Die digitale Inhaltsdokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

Eine vollständige Protokollierung des Inhalts einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung findet aktuell nicht statt. Die Verfahrensbeteiligten sind stattdessen darauf angewiesen, eigene Mitschriften anzufertigen. Die Arbeit geht deshalb der Frage na… Weitere Informationen...
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Eine vollständige Protokollierung des Inhalts einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung findet aktuell nicht statt. Die Verfahrensbeteiligten sind stattdessen darauf angewiesen, eigene Mitschriften anzufertigen. Die Arbeit geht deshalb der Frage nach, ob eine digitale Inhaltsdokumentation, also die Aufzeichnung des Hauptverhandlungsgeschehens mit Unterstützung eines technischen Mittels, diesem problematischen Umstand entgegenwirken kann. Dazu wird insbesondere analysiert, wie eine (Bild-)Ton-Aufzeichnung genutzt werden kann, welche Risiken mit ihr verbunden sind und wie eine Umsetzung erfolgen könnte. Dabei wird der (gescheiterte) Entwurf eines Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes (DokHVG) umfassend berücksichtigt.

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