Dienstag, 15. November 2022 | 09.15- 04.30 Uhr
Volkshaus Zürich

Netto-, Bruttorendite und Ortsüblichkeit

Die absoluten Gründe für die Mietzinsfestsetzung kommen vermehrt zum Einsatz – als Einrede gegen Herabsetzungsbegehren oder Erhöhungen sowie bei der Festsetzung/Anfechtung des Anfangsmietzinses. Sie markieren die höchstzulässige Grenze des erlaubten Mietzinses.

Der Kurs stellt die absoluten Gründe für die Mietzinsfestsetzung (Nettorendite, Bruttorendite, Orts- und Quartierüblichkeit) in vertiefter Form vor, vermittelt die Rechtsprechung dazu und soll die Kursteilnehmenden anhand von praxisnahen Beispielen und Übungen zu einem sicheren Umgang mit Nettorendite, Bruttorendite und Ortsüblichkeit befähigen. Das Schwergewicht liegt dabei auf der Nettorenditeberechnung und den von der Rechtsprechung vorgegebenen Unterschieden zu einer betriebswirtschaftlichen Rechnung.

Datum

Dienstag, 15. November 2022 | 09.15- 04.30 Uhr

Programm

Schwerpunkte

  • Berechnung Netto- und Bruttorendite
  • Der schwierige Beweis des ortsüblichen Mietzinsniveaus
  • Das Verhältnis der absoluten Erhöhungsgründe unter sich
  • Das Verhältnis von absoluten und relativen Erhöhungsgründen

Die relativen Erhöhungsgründe werden nur in Beziehung zu den absoluten behandelt. Zu diesem Themenkreis siehe Kurs «Mietzinsgestaltung».

TeilnehmerInnen

Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden die Grundregeln der Mietzinsgestaltung kennen, in der Lage sind, die Überwälzung von Kostensteigerungen, gestiegenen Referenzzinsätzen für Hypotheken, Teuerung und Mehrleistungen zu berechnen und mit der Abgrenzung von absoluter und relativer Methode in der Mietzinsgestaltung vertraut sind. Die maximale TeilnehmerInnenzahl ist begrenzt, um die aktive Mitarbeit der Teilnehmenden und die Behandlung von Praxisbeispielen zu ermöglichen.

ReferentInnen

lic. iur. Carmen Wettstein, Rechtsanwältin, Zürich

lic. iur. Ruth Doenni, Rechtsanwältin, Zürich

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