Donnerstag, 19. Mai 2016 | 18.00- 19.30 Uhr
Hotel Schweizerhof

Werkstattgespräche - Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 3-4 SVG

Die qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 3–4 SVG: Praxis, Risiken und Nebenwirkungen

Aktuelle veranstaltung

Art. 90 SVG ist die in der Schweiz am häufigsten angewandte Strafbestimmung. Seit 1.1.2013 sind die qualifizierten Tatbestände von Art. 90 Abs. 3–4 SVG zur Bekämpfung von «Raserdelikten» in Kraft. Wie werden diese Bestimmungen in der Praxis angewandt? Welche Auswirkungen hat die Einführung dieser qualifizierten Tatbestände auf das Strassenverkehrsrecht insgesamt, insbesondere auf die Anwendung anderer Tatbestände? Diesen Fragen soll im Werkstattgespräch vom 19. Mai 2016 nachgegangen werden.

Datum

Donnerstag, 19. Mai 2016 | 18.00- 19.30 Uhr

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Programm

18.00 Uhr Begrüssung und Einführung
Herausgeber und Verlag
18.10 Uhr Impulsreferat:
Die qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 3–4 SVG: Praxis, Risiken und Nebenwirkungen
Prof. Dr. Gerhard Fiolka
18.30 Uhr Moderation:
Diskussion und Erfahrungsaustausch
Prof. em. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger, E.C.L.
19.30 Uhr Apéro
Kommende Veranstaltungen

14. Zürcher Tagung zum Strassenverkehrsrecht

Dienstag, 9. September 2025 | 09.15- 14.00 Uhr | Metropol Fraumünsterstrasse 12, 8001 Zürich

Unter der Leitung von Prof. Dr. Hardy Landolt

Informationen

CAS Compliance Management im Finanzmarkt

Montag, 15. September 2025 | 00.00- 00.00 Uhr | ZHAW School of Management and Law, Winterthur

Möchten Sie sich als Compliance-Expert:in in der Finanzindustrie etablieren? Mit dem CAS Compliance Management im Finanzmarkt halten Sie Schritt mit den komplexen Compliance-Anforderungen des Finanzmarktes und rüsten sich für die digitale Zukunft. Start der nächsten Durchführung ist der 15.09.2025.

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