerechtlichen Überprüfungsmöglichkeiten
verständigungsbasierter Urteile anhand der Wiederaufnahmegründe der §§
359 Nr. 3, 362 Nr. 3 StPO und nimmt dabei zu wiederaufnahmerechtlichen
Grundsatzfragen vertiefend Stellung. Die Untersuchung endet mit
konkreten normativen Anpassungsvorschlägen auf strafprozessualer Ebene.
Benno Zabel
Unter dem Titel Strafrechtspolitik soll der Zusammenhang von
Strafgesetzgebung, Strafrechtswissenschaft und Strafgerechtigkeit
diskutiert werden. In jüngster Zeit ist dieser Zusammenhang allerdings
zunehmend in Vergessenheit geraten. In den Beiträgen des Bandes geht es
vor allem darum, diesen Zusammenhang wieder in das Bewusstsein der
Strafrechtler*innen zu heben, namentlich seine Funktion und Bedeutung
für eine demokratische Strafrechtsinstitution sichtbar zu machen. Das
dürfte umso wichtiger werden, je massiver der Wandel von Gesellschaft
und Staat auf das Strafrecht durchschlägt. Anhand verschiedener
Perspektiven: der Kriminalpolitik, der Rechtstheorie und Dogmatik, der
Kriminologie und der Sanktionspraxis soll gezeigt werden, dass nur ein
Strafrecht und eine Strafrechtswissenschaft, die sich über die je
eigenen Voraussetzungen und Grenzen aufklären, eine gerechte Tat- und
Konfliktbewältigung erreichen und damit auf gesellschaftliche Akzeptanz
hoffen können.
Anne Schneider | Markus Wagner (Hrsg.)
Die Normentheorie, die im deutschsprachigen Raum üblicherweise mit
dem Werk Karl Bindings assoziiert wird, besagt, dass zwischen
ausserstrafrechtlichen («primären») Verhaltensnormen einerseits und
(«sekundären») Sanktionsnormen andererseits differenziert werden muss.
Diese Betrachtungsweise hat weitreichende Konsequenzen für das
Verständnis des gesamten Strafrechts. Da die Ursprünge der Normentheorie
über ein Jahrhundert alt sind, stellt sich die Frage, ob. bzw. mit
welchen Modifikationen sie im modernen Strafrecht des 21. Jahrhunderts
angewandt werden kann.
Der Band beschäftigt sich zum einen mit
den historischen Wurzeln und theoretischen Grundlagen der
Normentheorie. Zum anderen werden ihre Auswirkungen auf zentrale Fragen
des Allgemeinen (z.B. Irrtumsdogmatik und Beteiligungsdogmatik) und des
Besonderen Teils (z.B. Betrug) des Strafrechts sowie des Internationalen
und Europäischen Strafrechts verdeutlicht.
Georg Steinberg
Das Buch gibt Einblicke in das Strafrecht des real existierenden Sozialismus in
Europa, insbesondere der DDR. Gespannt wird der Bogen von den philosophischen
Ausgangspunkten im 19. Jahrhundert (Marx) über die rechtstheoretischen Debatten
in der Sowjetunion in den 1920er Jahren und später in der DDR, und von dort
weiter zur Strafpraxis, nämlich dem Wirtschaftsstrafrecht der DDR und der
Todesstrafe als exemplarischen Feldern. Einblicke zu anderen Ländern des
damaligen Warschauer Pakts geben Aufsätze über die Strafzumessung in Polen, den
strafrechtlichen Lebensschutz in Ungarn und den tschechoslowakischen
Straftatbestand der Ausschreitung. Anliegen ist es, durch die Profilierung des
Theorie-Praxis-Bezugs ein vertieftes Verständnis dieses Strafrechtsdenkens zu
unterstützen.
Theresa F. Schweiger
Die moderne Gesellschaft fordert das traditionell repressiv arbeitende
Strafrecht über stets komplexer werdende Sachverhalte zunehmend heraus.
Stößt das materielle Strafrecht bei der Bewältigung vermehrt
auftretender normativer, kognitiver oder zeitlicher Defizite
regelungstechnisch an seine Grenzen, schlägt die Stunde des prozeduralen
Rechts: Über den Einsatz flexibler, insbesondere diskursiver
Verfahrensformen kann materiellen Defiziten effektiv begegnet und die
Akzeptanz des Ergebnisses durch eine Beteiligung der unmittelbar
betroffenen Personen gesteigert werden. Dass ein derartiges prozedurales
Strafrecht mit dem geltenden Recht vereinbar ist und darüber hinaus das
Potential in sich trägt, Rechtsgüter wirksamer schützen, die
Rechtssicherheit erhöhen und die Strafverfolgungs- und Justizbehörden
von der zum Teil schwierigen inhaltlichen Feststellung strafwürdigen
Verhaltens entlasten zu können, zeigt diese Arbeit umfassend auf.
Bernhard Kretschmer | Benno Zabel (Hrsg.)
Der Umgang mit Wirtschaftskriminalität illustriert in besonderem Masse
die Transformationsprozesse liberaler Gemeinwesen, indem sich der Staat
fortlaufend bemüht, neuartige Regulierungserwartungen zu erfüllen.
Infolge der Logik der freien Märkte und der engen Verknüpfung von
Wirtschaft und Gemeinwohl besitzt diese Entwicklung im Spannungsfeld von
Gesellschaft, Kriminalität und staatlicher Intervention eine zuvor
unbekannte Dynamik. Um den Wandel des Wirtschaftsstrafrechts
einzuordnen, genügt es daher nicht, den Status quo moderner
Kriminalitätsbekämpfung zu erfassen. Verständlich wird dieser erst, wenn
man ihn mit den Einsichten der Wirtschafts- und Sozialgeschichte,
Kriminalsoziologie und Strafrechtsphilosophie konfrontiert. Erst dann
wird sichtbar, dass die gegenwärtige Praxis wirtschaftsbezogener
Konfliktbewältigung auf tieferliegende Fragen verweist, die den Status
des Subjekts ebenso betreffen wie Formen der Wertschöpfung und das
theoretische Fundament der geltenden Ordnung.
Michael Johannes Böhme
Das strafrechtliche Kompensationsverbot in § 370 Abs. 4 S. 3 AO ist
eines der umstrittensten Elemente des Steuerstrafrechts und von großer
Relevanz insbesondere in der Umsatzsteuerhinterziehung. Das Werk
erläutert ausführlich Historie, Grund und Grenzen des
Kompensationsverbots sowie dessen dogmatische Grundlagen insbesondere im
Hinblick auf das Umsatzsteuerstrafrecht. Beleuchtet wird dabei auch die
Anwendung des Kompensationsverbots im Rahmen der steuerstrafrechtlichen
Selbstanzeige. Schwerpunkt der Arbeit bildet sodann die systematische
Analyse der Rechtsprechung zum Kompensationsverbot, die anhand einer
ausführlichen Betrachtung des Unionsrechts und der zum Umsatzsteuerrecht
ergangenen EuGH-Rechtsprechung weiterentwickelt wird: Anhand der
Bildung von Fallgruppen zeigt der Autor, wie eine rechtssichere und
grundrechtskonforme Auslegung des § 370 Abs. 4 S. 3 AO aussehen könnte.
Timur Lutfullin
Die Bedeutung des Bestimmtheitsgebots wächst stetig. Immer wieder
wird die Auslegung von Begriffen mit Verweis hierauf als zu weitreichend
abgelehnt oder gar ganze Vorschriften als verfassungswidrig verworfen.
Bislang ist aber die Vereinbarkeit von rein quantitativen Begriffen wie
etwa «großes Ausmaß» oder «bedeutender Wert» kaum untersucht worden,
obwohl gerade hier durch Verwendung konkreter Werte eine absolute
Bestimmtheit möglich wäre.
Die Arbeit zeigt die Schwierigkeiten und Widersprüche bei der
Auslegung dieser Termini auf und widmet sich der Frage nach deren
Verfassungskonformität. Als zentrales Kriterium wird dabei die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebot im
Allgemeinen herangezogen, welche im ersten Teil der Studie einer
umfangreichen Analyse unterzogen wird. Unter Hinzuziehung von – unter
anderen systematischen, rechtsvergleichenden und empirischen – Analysen
gelangt der Autor dabei für die Mengenbegriffe zu differenzierten
Ergebnissen, welche aber den gesetzgeberischen Nachholbedarf in diesem
Bereich belegen.
Sophie Zaufal
Die zunehmende Normierung von Vorbereitungs- und Gefährdungsdelikten
bedeutet die Vorverlagerung der Strafbarkeit vor die eigentliche
Rechtsgutsverletzung. Sie ist Folge einer wachsenden Verunsicherung der
Gesellschaft und des dadurch eingeleiteten strafrechtlichen
Paradigmenwechsel vom freiheitlichen Schuld- zum sicherheitsstaatlichen
Steuerungsstrafrecht. Dieser Wechsel geht einher mit einer zunehmenden
Unschärfe des tatbestandlichen Unrechts. Mit rechtsphilosophischen
Mitteln wird anhand der Staats- und Strafrechtskonzepte von Kant,
Feuerbach und Hegel das Wesen des Strafrechts im Verfassungsstaat
umrissen. Die Leistungsfähigkeit des strafrechtlichen Tatbestandes wird
hinterfragt und dessen Unbestimmtheit als eine dem Verfassungsstaat
entgegenstehende Überdehnung des Strafrechts aufgezeigt. Abschließend
wird auf Wege einer rechtsstaatlich tragfähigen Interpretation
sicherheitsstaatlich motivierter Tatbestände hingewiesen.
Aikaterini Tzouma
Die Strafbarkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers wird in der
gerichtlichen Praxis längst anerkannt. Die Arbeit setzt sich mit dieser
Rechtsprechung und dem ihr zustimmenden Schrifttum kritisch auseinander.
Ausgehend von einer vergleichenden Betrachtung des faktischen Organs im
Straf- und Gesellschaftsrecht werden alle bisher vertretenen
Begründungsansätze sowie kriminalpolitische Aspekte diskutiert.
Die Arbeit zeigt auf, dass die Strafbarkeit von faktischen Organen
mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist und gegen das
strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) verstößt. Die
Haftungsausdehnung auf faktische Organe bedarf daher einer
Gesetzesänderung. Das faktische Organ soll aus denselben Gründen haften,
wie das bestellte Organ. In Anbetracht dieses normativen
Gleichstellungsproblems wendet sich die Untersuchung dem Wesen der
(Garanten-) Sonderdelikte zu und liefert dogmatisch fundierte und
zugleich präzise Formulierungsvorschläge für eine gesetzliche Regelung.
Nathalia Bautista Pizarro
Unerlaubtes Verhalten wird nach dem Vertrauensgrundsatz bestimmt, wenn der Handelnde für die Kompensierung fremden Fehlverhaltens zuständig ist. Die Anwendung des Prinzips ist deshalb in solchen Lebensbereichen von maßgeblicher Bedeutung, in denen sich der Akteur in ständigem Kontakt mit anderen befindet, wie etwa im Straßenverkehr, in der Medizin oder im Unternehmen.
Die Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Funktion dieses Kriteriums in der Strafrechtslehre und grundlegend mit der Frage seiner Begründung in der freiheitlichen Rechtsordnung. Diese Analyse wird insbesondere unter Berücksichtigung der Prinzipien der dabei angenommenen normativen Zurechnungslehre entfaltet. So setzt die Anwendung des Vertrauensgrundsatzes die Begründung der Garantenstellung des Vertrauenden für den Ausgleich fremden Fehlverhaltens voraus. Vertrauensschutz muss ferner in der freiheitlichen Rechtsordnung bereits gegeben sein. Die Frage des Vertrauensgrundsatzes ist mithin eine grundlegende Frage der Strafrechtswissenschaft.
Ania Sitek
Entscheidungsprozesse im Kontext pränataler Tests stellen für schwangere
Frauen, ihre Angehörigen und Fachpersonen eine komplexe Angelegenheit
dar; ein «gesundes Kind» kann auch nach unauffälligen
Untersuchungsresultaten nicht garantiert werden. Jüngere Verfahren
könnten alsbald noch grössere Einblicke in die DNA von Ungeborenen
ermöglichen; zugleich steigt die Chance der Entdeckung unklarer
genetischer Befunde. Dies evoziert eine Debatte über die rechtliche
Begrenzung der Zulässigkeit pränataler genetischer Untersuchungen.
Nicht-invasive pränatale Tests bergen nebst vielen Vorteilen auch
zahlreiche Herausforderungen. Aus juristischer Perspektive ist dabei ein
noch stärkeres Augenmerk auf die Optimierung der medizinischen
Aufklärung und pränatalen genetischen Beratung zu richten. Die
vorliegende Abhandlung analysiert die entsprechenden spezialgesetzlichen
Bestimmungen des Gesetzes über genetische Untersuchungen am Menschen
und schlägt im Rahmen der Totalrevision konkrete Anpassungen vor.
Sven Grossmann
Thema dieser Dissertation ist eine Auseinandersetzung über die Grenzen strafrechtlicher Verantwortung in der modernen, komplexen Gesellschaft. Ausgehend von der gegenwärtigen soziologischen und philosophischen Verantwortungsdiskussion wird in der Arbeit die Frage erörtert, ob auch das klassischerweise restriktive Strafrecht herangezogen werden sollte, um den in unserer verunsichert wirkenden Gesellschaft laut zu vernehmenden „Ruf nach Verantwortung“ zu befriedigen. Der kritischen Analyse der Expansionstendenzen der modernen Kriminalpolitik wird dabei eine instruktive Zusammenfassung der wesentlichen Elemente liberalen Strafrechts vorangestellt. Auf Basis dieser Prinzipien wird im Folgenden zunächst auf die Ausweitung strafrechtlicher Verantwortung im geltenden Individualstrafrecht eingegangen, um daran die Frage anzuschließen, ob in einem dem Ultima-Ratio-Grundsatz verpflichteten Strafrecht auch überindividuelle Verantwortungsbereiche geschaffen werden sollten.
Eva-Maria Gerhards
In dem Werk wird erstmalig umfassend die Teilnahme eines
Versicherungsmaklers an Verkaufswettbewerben eines
Versicherungsunternehmens in versicherungs- und strafrechtlicher
Hinsicht untersucht.
Im versicherungsrechtlichen Teil werden die Rechtsbeziehungen
zwischen Makler und Versicherungsnehmer und zwischen Makler und
Versicherer dargestellt sowie die Präventions- und Sanktionsmaßnahmen
erläutert, die bei dem Angebot eines Verkaufswettbewerbs gegenüber
Versicherungsunternehmen und bei der Teilnahme an einem solchen
Wettbewerb gegenüber Versicherungsmaklern bestehen.
Im strafrechtlichen Teil wird zunächst auf eine Strafbarkeit des
Versicherungsmaklers nach § 299 Abs. 1 StGB – der Bestechlichkeit im
geschäftlichen Verkehr – eingegangen, wobei in besonderem Maße auf die
Beauftragtenstellung des Versicherungsmaklers und die Unlauterkeit der
Bevorzugung eingegangen wird. Anschließend wird eine mögliche
Strafbarkeit des Versicherungsmaklers nach §§ 263 und 266 StGB
dargelegt.
Birgit Preus
Gegenstand des Werkes ist die These der New Penology, mit der Malcolm
M. Feeley und Jonathan Simon in der angloamerikanischen Kriminologie
eine Diskussion über die Rolle und Bedeutung von Risikomanagement im
Umgang mit abweichendem Verhalten angestoßen haben.
Grundannahme der These ist eine Veränderung des zeitgenössischen
Strafens, das sich von den traditionellen Strafzwecken wegbewegt und
zunehmend an einem Risikomanagement ausrichtet, das auf die Kontrolle
von Risikogruppen zielt.
Die Autorin verortet die New Penology als Fragestellung innerhalb der «governmental criminology», die im Anschluss an Michel Foucault und
unter Rückgriff auf den Begriff der Gouvernementalität den Umgang mit
Kriminalität analysiert. Die Untersuchung unterzieht die These einer
kritischen Betrachtung und beschäftigt sich mit vier zentralen Fragen,
die das Fortbestehen von Strafe und Resozialisierung, den zugrunde
liegenden Risikobegriff, die Rolle der Akteure sowie das Verhältnis zur
Punitivität betreffen.
Anna Petrig | Nadine Zurkinden
This book comes as the first English language, systematic overview of
Swiss criminal law. It provides a gateway for lawyers who are unfamiliar
with this legal order, yet have an academic or practical interest in
it. And it gives lawyers with a background in Swiss law a useful tool
when working in English.
The book brings into focus the basics of
criminal law and links it with criminal procedural law, the rules on
transnational cooperation in criminal matters and the parameters flowing
from constitutional, international and European law. It deals with core
questions of criminal law: what amounts to a criminal offence, how is
criminal liability determined and what are its consequences?
Furthermore, it provides general insight on international criminal law,
which plays an increasingly important role. To fulfil its gateway
function, the book concludes with a practical guide to Swiss criminal
law and a thesaurus.
Kristina Steckermeier
Die Dissertation beschäftigt sich – soweit ersichtlich – als erste Monographie mit den genauen Anforderungen an den gemeinsamen Tatentschluss. Das überrascht unter der Prämisse, dass der gemeinsame Tatentschluss die „Basis“ der Zurechnung fremder Tatbeiträge und damit das Konstituens der Mittäterschaft ist...
Marc Jean-Richard-dit-Bressel
Die vorliegende Publikation ist eine kompakte Darstellung des gesamten materiellen Strafrechts des Bundes und richtet sich gleichermassen an Laien und Fachleute. Sie behandelt nicht nur das StGB (AT und BT), sondern auch die weiteren Strafrechtserlasse (JStG, MStG, VStrR) sowie die meisten Verbrechen und Vergehen und ausgewählte Übertretungen des Nebenstrafrechts (AHVG, AuG, BankG, BEHG, BetmG, FINMAG, SSG, StHG, SVG, URG, USG, UWG u.v.a). Alle Strafnormen werden in die Gliederung des BT StGB integriert, die entlang den geschützten Rechtsgütern verläuft...
Angelika Murer Mikolásek | Thomas Vesely
Dieses Übungsbuch richtet sich an Studierende sowie Kandidaten der Anwaltsprüfung und dient der optimalen Prüfungsvorbereitung. Anhand von 19 ausgewählten Fällen wird die praktische Anwendung des Straf- und Strafprozessrechts aufgezeigt und geübt. Die Fälle stammen allesamt aus der Praxis und wurden für die Fallsammlung soweit nötig angepasst. Damit distanziert sich das Buch bewusst von klassischen Lehrbuchfällen, um den Studierenden nebst der korrekten Methodik für die Prüfungsvorbereitung auch den praktischen Nutzen des Erlernten vor Augen zu führen...
Roberto Andorno | Markus Thier (Hrsg.)
Eine entscheidende Frage bleibt offen: Wie gross soll der Freiheitsspielraum der Individuen in einer Gesellschaft sein, um ein würdevolles und gerechtes Zusammenleben zu gewährleisten? Eine adäquate Antwort auf dieses Dilemma zu geben verkörpert vielleicht die Hauptaufgabe jedes rechtlichen Systems.
Der vorliegende Band macht es sich daher zur Aufgabe, das besondere Verhältnis der beiden Grundbegriffe innerhalb des Rechts und der Ethik zu analysieren. Das Generalthema ist interdisziplinär angelegt und beinhaltet bioethische, menschenrechtliche, privatrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen.
Das Bundesstrafgericht gibt seit dem Entscheidjahr 2004 eine Amtliche Sammlung in Buchform heraus. Darin werden rechtskräftige Entscheide veröffentlicht, die für die Rechtsfortbildung von Bedeutung sind. Gleichzeitig soll damit die Transparenz der Rechtsprechung gefördert werden. Nun liegt der Band mit den Entscheiden aus dem Jahre 2013 vor. • Le Tribunal pénal fédéral publie un recueil officiel de sa jurisprudence sous forme de livre depuis 2004. Ce recueil comprend les arrêts entrés en force qui revêtent une certaine importance pour le développement du droit. Cette publication devrait également permettre de rendre la jurisprudence du Tribunal pénal fédéral plus transparente. Les arrêts de l’année 2013 sont maintenant disponibles. • Il Tribunale penale federale pubblica dal 2004 una raccolta ufficiale sotto forma di libro contenente le sentenze cresciute in giudicato più significative dal profilo del perfezionamento giuridico. Al contempo, tale pubblicazione intende promuovere la trasparenza della giurisprudenza del Tribunale penale federale. Il volume con le sentenze dell’anno 2013 è ora disponibile.
Regula Kurzbein
Wer gegen die Bestimmungen über die Offenlegung von Beteiligungen (Art. 20 BEHG) verstösst, riskiert seit der jüngsten Börsengesetzrevision nicht nur strafrechtlich (Art. 41 BEHG), sondern auch aufsichtsrechtlich belangt zu werden. Neu kann die FINMA gegenüber jedermann die Verletzung der Meldepflicht feststellen (Art. 32 FINMAG), die Einziehung des Gewinns oder des vermiedenen Verlusts anordnen (Art. 35 FINMAG) und die entsprechende Endverfügung publizieren (Art. 34 FINMAG).
Das Bundesstrafgericht gibt seit dem Entscheidjahr 2004 eine Amtliche Sammlung in Buchform heraus. Darin werden rechtskräftige Entscheide veröffentlicht, die für die Rechtsfortbildung von Bedeutung sind. Gleichzeitig soll damit die Transparenz der Rechtsprechung gefördert werden. Nun liegt der Band mit den Entscheiden aus dem Jahre 2011 vor. • Le Tribunal pénal fédéral publie un recueil officiel de sa jurisprudence sous forme de livre depuis 2004. Ce recueil comprend les arrêts entrés en force qui revêtent une certaine importance pour le développement du droit. Cette publication devrait également permettre de rendre la jurisprudence du Tribunal pénal fédéral plus transparente. Les arrêts de l’année 2011 sont maintenant disponibles. • Il Tribunale penale federale pubblica dal 2004 una raccolta ufficiale sotto forma di libro contenente le sentenze cresciute in giudicato più significative dal profilo del perfezionamento giuridico...
Marc Jean-Richard-dit-Bressel
«Das Unternehmensstrafrecht höhlt das Schuldprinzip aus.» Der erste Teil der Studie begegnet dieser Sorge, indem er die «Desorganisation» mit der ihr verwandten Fahrlässigkeit, aber auch mit dem Vorsatz vergleicht. Das führt zur Erkenntnis, dass das Verschulden bei Individuen wie bei Verbänden ein vermeidbares Steuerungsversagen ist. De lege ferenda wird dargelegt, dass der Erfolg beim Desorganisationsdelikt nicht nur in Straftaten von Individuen, sondern wie im Individualstrafrecht auch in der objektiven Verletzung von Rechtsgütern bestehen kann.
Johannes A. J. Brüggemann
Die Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die Reform der Sexualdelikte in der Geschichte unseres StGB. Dabei sind nicht nur Lehre und Rechtsprechung, sondern auch die gesellschaftliche Diskussion auf diesem Gebiet berücksichtigt. Die Arbeit erschöpft sich jedoch nicht im historischen Rückblick auf die Normgenese im Sexualstrafrecht während der vergangenen rund 140 Jahre. Vielmehr schließt die Arbeit mit einem Entwurf für einen möglichen künftigen 13. Abschnitt des StGB nebst einer ausführlichen Begründung. Daher ist das Werk nicht nur für strafrechtlich orientierte Juristen, vor allem Kriminologen, sondern für all jene von hohem Interesse, welche sich in Rechtswissenschaft und Politik mit der Reform des Sexualstrafrechtes befassen.
Justas Namavicius
Das Buch handelt von der Tatortbegründung bei einem internationalen Distanzdelikt. Im geltenden Recht stellt dafür § 9 StGB die Zentralnorm dar. Das besondere Augenmerk der Untersuchung liegt auf der historischen Entwicklung der Dogmatik sowie auf dem Verhältnis des Territorialgrundsatzes zur allgemeinen Verbrechenslehre. Ferner werden die Bezüge zum Rechtshilferecht und zu anderen Anknüpfungspunkten des Internationalen Strafrechts herausgearbeitet.
Das Bundesstrafgericht gibt seit dem Entscheidjahr 2004 eine Amtliche Sammlung in Buchform heraus. Darin werden rechtskräftige Entscheide veröffentlicht, die für die Rechtsfortbildung von Bedeutung sind. Gleichzeitig soll damit die Transparenz der Rechtsprechung gefördert werden. Nun liegt der Band mit den Entscheiden aus dem Jahre 2011 vor. • Le Tribunal pénal fédéral publie un recueil officiel de sa jurisprudence sous forme de livre depuis 2004. Ce recueil comprend les arrêts entrés en force qui revêtent une certaine importance pour le développement du droit. Cette publication devrait également permettre de rendre la jurisprudence du Tribunal pénal fédéral plus transparente. Les arrêts de l’année 2011 sont maintenant disponibles. • Il Tribunale penale federale pubblica dal 2004 una raccolta ufficiale sotto forma di libro contenente le sentenze cresciute in giudicato più significative dal profilo del perfezionamento giuridico...
Johannes Koranyi
Die Diskussion um das dem Strafvollzug immanente Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Bevölkerung auf der einen und den Freiheitsrechten der Inhaftierten auf der anderen Seite wird durch die vorliegende Arbeit um eine bislang nur wenig beachtete Ebene erweitert. Ausgehend von der in Art. 2 Abs. 1 Satz 1 EMRK normierten Pflicht des Staates, das Leben seiner Bürger zu schützen, wird unter Berücksichtigung rechtsvergleichender, kriminologischer und strafvollzugsrechtlicher Aspekte ein europäischer Mindeststandard für den Bereich der Lockerungsgewährung entwickelt. Anschliessend werden die deutsche Strafvollzugspraxis sowie die seit der Föderalismusreform des Jahres 2006 verabschiedeten Landesstrafvollzugsgesetze an den europäischen Vorgaben überprüft und mit der Vollzugswirklichkeit in England und Wales verglichen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen münden in konkrete Empfehlungen für eine konsequent an Europäischen Menschenrechtsstandards ausgerichtete Strafvollzugsgestaltung.
Chou Yang-Yi
In den letzten Jahren wurde in der deutschen Strafgesetzgebung die Tendenz der Strafbarkeitsausdehnung in das Vorfeld einer realen Rechtsgutsverletzung immer stärker. Wie aber sind diese Vorfelddelikte zu legitimieren? Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit.
Michael Tsambikakis
Müssen Personen im Strafprozess Rede und Antwort stehen, die einen anderen unterstützen, der aus beruflichen Gründen berechtigt ist, das Zeugnis im Strafprozess zu verweigern? Geregelt ist diese Frage in § 53a StPO. § 53a StPO ist zwar bereits über ein halbes Jahrhundert alt, hat jedoch lange Zeit in Literatur und Rechtsprechung ein Schattendasein geführt. Erst in den letzten Jahren rückte die Vorschrift wieder in den Blickpunkt der Rechtspraxis. Trotz der gesteigerten Aktualität ist eine für die betroffenen Personengruppen und auch Prozessbeteiligten notwendige Rechtssicherheit jedoch bisher nicht eingetreten. Dem tritt die vorliegende Arbeit entgegen. Sie entwickelt praktikable Abgrenzungskriterien für den Begriff des Berufshelfers, stellt verfahrensrechtliche Probleme in den unterschiedlichsten Schattierungen dar und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.
David Christopher Weiglin
Bedeutende Autoren wie Roxin sehen in Richard Honig einen Vorläufer der modernen Lehre von der objektiven Zurechnung. Demgegenüber erscheint bereits bei oberflächlicher Lektüre seines Beitrags zweifelhaft, ob Honig nicht vielmehr als Wegbereiter des Finalismus anzusehen ist. Eine intensive Auseinandersetzung mit Honig war allein aus diesem Grunde überfällig und dringend geboten. Honigs persönlicher Werdegang stand unter einem denkbar ungünstigen Stern. Als politisch unliebsamer Wissenschaftler, der zudem noch jüdischer Herkunft war, verlor er als einer der ersten Göttinger Universitätslehrer nach der ""Machtergreifung"" Hitlers seine Professur. Das hatte nicht nur zur Folge, dass er zunächst im Exil Zuflucht suchen musste, sondern auch, dass sein wissenschaftliches Werk in Deutschland zunächst an Beachtung verlor und von ihm weder fortgeführt noch verteidigt werden konnte...
Johannes Corsten
Organe von Wirtschaftsunternehmen unterliegen einer immanenten Gefahr, sich im Rahmen ihrer zu treffenden Entscheidungen wegen Untreue strafbar zu machen, weil es häufig nicht unmittelbar erkennbar ist, dass ein bestimmtes Verhalten den Tatbestand des § 266 StGB erfüllt. Das vorliegende Werk untersucht nicht nur, welches unternehmerische Handeln den Tatbestand der Untreue erfüllt, sondern behandelt daneben Möglichkeiten und Reichweite einer Einwilligung durch die Gesellschafter eines Unternehmens, indem es die Binnenstrukturen Juristischer Personen, Personengesellschaften und konzernierter Unternehmen näher beleuchtet. Parallel dazu wird die Einwilligung in die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr einer eingehenden Analyse unterzogen. Dazu wird das von § 299 StGB geschützte Rechtsgut bestimmt und im Weiteren erarbeitet, dass es für die Tathandlung des § 299 StGB wie im Bereich des § 266 StGB einer Pflichtverletzung des Handelnden gegenüber dem Geschäftsherrn bedarf...
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