Die aktienrechtliche Geschäftschancenlehre

Ein Beitrag zur Tragweite der Treuepflicht nach Artikel 717 Absatz 1 OR

Die Nutzbarmachung von Geschäftschancen für ihr Unternehmen gehört für Organe schweizerischer Aktiengesellschaften zum Arbeitsalltag. Wie etwa unlängst der vielbeachtete Prozess gegen Pierin Vincenz et al. zeigte, können Organe jedoch ihre Treuepfl… Weitere Informationen...
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Die Nutzbarmachung von Geschäftschancen für ihr Unternehmen gehört für Organe schweizerischer Aktiengesellschaften zum Arbeitsalltag. Wie etwa unlängst der vielbeachtete Prozess gegen Pierin Vincenz et al. zeigte, können Organe jedoch ihre Treuepflicht gegenüber der Aktiengesellschaft verletzen, wenn sie eine Geschäftschance privat nutzen.
In seiner Dissertation untersucht Florian Schweighofer, welche Geschäftschancen im Sinne der Geschäftschancenlehre der Aktiengesellschaft vorbehalten sind, wann Organe solche Chancen auf eigene Rechnung nutzen dürfen und welche Mittel einer Aktiengesellschaft zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung stehen. Anhand eines Vergleichs mit dem
US-amerikanischen Gesellschaftsrecht leistet er einen Beitrag zur Klärung des Verhältnisses der wirtschaftlichen Privatsphäre von Organen und ihrer Treuepflicht gegenüber der Aktiengesellschaft.

Ausgezeichnet mit dem Issekutz-Preis (2023).

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