Die rechtlich relevanten Umstände bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Kennzeichenrecht

Unter besonderer Berücksichtigung des Firmenrechts

Das Kennzeichenrecht besteht im Wesentlichen aus dem Marken-, Firmen-, Namens- und Lauterkeitsrecht. Diese Rechtsgebiete haben gemeinsam, dass sie den Schutz von Kennzeichen vor einer unzulässigen Beanspruchung durch Dritte bewirken. Im Zentrum steh… Weitere Informationen...
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Beschreibung

Das Kennzeichenrecht besteht im Wesentlichen aus dem Marken-, Firmen-, Namens- und Lauterkeitsrecht. Diese Rechtsgebiete haben gemeinsam, dass sie den Schutz von Kennzeichen vor einer unzulässigen Beanspruchung durch Dritte bewirken. Im Zentrum steht dabei die Frage der Verwechslungsgefahr. An diesem Punkt setzt die vorliegende Dissertation an – untersucht werden die für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr rechtlich relevanten Umstände. Soll es für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr etwa eine Rolle spielen, zu welchem Preis die mit den Kennzeichen versehenen Produkte vertrieben werden, oder in welcher Branche die betreffenden Unternehmen tätig sind? Zur Beantwortung dieser Fragen werden in einem ersten Schritt die rechtsdogmatischen Grundlagen der verschiedenen Kennzeichenrechte erarbeitet. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Rechtsnatur des Firmenrechts. In einem zweiten Schritt werden Umstände, welche die Verwechslungsgefahr beeinflussen können, erfasst und systematisiert. Ausgehend davon wird schliesslich für jedes Kennzeichenrecht einzeln hergeleitet, welche Umstände für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr rechtlich relevant sind. Die Arbeit stellt damit ein Raster bereit, das nicht nur als Grundlage für weitere wissenschaftliche Studien dienen, sondern auch die Beurteilung der Verwechslungsgefahr für die Praxis erleichtern soll. Der Fokus der Arbeit liegt auf dem schweizerischen Kennzeichenrecht, wobei punktuell und ohne Anspruch auf umfassende Bearbeitung auch auf ausländische Rechtsordnungen – insbesondere das europäische und deutsche Recht – Bezug genommen wird.

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