Der vorsorgliche Rechtsschutz im Nachgang einer Generalversammlung

Eine Untersuchung zu vorsorglichen Massnahmen im Rahmen der Anfechtungsklage nach Art. 706 f. OR

Trotz der Rechtshängigkeit einer Anfechtungsklage (Art. 706 OR) kann ein mangelhafter Generalversammlungsbeschluss de lege lata während des laufenden Prozesses grundsätzlich wie ein gültiger Beschluss vom Verwaltungsrat gelebt bzw. umgesetzt werden… Weitere Informationen...
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Trotz der Rechtshängigkeit einer Anfechtungsklage (Art. 706 OR) kann ein mangelhafter Generalversammlungsbeschluss de lege lata während des laufenden Prozesses grundsätzlich wie ein gültiger Beschluss vom Verwaltungsrat gelebt bzw. umgesetzt werden. Dadurch können bereits während der Prozessdauer Zustände geschaffen werden, die sich bei rechtskräftiger Gutheissung der Anfechtungsklage nur erschwert oder gar nicht mehr rückgängig machen lassen. Vor diesem Hintergrund gewinnt der vorsorgliche Rechtsschutz im Nachgang einer Generalversammlung zentrale Bedeutung. Diese Abhandlung untersucht anhand verschiedener Teilaspekte das Zusammenspiel zwischen den prozessrechtlichen Grundlagen des vorsorglichen Rechtsschutzes und der aktienrechtlichen Anfechtungsklage und analysiert deren Bedeutung hinsichtlich der Qualität des Aktionärsschutzes.

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