Dienstag, 19. Mai 2015 | 18.00- 19.30 Uhr
Hotel Schweizerhof

Werkstattgespräch Strassenverkehrsrecht 19. Mai 2015

Eigentlich ist die Sache ja ganz einfach. Wer wegen Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen (SVG Art. 31 Abs. 2).

Aktuelle veranstaltung

Trotz dieser weit gefassten Definition wurde im Strassenverkehr bisher nur auf Alkohol und (sehr wenige) Drogen geachtet. Die Neuen Drogen (NPS – New Psychoactive Substances), Medikamente, Müdigkeit oder Krankheiten konnten mit den eingesetzten Drogenvortests schlicht nicht erkannt werden. Will man den Strassenverkehr sicherer machen, so braucht es ein Verfahren, das Fahrunfähigkeit unabhängig von der Ursache sicher erkennt. Seit November 2014 ist ein solches Verfahren bei den Polizeicorps im Kanton Zürich im Einsatz. Es beruht auf genauer Beobachtung und Dokumentation durch den speziell geschulten Polizisten. Der Referent zeigt auf, wie das Verfahren funktioniert und wie erfolgreich sein Einsatz bereits ist.

Datum

Dienstag, 19. Mai 2015 | 18.00- 19.30 Uhr

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Programm

18.00 Uhr Begrüssung und Einführung
Herausgeber und Verlag
18.10 Uhr Impulsreferat:
Verfahren zur Erkennung von Fahrunfähigkeit
Prof. Dr. rer. nat. Thomas Kraemer
18.30 Uhr Moderation:
Diskussion und Erfahrungsaustausch
Prof. em. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger, E.C.L.
19.30 Uhr Apéro
Kommende Veranstaltungen

14. Zürcher Tagung zum Strassenverkehrsrecht

Dienstag, 9. September 2025 | 09.15- 14.00 Uhr | Metropol Fraumünsterstrasse 12, 8001 Zürich

Unter der Leitung von Prof. Dr. Hardy Landolt

Informationen

CAS Compliance Management im Finanzmarkt

Montag, 15. September 2025 | 00.00- 00.00 Uhr | ZHAW School of Management and Law, Winterthur

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