Donnerstag, 13. Oktober 2022 | 01.30- 18.00 Uhr
Lake Side Bellerivestrasse 170, 8008 Zürich und via Live-Stream

10. Zürcher Tagung zum Geldwäschereigesetz

Das Seminar richtet sich vor allem an Compliance Officer, Inhouse Counsel, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Angehörige von Aufsichts-, Polizei- und Strafbehörden sowie an Mitarbeitende von Prüf- und Revisionsgesellschaften, die sich in ihrem Berufsalltag mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung befassen.

Die am 19. März 2021 vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Geldwäschereigesetzes tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2022 in Kraft. Der Bundesrat und die FINMA als Verordnungsgeber haben die erforderlichen Ausführungsvorschriften vor Jahresende zu erlassen. Die Schweizerische Bankiervereinigung ist derzeit daran, die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) anzupassen, um die Novelle als VSB 23 beschliessen zu können. Im Zentrum der Teilrevision des GwG stehen unter anderem die Pflicht zur Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten, die Pflicht zur periodischen Aktualisierung der erforderlichen Belege sowie die Herabsetzung der Schwelle für die Meldepflicht. Die von den Änderungen betroffenen Finanzintermediäre werden sich fragen, welche konkreten Auswirkungen die revidierten und neuen Bestimmungen haben werden. Erfahrene und ausgewiesene Fachleute werden an der 10. Zürcher Tagung zum Geldwäschereigesetz auf ausgewählte Probleme eingehen, die für die Praxis bedeutsam sind. Relevant im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen ist allemal die Sicht der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), die seit 1. März 2022 unter neuer Leitung steht. Ferner sind die Finanzintermediäre mit der Frage konfrontiert, ob sie angesichts der stetig zunehmenden Komplexität und Dichte der Regulierungen die Geldwäschereifachstelle auslagern sollen, und wie sie den strafrechtlichen Geldwäschereirisiken im Zusammenhang mit Kryptowährungen wirksam begegnen können. Schliesslich interessieren auch vom Gesetzgeber einstweilen noch nicht beantwortete Aspekte wie beispielsweise der Umgang mit Geldwäschereirisiken im Immobilienhandel.

Das Seminar richtet sich vor allem an Compliance Officer, Inhouse Counsel, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Angehörige von Aufsichts-, Polizei- und Strafbehörden sowie an Mitarbeitende von Prüf- und Revisionsgesellschaften, die sich in ihrem Berufsalltag mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung befassen.

Datum

Donnerstag, 13. Oktober 2022 | 01.30- 18.00 Uhr

Programm



13.30 - 13.45
  Begrüssung
Othmar Strasser, Brigitte Tag


13.45 – 14.20 Herausforderungen und Entwicklungen bei der MROS in der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
Anton Brönnimann


14.20 – 14.55 Neue GwG-Pflichten – Bedeutung und Herausforderungen in der Praxis
Matthias Portmann


14.55 – 15.30 Auslagerung der Geldwäschereifachstelle
Doris Hutzler


15.30  16.00 Kaffeepause


16.00 – 16.35 Strafrechtliche Geldwäschereirisiken beim Umgang mit Kryptowährungen
Dominik Tschudi


16.35 – 17.10 Immobilienhandel und Geldwäscherei
Martin Hilti


17.10 – 17.50 Paneldiskussion mit allen Referierenden
Moderation: Othmar Strasser, Brigitte Tag


17.50 – 18.00 Schlusswort
Brigitte Tag

Kommende Veranstaltungen

14. Zürcher Tagung zum Strassenverkehrsrecht

Dienstag, 9. September 2025 | 09.15- 14.00 Uhr | Metropol Fraumünsterstrasse 12, 8001 Zürich

Unter der Leitung von Prof. Dr. Hardy Landolt

Informationen

CAS Compliance Management im Finanzmarkt

Montag, 15. September 2025 | 00.00- 00.00 Uhr | ZHAW School of Management and Law, Winterthur

Möchten Sie sich als Compliance-Expert:in in der Finanzindustrie etablieren? Mit dem CAS Compliance Management im Finanzmarkt halten Sie Schritt mit den komplexen Compliance-Anforderungen des Finanzmarktes und rüsten sich für die digitale Zukunft. Start der nächsten Durchführung ist der 15.09.2025.

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