Anspruchsvoraussetzungen der Prospekthaftung nach Art. 69 Finanzdienstleistungsgesetz

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hat das Prospektrecht in der Schweiz auf eine neue Grundlage gestellt. Art. 69 FIDLEG statuiert erstmals eine einheitliche, rechtsform- und produktneutrale Haftungsgrundlage für zivilrechtliche Ansprüche im … Weitere Informationen...
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Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hat das Prospektrecht in der Schweiz auf eine neue Grundlage gestellt. Art. 69 FIDLEG statuiert erstmals eine einheitliche, rechtsform- und produktneutrale Haftungsgrundlage für zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit mangelhaften Angaben im Prospekt, im Basisinformationsblatt und in ähnlichen Mitteilungen. Diese Dissertation erläutert auf Grundlage von Gesetz, Rechtsprechung und Literatur die Anspruchsvoraussetzungen der Prospekthaftung. Sie zeigt unter anderem auf, gegen wen sich die Haftung richtet und wer einen Anspruch daraus geltend machen kann. Zudem geht sie vertieft auf die inhaltlichen Anforderungen an einen Prospekt ein, behandelt das neue Haftungsprivileg für zukunftsgerichtete Aussagen und äussert sich zur Zulässigkeit von Freizeichnungs- und Schadloshaltungsklauseln. Damit eignet sich diese Dissertation als Handlungsanweisung für Praktiker des Wirtschaftsrechts, Investmentbanken und Investoren.

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