Dekarbonisierung des Heizens im Gebäudesektor

am Beispiel des Kantons und der Stadt Zürich

Die Klimaschutzziele erfordern rasche Massnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden. Diese Dringlichkeit wurde im Kanton und in der Stadt Zürich erkannt, die 2022 im Energiegesetz bzw. in der Wärmeversorgungsverordnung Massnahmen … Weitere Informationen...
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Die Klimaschutzziele erfordern rasche Massnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden. Diese Dringlichkeit wurde im Kanton und in der Stadt Zürich erkannt, die 2022 im Energiegesetz bzw. in der Wärmeversorgungsverordnung Massnahmen zur Beseitigung von Öl- und Gasheizungen trafen. Diese Gesetze bieten sich gut als Anschauungsbeispiele für die kantonalen Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen beim Heizen an. Vorgesehen sind nebst Verboten Ersatz- oder Reduktionspflichten bei bestehenden Heizsystemen sowie die Förderung thermischer Netze. In der Stadt Zürich können zudem Härtefallentschädigungen ausgerichtet und Gasnetzstilllegungen angeordnet werden.
Aufgrund der parallelen Entstehungszeit dieser Erlasse, die sich teilweise überschneiden, besteht Harmonisierungsbedarf.

Die vorliegende Arbeit geht den gesetzlichen Unklarheiten nach und untersucht die angestrebten Ziele und ausgewählten Mittel. Sie prüft zudem im Lichte der neusten Bundesgerichtspraxis, inwiefern die neuen Massnahmen den Grundrechten der Betroffenen genügen, und ob Entschädigungsansprüche bestehen. Die Untersuchung soll allen mit dem Erlass und der Umsetzung der Massnahmen zur Dekarbonisierung des Heizens beschäftigten Organe und den davon betroffenen Privatparteien nützliche Einsichten liefern.

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